Pflegende Angehörige: Pflege und Beruf besser absichern

Ein Beitrag in Koop­er­a­tion mit dem Bun­desmin­is­teri­um für Fam­i­lie, Senioren, Frauen und Jugend

Um die Vere­in­barkeit der Pflege eines Ange­höri­gen mit der Fam­i­lie und dem Beruf zu erhöhen, hat die Poli­tik in den let­zten Jahren ver­schiedene Instru­mente auf- und aus­ge­baut. Die let­zte Reform fand zum 1.1.2015 statt: Pflege­un­ter­stützungs­geld, Pflegezeit und die Fam­i­lienpflegezeit.

Mit dieser Vere­in­barkeit von Fam­i­lie und Beruf sind viele unter­schiedliche Vorstel­lun­gen und Erwartun­gen ver­bun­den. Kommt es zu einem Pflege­fall, entste­hen viele Ideen und Äng­ste, wie es im Job weit­erge­hen kann. Denn schnell kann die Über­nahme der Pflege die Beruf­stätigkeit gefährden.

Aber unab­hängig aller Vorstel­lun­gen soll­ten die Ziele für diese neue Lebenssi­t­u­a­tion klar benan­nt sein. Als wichtig­ste Ziele würde ich setzen:

  • die Pflege des Ange­höri­gen / des Kindes absichern
  • die Leben­squal­ität der Fam­i­lie erhalten
  • im Job bleiben; die Beruf­stätigkeit erhalten

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Zwillinge, Drillinge — welche Unterstützung möglich

Im Tanz der KinderDie erste Zeit Zuhause nach der Geburt von Zwill­in­gen, Drillinge oder eben Mehrlin­gen kön­nen für die Fam­i­lie eine beson­dere Belas­tung­sprobe wer­den. Es rollt ein All­t­ag auf die Fam­i­lie zu, bei dem es nicht sofort greif­bare Vor­bilder und Lösun­gen gibt. Da klingt es wie eine Ent­las­tung, wenn eins der Geschwis­ter ein größeres gesund­heitlich­es Prob­lem hat­te z.B. durch eine Frühge­burt und somit auf einen Kinderkrankenpflege­di­enst die erste Zeit angewiesen ist, der über mehrere Stun­den am Tag nach Hause kommt — sicher­lich, auf das ein jed­er wiederum verzicht­en würde.

Doch, so erfahre ich es wieder­holt, die Hil­fe durch den Pflege­di­enst ist nicht die Unter­stützung, die die Fam­i­lie Zuhause in der Säuglingspflege braucht. Denn der Pflege­di­enst küm­mert sich nur um das erkrank­te Kind, dafür wird seine Anwe­sen­heit von der Krankenkasse finanziert. Er ist nicht für für das / die Geschwisterkind/er zu ständig.

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Elternbefragung und die Entlastungsangebote für die Familien

Let­ztes Jahr wurde vom Kinder­net­zw­erk eine Studie vorgestellt, die ver­sucht hat, die Prob­leme, Belas­tun­gen und bürokratis­chen Hür­den her­aus zu arbeit­en. Der „Stu­di­enge­gen­stand“ waren die Fam­i­lien mit einem chro­nisch kranken und / oder behin­derten Kind. Davon gibt es rund zwei Mil­lio­nen Kinder in Deutschland.

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Intensivkind & Pflegedienst: Die Entscheider im Sorgerecht Lebensqualität

Wieder­holt tre­ffe ich auf die erzäh­lende Erfahrung, dass der Pflege­di­enst mit dem Arzt über ein Inten­sivkind die Ther­a­pie ver­han­delt. Die Eltern wer­den nicht eingebunden.
„Geht gar nicht“ klin­gelt es gle­ich bei mir und ich höre andere Eltern als Bestätigung.

Puppe mit Katheter im Haar
Puppe mit Katheter im Haar

Sicher­lich, der Pflege­di­enst muss dem Arzt eine Rück­mel­dung geben. Er oder die Ärztin hat über die Verord­nung die Auf­gaben benan­nt, was ein Pflege­di­enst zu leis­ten habe. Die Krankenkasse hat den aus­gewählten Pflege­di­enst beauf­tragt. Kann der Pflege­di­enst den verord­neten Pflegeum­fang nicht erfüllen, dann muss der Arzt informiert wer­den und mit seinen Patien­ten die Gestal­tung der Pflege besprechen. 

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Großeltern, Kinderhospiz und das Private

Sieben Jahre ist das Inten­sivkind alt und wir haben uns nie getren­nt, sehe ich ab von den Nächt­en auf den Inten­sivs­ta­tio­nen, in der Rehak­linik und ein oder zwei Nächt­en zuhause mit Pflege­di­enst. Es war keine Tren­nung über eine län­gere Zeit, über mehrere hun­dert Kilo­me­ter und jet­zt ist das Inten­sivZ­im­mer still. Ohne Kind, keine Pflege­fachkraft und keine säusel­nde Beat­mungs­mas­chine. Es ist gut so — zu ein­er gesun­den Beziehung gehört die Tren­nung, das Allein­sein voneinander … 

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Intensivkind: Die gute, nein böse Schwester

Die böse Schwest­er — die gute Schwest­er, so wür­den oder kön­nten Eltern die Pfle­gen­den vom Inten­sivkinde ein­teilen, liest man in einem Fachar­tikel der neuen Zeitschrift “beat­met leben”. Ob diese Ein­teilung stimmt? Ich selb­st kann dies nicht bezeu­gen bei anderen. Zumin­d­est bei uns gibt es diese Ein­teilung nicht. Obwohl, die gute Schwest­er gibt es schon, doch ist eine Schwest­er böse, dann wird ihr die Tür erst gar nicht geöffnet.

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Behinderte Kind: Die Pflege — Die Crux mit der Arbeitzeit

Faz­it ist doch, so ist es mir noch in Erin­nerung, zufrieden und gesund bleibt der Arbeit­nehmer, wenn er seinen Arbeitsablauf, seine Zeit beim Job selb­st gestal­ten kann, also über Pla­nungssicher­heit ver­fügt, auch über die Arbeit­szeit­en hin­aus und seine Auf­gaben sich selb­st ein­teilen kann, wann er welche erledigt.

Und so ließt man wieder die Bestä­ti­gung, zu lange Arbeit­szeit­en machen krank. Nicht nur ist mir noch in Erin­nerung, es solle auch die Pro­duk­tiv­ität senken, ständig über das Lim­it zu arbeit­en. Und wie, so stellt man sich gle­ich die Frage, ist es in der Pflege von schw­er­stpflegebedürfti­gen Ange­höri­gen zu Hause? Da gibt es keine begren­zte Arbeit­szeit und auch nicht unbe­d­ingt eine Pla­nungssicher­heit. Nun gut, ein Stück All­t­ags­pla­nung muss man als Pflegeper­son auf­bauen, also eine Struk­tur in den Tag brin­gen. Um sieben ist die Mor­gen­wäsche, um acht das Früh­stück, um elf Windel­wech­sel und so weit­er. Zwis­chen­drin wird mehrfach gelagert, der Trans­fer vom Bett in Stuhl und zurück. Daneben sorgt der Haushalt auch noch für genug „Zutun“, ob es nun die Wäsche ist oder das Bad müsste wieder mal geputzt wer­den. Eine Pause, die hat man vielle­icht zur Mit­tagsruhe oder auch nicht.

Und dann kommt noch die Nacht mit ihren Zeit­en: Windel­wech­sel, Lagern von links in die Mitte, von der Mitte auf die rechte Seite. Alle drei Stun­den oder sog­ar zwei, je nach­dem. Eine 40-Stun­den-Woche ist ein Traum und das „Gehalt“, das Pflegegeld, wenn es klappt mit der Pflegestufe, dann kön­nen es gute 600 Euro im Monat ausmachen.

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Spätabtreibung, Bedenkzeit und die Münze

Entschei­dun­gen müssen im Leben getrof­fen wer­den und es gibt dabei viele, wo man nicht die Chance hat einen Kom­pro­miss zu schließen und wo es eben kein Zurück­spulen gibt, wie bei: ich möchte ein Kind oder ich möchte keins. Doch lautet, wenn man so durch die Medi­en streift, wohl die Frage nicht allein, ich möchte ein Kind, ja oder nein. Son­dern sie lautet als Forderung: Ich möchte ein gesun­des Kind!

Und da wären wir bei der Prä­na­tal­diag­nos­tik, die, wenn man sie „zu lässt“, auch Ergeb­nisse liefert. Diese fordern, je nach­dem, die näch­ste Frage her­aus: Die Abtrei­bung, dem Ja oder Nein für ein Kind mit ein­er Erkrankung. Hier gibt es nun im bun­des­deutschen Recht Änderun­gen, die gelobt und kri­tisiert wur­den. Eine Änderung ist die Bedenkzeit, diese solle bei Spätab­trei­bung drei Tage betra­gen, es sei denn, dass Leben der Schwan­geren ist gefährdet.

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Integration — Begleitung der Familie mit behindertem Kind

In der “Woche fürs Leben 2009” (vom 25. April bis 2. Mai) rufen die Kirchen für eine bessere Inte­gra­tion von Men­schen mit kör­per­lich­er oder geistiger Behin­derung auf. Doch wie macht man sie möglich, wenn selb­st Betrof­fene und deren Fam­i­lie nicht über ihre Rechte wis­sen dabei? Über die Rechte zu wis­sen, wäre das eine, das andere sind aber auch Ange­bote, die ein­fach fehlen, wenn eine Fam­i­lie mit der Diag­nose “Behin­derung des Kindes” kon­fron­tiert wird. Jet­zt wird man mir ent­ge­gen­hal­ten, Behin­derung ist keine Diag­nose, sie ist mehr eine “Sto­ry” der Ab- und Aus­gren­zung vom Nor­mal. Behin­dert ist man nicht, behin­dert wird man durch die gegebe­nen Struk­turen. Die Diag­nose ist eine Erkrankung, die ein Hand­i­cap, ein Anders bewirkt auf Dauer.

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Studium und Kind

ALG II im Studium

Stand Frühjahr 2006

Grund­sät­zlich gilt, während des reg­ulären Studi­ums, welch­es förderungs­fähig ist nach dem BAFöG, bekommt Ihr selb­st kein ALG II. Doch gibt es natür­lich Sit­u­a­tion, wo trotz­dem ein Anspruch entste­hen kann:

  • Wenn Ihr euch während des Studi­ums beurlauben lassen müsst, sei wegen Schwanger­schaft, Elternzeit oder auch ein­er Erkrankung

In diesen Fällen (und ihr seit länger als 3 Monate beurlaubt) hat man Anspruch auf ALG II, wobei natür­lich die Kri­te­rien wie Ver­mö­gen auch erfüllt sein müssen. Anmerkung: Wenn ihr studierende Eltern seit kön­nt ihr bei gerin­gen Einkom­men, wie BAFöG oder bei gerin­gen Zuschüssen von den Eltern, Sozial­geld für das Kind beantra­gen und für euch selb­st Wohn­geld. Das Sozial­geld müsst ihr bei der ARGE / ALG II Stelle beantragen.

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