Zum ALG II mal die Krankenkasse

Ja, das Amt hat sich immer noch nicht entsch­ieden, ob sie mir mein Recht auf ALG-II gewähren. Obwohl ich let­zte Woche ein Schreiben vom Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales erhielt, was bestätigt, dass ich als beurlaubter Stu­dent Anrecht auf die Leis­tun­gen zur Lebenssicherung habe. Gestern Abend habe ich es den Ober­bürg­er­meis­ter und der Stadtver­wal­tung gefaxt. Jet­zt warte ich mal wieder auf eine Reak­tion. Der OB als Vor­sitzen­der dieser Ver­wal­tungs­maschiner­ie sieht bish­er zumin­d­est keine Notwendigkeit sich dem Bürg­er wie mein­er zu zuwen­den, welch­er Leis­tun­gen zum Leben­sun­ter­halt von der Stadt braucht, um sich und sein­er kleinen Madame die Exis­tenz nicht nur zu sich­ern, son­dern auch in einen Rah­men zu ermöglichen, welch­er sorgt für eine gute Entwick­lung und Pflege bei ihr. Der offene Brief an ihn blieb bish­er ohne Antwort. 

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