Aus meiner Erfahrung muss bei der Verordnung eines Hilfsmittels immer die/der Hilfsmittelanwender_in in den Blick genommen werden. Also die Person, welche das Hilfsmittel bedient. Dies können neben dem Patienten die Angehörigen oder die Pflegekräfte sein
Die Notwendigkeit eines Hilfsmittel richtet sich somit nach der Indikation, warum wird es benötigt, nach den Fähigkeiten des erkrankten / behinderten Menschen wie auch der/dem Anwenderin:
- Kann der Betroffene oder die/der Anwender_in das Hilfsmittel nicht oder nur unzureichend bedienen, wird das Hilfsmittel nicht eingesetzt. Dazu zählt neben der technischen Bedienung auch die Handhabung und der Körper- oder Krafteinsatz. Zum Beispiel, wenn der Rollstuhl gefahren wird.
- In welchen Verhältnis steht der Zeitaufwand für die Vorbereitung der Hilfsmittelnutzung gegenüber der Nutzungszeit des Hilfsmittels. Wenn die Vor- und Nachbereitung zu lange dauert, besteht eine hohe Neigung, dass Hilfsmittel nicht einzusetzen, insbesondere wenn der therapeutische Nutzen nicht klar erkennbar ist.
- Nicht zu unterschätzen ist die Ästhetik eines Hilfsmittels. Viele Angehörige oder Betroffene nehmen die Behinderung nicht gleich gut an und verbinden oder erleben sie als eine Verschlechterung der Lebensqualität. Andere erleben die Behinderung als einen Mangel, wodurch sie sich nicht ins öffentliche Leben trauen. Wenn ein Hilfsmittel aufgrund dessen Designs, die Behinderung „betont“, kann es diese Lebenseinstellung und den damit verbundenen Erleben verstärken und zu einer Ablehnung des Hilfsmittels führen.
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