Wenn ich jetzt einen Porsche bestelle, dann weiß ich, es kommt ein Jahr Wartezeit auf mich zu. Bei einem Rollstuhl, aus Erfahrung, gehe ich von guten drei Monaten aus. Der letzte Stand war, der Rollstuhl könnte Anfang September fertig sein, nach fast sieben Monaten. Ein Wunschtraum. Seit Anfang September erwarte ich eine Meldung vom Sanitätshaus, wie der Stand vom Bau ist. Wann wird der Rollstuhl geliefert? Es meldete sich niemand. Also schrieb ich die Kundenbetreuung an, per Mail. Es gab keine Reaktion.
Konfliktmanagement
Konflikt: Sozialarbeit und Patientenwahlrecht
Dienstleister ist nicht gleich Dienstleister. Sie kennen es sicherlich als Kunde, wenn sie ihr Auto in die Werkstatt bringen oder einen Tischler beauftragen. Sie wählen ihre Werkstatt, sie wählen diesen einen Tischler aus. Als Patient oder Versicherter besteht auch ein Wahlrecht, sei es die Arztwahl, die Wahl des Sanitätshauses oder des Pflegedienstes. Doch zu ihren „alltäglichen“ Wahlrecht als Kunde gibt es als gesetzlich Krankenversicherter einen Unterschied. Der Versicherte kann wählen, ja, ihm wurde auch ein solches Recht eingeräumt, doch der Auftraggeber für den Dienstleister ist die Krankenkasse. Die Krankenversicherung prüft, unter anderem, die Wirtschaftlichkeit Ihrer Dienstleister-Wahl. Ist Ihre Wahl als Versicherter nicht wirtschaftlich oder die Krankenkasse kommt mit dem Dienstleister auf keinen Konsens, keinen Vertrag, dann wird es mit ihrem Wahlrecht als Versicherter schwierig. Ob dies zu lösen ist, ist ein anderes Thema.