Heute ging es zurück vom Kinderhospiz aus dem Allgäu ins heimatliche Jena. Eine Woche lang waren wir nicht zu Hause und dies heißt: Es wartet auf einem die Post, unter anderem die von der Krankenkasse. Dem Widerspruch zur Hospizpflege für den jetzigen Entlastungsaufenthalt im Kinderhospiz konnte die Krankenkasse, die BKK für Heilberufe, nicht abhelfen. Wir haben auch nichts anderes erwartet, somit geht dieser Widerspruch zum Widerspruchsausschuss. Bis dieser tagt, könnte es passieren, dass sich das Sozialgericht auch zu Wort meldet und die erste Klage, den ersten Hospizaufenthalt verhandelt. Dies Ergebnis könnte sich vielleicht auch auswirken auf die weiteren vergangenen Aufenthalte, je nach dem.
Krankenkasse
Urlaub, Reha und der Wellness-Faktor
Es könnte ziemlich schief laufen, wenn man die Wellness-Kuren aus dem Lifestyle-Magazin mit der Rehabilitation von Menschen mit Behinderung gleich setzt. Obwohl, wenn man diese “Ankündigung” zur REHAB INTERNATIONAL im Mai liest, könnte man solche Zusammenhänge schon bauen. Die Überschrift dort fragt: “Können Menschen mit Behinderung in den Urlaub fahren?” und im Text folgt: “Rehabilitation erspart den Pflegefall”. Urlaub und Reha, eine nette und vielleicht auch gewünschte Kombination vieler.
Kinderhospiz und Hospizpflege gleich Terminalphase vs. Finalphase
Es ist schon merkwürdig oder eben auch erquickend oder eben auch nicht. Der Widerspruchsausschuss der BKK für Heilberufe hatte getagt. Mit ihm wurde die Ablehnung der Hospizpflege für den letzten Aufenthalt im Kinderhospiz “Regenbogenland” bestätigt. Aber es hatte auch niemand von uns erwartet, dass sie unseren Widerspruch anerkennen würden. Erquickend daran ist: Es gibt neue Argumente. Nicht von uns, sondern von der Kasse oder eben deren Widerspruchsausschuss. Ein gewichtiges Argument für die Ablehnung ist, dass es sich um einen im Voraus geplanten Hospizaufenthalt handelt mit begrenzter Dauer. Das spräche gegen das Vorliegen einer Finalphase. Ja, hier muss ich der Kasse Recht geben, wenn man verschiedene Definitionen darüber durcharbeitet: Die Finalphase begrenze sich auf die letzten 72 Stunden im Leben.
Petition: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Mit der Versorgung von Sterbenden wird man in Deutschland sicherlich nicht weiter kommen, wenn nicht endlich der gesetzliche Wille bei den Krankenkassen auch umgesetzt wird. Dies betrifft bei uns die Hospizpflege im Kinderhospiz (Belange der Kinder). Doch in der ambulanten Versorgung von Sterbenden ist dies noch gravierender. Damit aber endlich die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) umgesetzt wird, so gibt es aktuell eine Online-Petition zum Mitzeichnen. Aus der Begründung der Petition:
Kinderhospiz und ein offener Brief an Bundesverband der BKK
Im März geht es wieder ins Kinderhospiz, diesmal ins Allgäu (St. Nikolaus). Doch gibt es auch für diesen Aufenthalt keine Hospizpflege. Die Bedürftigkeit, wie die instabile häusliche Situation, wurde auch …
Jena, Frühförderung und ein Muss vor Ort?
Was wäre, wenn es aufgrund der jetzigen, neuen Bedingungen für die Frühförderung von behinderten Kindern, es in Jena keine Frühförderstelle mehr gäbe? Ein Ding der Unmöglichkeit in einer Stadt mit 100.000 Einwohnern würden vielleicht einige sagen. Schließlich, es gäbe nach dem Sozialgesetzbuch doch ein Recht auf heilpädagogischer Frühförderung. Ja, dies schon, wenn es da heißt:
“(1) Heilpädagogische Leistungen nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 werden erbracht, wenn nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch 1. eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt oder 2. die Folgen einer Behinderung beseitigt oder gemildert werden können. Sie werden immer an schwerstbehinderte und schwerstmehrfachbehinderte Kinder, die noch nicht eingeschult sind, erbracht. (2) In Verbindung mit Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung (§ 30) und schulvorbereitenden Maßnahmen der Schulträger werden heilpädagogische Leistungen als Komplexleistung erbracht.” § 56 SGB IX. aus bundesrecht.juris.de
Antra, Omep und die Wirtschaftlichkeit mit PEG
Die Wartezeit oder lässt man sich Zeit? Ich hatte vor längerem Mal ans Bundesversicherungsamt (BVA) geschrieben, genauer gesagt am 6. Oktober letzten Jahres, zwecks der fehlenden Kostenübernahme vom Antra mups und was muss ich feststellen. Es meldet sich keiner mehr. Nun, die Frage war auch gar nicht die fehlende Kostenübernahme, sondern die Frage der Wirtschaftlichkeit hierbei. Beachtet die BKK noch das Wirtschaftlichkeitsgebot?
Zitrone steigere Konzentration vs. Geld im Gesundheitswesen
Der Duft der Zitrone sorgt für die Frische im Kopf und die braucht es, wenn man versucht die Definition von Transparenz im Gesundheitssystem zu verstehen. Transparenz — wo, wie, was kostet und woher kommt das Geld. Dieses zu erfassen, ist nicht einfach. Soll ein komplexes System transparent sein, so muss es gut aufbereitet werden, dass es vom Einzelnen auch verstanden werden kann. Daneben spielt sich die Darstellung der Kosten auch dahin, wo denn nun gespart werden kann. Denn das Geld im Gesundheitswesen, wie wir regelmäßig erfahren dürfen, sei knapp.
Kasse zahlt nicht — erst mal Krankenhaus, Kinderhospiz oder Heim?
Streit mit der Krankenkasse gehört beim Intensivkind, also einem Kind mit einem besonderen Pflegeaufwand, wohl einfach dazu. Bei uns ist es aktuell die Hospizpflege (mit Priorität eins). Bei einer anderen Familie, deren BKK auch ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen hat, ist es die Finanzierung des Pflegedienstes. Denn den haben sie gewechselt, wie man lesen kann in der NWZ-Online (Kasse zahlt nicht für Pflege der todkranken Frida) v. 9.2.2009. Aber deren Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme ab.
Kinderhospiz: Nein zur Hospizpflege vs. Politik um den Tag der Kinderhospizarbeit
Im März soll es ins Kinderhospiz St. Nikolaus im Allgäugehen — nicht dass uns die Reisewut gepackt hätte, nein, dem ist nicht so. Ein Grund ist, dass zu dieser Zeit eine Veranstaltung zu der Erkrankung vom Intensivkind stattfindet: ein kleines PCH 2 — Symposium, wenn man es so betiteln darf. Experten, wie zum Beispiel aus der Humangenetik oder der Neuropädiatrie, werden kommen und andere Familien mit ihren daran lebenslimitiert erkrankten Kindern.Ein zweiter Grund, eben der Hauptgrund, ist aber die Entlastung und Stabilisierung, warum wir ins Kinderhospiz fahren. Auch oder eben weil die Infekte im Winter uns ganz schön an den Kräften gezehrt haben, mal in der Kurzfassung. Und dafür haben wir, wie üblich, die “geliebte” Hospizpflege beantragt, welche natürlich abgelehnt wurde letzte Woche von der Krankenkasse, die BKK für Heilberufe. Mit der Grund war, wie auch sonst, ein MDK-Gutachten. Doch liegt mir dieses noch nicht vor. Dabei hat zum gleichen Zeitpunkt der Ablehnung, um den Tag der Kinderhospizarbeit herum, gerade die Politik vom Bundestag sich zum Thema “Kinderhospize” zu Wort gemeldet. Einmal die Kinderkommission und zum anderen die Ministerin für Gesundheit, Frau Ulla Schmidt.