Krankenkasse: Nein zur Hospizpflege — Nein zum Mehr an häusliche Krankenpflege

Heute ging es zurück vom Kinder­hos­piz aus dem All­gäu ins heimatliche Jena. Eine Woche lang waren wir nicht zu Hause und dies heißt: Es wartet auf einem die Post, unter anderem die von der Krankenkasse. Dem Wider­spruch zur Hos­pizpflege für den jet­zi­gen Ent­las­tungsaufen­thalt im Kinder­hos­piz kon­nte die Krankenkasse, die BKK für Heil­berufe, nicht abhelfen. Wir haben auch nichts anderes erwartet, somit geht dieser Wider­spruch zum Wider­spruch­sauss­chuss. Bis dieser tagt, kön­nte es passieren, dass sich das Sozial­gericht auch zu Wort meldet und die erste Klage, den ersten Hos­piza­ufen­thalt ver­han­delt. Dies Ergeb­nis kön­nte sich vielle­icht auch auswirken auf die weit­eren ver­gan­genen Aufen­thalte, je nach dem. 

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Urlaub, Reha und der Wellness-Faktor

Es kön­nte ziem­lich schief laufen, wenn man die Well­ness-Kuren aus dem Lifestyle-Mag­a­zin mit der Reha­bil­i­ta­tion von Men­schen mit Behin­derung gle­ich set­zt. Obwohl, wenn man diese “Ankündi­gung” zur REHAB INTERNATIONAL im Mai liest, kön­nte man solche Zusam­men­hänge schon bauen. Die Über­schrift dort fragt: “Kön­nen Men­schen mit Behin­derung in den Urlaub fahren?” und im Text fol­gt: “Reha­bil­i­ta­tion erspart den Pflege­fall”. Urlaub und Reha, eine nette und vielle­icht auch gewün­schte Kom­bi­na­tion vieler. 

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Kinderhospiz und Hospizpflege gleich Terminalphase vs. Finalphase

Es ist schon merk­würdig oder eben auch erquick­end oder eben auch nicht. Der Wider­spruch­sauss­chuss der BKK für Heil­berufe hat­te getagt. Mit ihm wurde die Ablehnung der Hos­pizpflege für den let­zten Aufen­thalt im Kinder­hos­piz “Regen­bo­gen­land” bestätigt. Aber es hat­te auch nie­mand von uns erwartet, dass sie unseren Wider­spruch anerken­nen wür­den. Erquick­end daran ist: Es gibt neue Argu­mente. Nicht von uns, son­dern von der Kasse oder eben deren Wider­spruch­sauss­chuss. Ein gewichtiges Argu­ment für die Ablehnung ist, dass es sich um einen im Voraus geplanten Hos­piza­ufen­thalt han­delt mit begren­zter Dauer. Das spräche gegen das Vor­liegen ein­er Final­phase. Ja, hier muss ich der Kasse Recht geben, wenn man ver­schiedene Def­i­n­i­tio­nen darüber dur­char­beit­et: Die Final­phase begren­ze sich auf die let­zten 72 Stun­den im Leben. 

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Petition: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Mit der Ver­sorgung von Ster­ben­den wird man in Deutsch­land sicher­lich nicht weit­er kom­men, wenn nicht endlich der geset­zliche Wille bei den Krankenkassen auch umge­set­zt wird. Dies bet­rifft bei uns die Hos­pizpflege im Kinder­hos­piz (Belange der Kinder). Doch in der ambu­lanten Ver­sorgung von Ster­ben­den ist dies noch gravieren­der. Damit aber endlich die spezial­isierte ambu­lante Pal­lia­tivver­sorgung (SAPV) umge­set­zt wird, so gibt es aktuell eine Online-Peti­tion zum Mitze­ich­nen. Aus der Begrün­dung der Petition:

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Jena, Frühförderung und ein Muss vor Ort?

Was wäre, wenn es auf­grund der jet­zi­gen, neuen Bedin­gun­gen für die Früh­förderung von behin­derten Kindern, es in Jena keine Früh­förder­stelle mehr gäbe? Ein Ding der Unmöglichkeit in ein­er Stadt mit 100.000 Ein­wohn­ern wür­den vielle­icht einige sagen. Schließlich, es gäbe nach dem Sozialge­set­zbuch doch ein Recht auf heilpäd­a­gogis­ch­er Früh­förderung. Ja, dies schon, wenn es da heißt:

“(1) Heilpäd­a­gogis­che Leis­tun­gen nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 wer­den erbracht, wenn nach fach­lich­er Erken­nt­nis zu erwarten ist, dass hier­durch 1. eine dro­hende Behin­derung abgewen­det oder der fortschre­i­t­ende Ver­lauf ein­er Behin­derung ver­langsamt oder 2. die Fol­gen ein­er Behin­derung beseit­igt oder gemildert wer­den kön­nen. Sie wer­den immer an schw­er­st­be­hin­derte und schw­er­st­mehrfach­be­hin­derte Kinder, die noch nicht eingeschult sind, erbracht. (2) In Verbindung mit Leis­tun­gen zur Früherken­nung und Früh­förderung (§ 30) und schul­vor­bere­i­t­en­den Maß­nah­men der Schul­träger wer­den heilpäd­a­gogis­che Leis­tun­gen als Kom­plexleis­tung erbracht.” § 56 SGB IX. aus bundesrecht.juris.de

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Antra, Omep und die Wirtschaftlichkeit mit PEG

Die Wartezeit oder lässt man sich Zeit? Ich hat­te vor län­gerem Mal ans Bun­desver­sicherungsamt (BVA) geschrieben, genauer gesagt am 6. Okto­ber let­zten Jahres, zwecks der fehlen­den Kostenüber­nahme vom Antra mups und was muss ich fest­stellen. Es meldet sich kein­er mehr. Nun, die Frage war auch gar nicht die fehlende Kostenüber­nahme, son­dern die Frage der Wirtschaftlichkeit hier­bei. Beachtet die BKK noch das Wirtschaftlichkeits­ge­bot?

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Zitrone steigere Konzentration vs. Geld im Gesundheitswesen

Der Duft der Zitrone sorgt für die Frische im Kopf und die braucht es, wenn man ver­sucht die Def­i­n­i­tion von Trans­parenz im Gesund­heitssys­tem zu ver­ste­hen. Trans­parenz — wo, wie, was kostet und woher kommt das Geld. Dieses zu erfassen, ist nicht ein­fach. Soll ein kom­plex­es Sys­tem trans­par­ent sein, so muss es gut auf­bere­it­et wer­den, dass es vom Einzel­nen auch ver­standen wer­den kann. Daneben spielt sich die Darstel­lung der Kosten auch dahin, wo denn nun ges­part wer­den kann. Denn das Geld im Gesund­heitswe­sen, wie wir regelmäßig erfahren dür­fen, sei knapp.

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Kasse zahlt nicht — erst mal Krankenhaus, Kinderhospiz oder Heim?

Stre­it mit der Krankenkasse gehört beim Inten­sivkind, also einem Kind mit einem beson­deren Pflegeaufwand, wohl ein­fach dazu. Bei uns ist es aktuell die Hos­pizpflege (mit Pri­or­ität eins). Bei ein­er anderen Fam­i­lie, deren BKK auch ihren Sitz  in Nor­drhein-West­falen hat, ist es die Finanzierung des Pflege­di­en­stes. Denn den haben sie gewech­selt, wie man lesen kann in der NWZ-Online (Kasse zahlt nicht für Pflege der tod­kranken Fri­da) v. 9.2.2009. Aber deren Krankenkasse lehnt die Kostenüber­nahme ab. 

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Kinderhospiz: Nein zur Hospizpflege vs. Politik um den Tag der Kinderhospizarbeit

Im März soll es ins Kinder­hos­piz St. Niko­laus im All­gäugehen — nicht dass uns die Reisewut gepackt hätte, nein, dem ist nicht so. Ein Grund ist, dass zu dieser Zeit eine Ver­anstal­tung zu der Erkrankung vom Inten­sivkind stat­tfind­et: ein kleines PCH 2 — Sym­po­sium, wenn man es so betiteln darf. Experten, wie zum Beispiel aus der Human­genetik oder der Neu­ropä­di­a­trie, wer­den kom­men und andere Fam­i­lien mit ihren daran lebenslim­i­tiert erkrank­ten Kindern.Ein zweit­er Grund, eben der Haupt­grund, ist aber die Ent­las­tung und Sta­bil­isierung, warum wir ins Kinder­hos­piz fahren. Auch oder eben weil die Infek­te im Win­ter uns ganz schön an den Kräften gezehrt haben, mal in der Kurz­fas­sung. Und dafür haben wir, wie üblich, die “geliebte” Hos­pizpflege beantragt, welche natür­lich abgelehnt wurde let­zte Woche von der Krankenkasse, die BKK für Heil­berufe. Mit der Grund war, wie auch son­st, ein MDK-Gutacht­en. Doch liegt mir dieses noch nicht vor. Dabei hat zum gle­ichen Zeit­punkt der Ablehnung, um den Tag der Kinder­hos­pizarbeit herum, ger­ade die Poli­tik vom Bun­destag sich zum The­ma “Kinder­hos­pize” zu Wort gemeldet. Ein­mal die Kinderkom­mis­sion und zum anderen die Min­is­terin für Gesund­heit, Frau Ulla Schmidt.

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