Wir Laienpfleger sind in der Krankenpflege by Jena

Pflegekraft mit Rollstuhl und Arztkoffer

Seit über 15 Jahre ver­fol­gt mich ein The­ma in der Pflege als Vater meines Inten­sivkindes: Es bleibt ein Rät­sel, warum in der häus­lichen Inten­sivpflege, wenn die Ange­hörige die Pflege übernehmen, nicht von Krankenpflege gesprochen wird? 

Der Begriff, das Wort wertet diese Pflegear­beit doch auf. Trauen wir Laienpfleger uns nicht von Krankenpflege zu sprechen, auch hier in Jena, da dieser Begriff den pro­fes­sionellen Pflegekräften gehört?

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Tracheostoma und Intensivkind: Wer darf absaugen

Es würde vieles vere­in­fachen, wenn ein­fach ein „jed­er“ beim Inten­sivkind absaugen kön­nte oder dürfte. Doch es ist nicht. Absaugen darf

  • die Ärztin / der Arzt
  • die Gesund­heits- und Kinder-/Krankenpflegerin (nach Del­e­ga­tion vom Arzt)
  • wir selb­st als Sorgeberechtigte
  • Altenpflegekräfte, wenn sie über eine Zusatzqual­i­fika­tion ver­fü­gen (mit Del­e­ga­tion vom Arzt)
  • die / der Tra­cheostom­a­trägerIn selb­st, wenn sie / er dazu in der Lage ist
  • geschulte Logopädin­nen / Ergo- und Phys­io­ther­a­peutIn­nen (nach Del­e­ga­tion vom Arzt?) -> siehe bei L.O.G.O.P.A.E.D.I.S.C.H

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