Die Paketannahme des Hauses VII

“All­t­agssprach­lich wird als Nach­bar regelmäßig der Bewohn­er des angren­zen­den (Ein­fam­i­lien­haus-) Grund­stücks beze­ich­net. … Auf der anderen Seite gel­ten in städtis­chen Miets- und Mehrfam­i­lien­häusern nur die Bewohn­er ein­er anderen Woh­nung im sel­ben Haus als Nach­barn, in sehr großen Wohnan­la­gen sog­ar nur die Bewohn­er der nahegele­ge­nen — ins­beson­dere auf der­sel­ben Etage befind­lichen — Woh­nun­gen, aber nicht die Bewohn­er der angren­zen­den Häuser und schon gar nicht der Inhab­er eines dort betriebe­nen Geschäfts.” Ober­lan­des­gericht Düs­sel­dorf, (AZ: I‑18 U 163/06) http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2007/I_18_U_163_06urteil20070314.html

So definiert sich in einem Urteil vom Ober­lan­des­gericht die Nach­barschaft in einem Rechtsstre­it um die Paketabliefer­ung bei einem “Nach­bar”. Wir haben den ersten Advent und ger­ade zur Wei­h­nacht­szeit wird der Paket­di­enst für viele wieder ein guter Fre­und wer­den. Die Fam­i­lie ist weit gestreut über die Repub­lik und wartet auf ein kleines Präsent oder aber man kauft, auf­grund des Zeit­man­gels, eh lieber im Inter­net ein. Und da wird es schon kri­tisch, wenn unser Paket dann im Neben­haus abgegeben wird. Der dor­tige Mieter, bezieht man sich auf das Zitat, zählt dem­nach nicht mehr zum Nach­bar, ein­schränk­end würde ich sog­ar sagen, weil man vielle­icht nicht mal dessen Gesicht kennt.

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Nett, oder

Vorhin kam unsere Frau vom Ernährungs­di­enst vor­bei, also der Fir­ma, die die Nahrungspumpe neb­st Zube­hör stellt. Das fand ich schon mal prak­tisch, denn ich wollte sie schon vor ein­er Woche anklin­geln, da unsere Pumpe einen kleinen Defekt hat. Doch hat sie bei ihrem Besuch nicht nur an das tech­nis­che Equip­ment vom Inten­sivz­im­mer gedacht, son­dern auch an mich, den Her­rn des Haus­es mit sein­er tech­nis­chen Ausstat­tung, nett oder?

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Die Paketannahme des Hauses IV.

Eine gute Nach­barschaft­shil­fe in Zeit­en der wach­senden Ver­städterung der Gesellschaft ist eine Möglichkeit, die Iso­la­tion und damit die Vere­in­samung des Einzel­nen, mit deren Fol­gen, zu begeg­nen. Fol­gen, zum einen die seel­is­chen Aus­nah­mezustände wie Depres­sion bis hin zu dem, was unter dem Begriff Krim­i­nal­ität fällt. Nun gut, manche meinen durch Sam­meln von allmöglichen Dat­en und Kam­eras á la Big Broth­er, dem Prob­lem Krim­i­nal­ität begeg­nen zu können.

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Frühling und das Einfrieren der Beatmungsmaschine

Der Früh­ling hat seine Posi­tion im März gefun­den. Zwar lässt er noch mehr die Wolken zum Zuge kom­men als die Sonne, aber das Außen­ther­mome­ter vergnügt sich schon bis zwanzig Grad Cel­cius und wir vergnü­gen uns auch nicht mehr nur mit der Woh­nung. Der Wege führen raus, wenn man nicht nur immer auf Paket­di­en­ste warten würde oder Ter­mine für die Förderun­gen ein­hal­ten müsste 

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Zum ALG II mal die Krankenkasse

Ja, das Amt hat sich immer noch nicht entsch­ieden, ob sie mir mein Recht auf ALG-II gewähren. Obwohl ich let­zte Woche ein Schreiben vom Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales erhielt, was bestätigt, dass ich als beurlaubter Stu­dent Anrecht auf die Leis­tun­gen zur Lebenssicherung habe. Gestern Abend habe ich es den Ober­bürg­er­meis­ter und der Stadtver­wal­tung gefaxt. Jet­zt warte ich mal wieder auf eine Reak­tion. Der OB als Vor­sitzen­der dieser Ver­wal­tungs­maschiner­ie sieht bish­er zumin­d­est keine Notwendigkeit sich dem Bürg­er wie mein­er zu zuwen­den, welch­er Leis­tun­gen zum Leben­sun­ter­halt von der Stadt braucht, um sich und sein­er kleinen Madame die Exis­tenz nicht nur zu sich­ern, son­dern auch in einen Rah­men zu ermöglichen, welch­er sorgt für eine gute Entwick­lung und Pflege bei ihr. Der offene Brief an ihn blieb bish­er ohne Antwort. 

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