Hilfsmittelversorgung — Regelung für mehr Qualität

Die große Koali­tion im Bun­destag plant eine geset­zliche Regelung für die Verbesserung der Qual­ität in der Hil­f­s­mit­telver­sorgung, wie ich let­ztens auf Bib­liomed las. Ange­sprochen wurde zum Beispiel die Qual­ität der Inkontinenzversorgung … 

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2016 — Das Aus der unabhängigen Patientenberatung

Die Unab­hängige Patien­ten­ber­atung Deutsch­land (UPD) wird, so die aktuellen News, 2016 nicht mehr finanziert wer­den von den geset­zlichen Krankenkassen. Damit ste­ht die UPD vor dem Aus. Stattdessen soll das Call-Cen­ter San­var­tis diese Beratung übernehmen. Laut ein­er Peti­tion bei Change.org ist damit eine unab­hängige Beratung der Patien­ten vor­bei, denn San­var­tis arbeit­et schon „reg­ulär“ als Call-Cen­ter für die Krankenkassen und der Pharmaindustrie.

Wer gegen diese Entschei­dung sein Veto ein­le­gen will, sollte die Peti­tion unter­stützen. Ein Veto gegen diese Entschei­dung ist nötig, denn die Voraus­set­zung für eine gute Beratung ist die Unab­hängigkeit von Leis­tungsträgern und Leistungserbringern.

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Konflikt: Sozialarbeit und Patientenwahlrecht

Dien­stleis­ter ist nicht gle­ich Dien­stleis­ter. Sie ken­nen es sicher­lich als Kunde,  wenn sie ihr Auto in die Werk­statt brin­gen oder einen Tis­chler beauf­tra­gen. Sie wählen ihre Werk­statt, sie wählen diesen einen Tis­chler aus. Als Patient oder Ver­sichert­er beste­ht auch ein Wahlrecht, sei es die Arzt­wahl, die Wahl des San­ität­shaus­es oder des Pflege­di­en­stes. Doch zu ihren „alltäglichen“ Wahlrecht als Kunde gibt es als geset­zlich Kranken­ver­sichert­er einen Unter­schied. Der Ver­sicherte kann wählen, ja,  ihm wurde auch ein solch­es Recht eingeräumt, doch der Auf­tragge­ber für den Dien­stleis­ter ist die Krankenkasse. Die Kranken­ver­sicherung prüft, unter anderem, die Wirtschaftlichkeit Ihrer Dien­stleis­ter-Wahl. Ist Ihre Wahl als Ver­sichert­er nicht wirtschaftlich oder die Krankenkasse kommt mit dem Dien­stleis­ter auf keinen Kon­sens, keinen Ver­trag, dann wird es mit ihrem Wahlrecht als Ver­sichert­er schwierig. Ob dies zu lösen ist, ist ein anderes Thema.

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Ausgebremst — Der Rolli kommt, kommt nicht

Was hil­ft es, wenn die Krankenkasse ihre Entschei­dun­gen über Anträge schneller aus­fer­ti­gen müssen, zumin­d­est ist es das Ziel der Geset­zge­bung des Patien­ten­rechts. Es hil­ft eben nichts, wenn die schnelle Fer­tig­stel­lung des Hil­f­s­mit­tels an den Roll­stuhlbauerIn­nen scheit­ert, aus ver­schieden­sten Grün­den. Das erste Ziel des San­ität­shaus­es war, der Rol­li ist weit vor Pfin­g­sten fer­tig, dann wurde es Juni. Zum Schluss, so meine Ver­mu­tung, hat es ein halbes Jahr gedauert. Zu lange für ein sofort benötigtes, orthopädisch angepasstes Hil­f­s­mit­tel. Sofort hieß für mich zum März bis April.

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Befunde, objektiviert

Wo kom­men wir denn dahin, wenn Patien­ten erfahren, wie ihre Blutwerte sind? Also ich per­sön­lich, denke, man kommt da nir­gend­wohin. son­dern ich sehe es als per­sön­lich­es Recht des Patien­ten, seine Ergeb­nisse eines Blu­tun­ter­suchung zu erfahren und so lernte ich es als Krankenpfleger ken­nen. Doch musste ich es heute anders erfahren im Labor der örtlichen Klinik: Wir liessen bei der Madame die Blut­gase unter­suchen und fragten, wann denn die Ergeb­nisse vor­liegen. Zuerst erwidert man uns 10 bis 15 Minuten, doch dann fol­gte: Die dür­fen wir Ihnen nicht aushändi­gen, son­dern fax­en sie ihren Kinder­arzt zu.

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