Pflegemanagement aktuell — Pflegende Angehörige wittern Reichtum

Nach der Mel­dung oder eher dem Kom­men­tar von “Pflege­m­an­age­ment aktuell” von der Redak­tion Ver­lag PRO Pflege­m­an­age­ment kön­nte ich eine Gold­gräber­stim­mung erleben, also Reich­tum erhof­fen. Die / der Autor_In schlägt sog­ar vor den Pflegegel­danspruch ersat­z­los zu stre­ichen. So lasse sich ein Miss­brauch von Pflegegeld vor­beu­gen: http://bit.ly/2dDwBal

Ich bin irri­tiert. Hat die Redak­tion Angst, dass deren Leser_Innen, ver­mut­lich Leitun­gen von Pflege­di­en­sten, keine Aufträge für ihre Fir­ma mehr gener­ieren können?

Ich stelle klar: Beim Pflegegeld han­delt es sich um eine Ehre­namt­sentschädi­gung, um nichts mehr. Eine Entschädi­gung, die keine Lohn­er­satz­zahlung darstellt wie zum Beispiel das (Kinder-)Krankengeld. In welch­er Real­ität lebt die Redak­tion? Das wir pfle­gende Ange­hörige, wir Eltern unsere (schw­er-) kranken Kinder oder Kinder mit Behin­derung nicht pfle­gen wür­den? Das wir das Pflegegeld ein­stre­ichen, neben unseren Leben­sun­ter­halt aus Job, Rente oder Arbeit­slosen­geld. Wir dann diesen Geld­be­trag aufs Kon­to pack­en und ab in den Süden reisen. Sor­ry, unsere Welt sieht anders aus.

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Mehr Pflegegeld — weniger Pflegegeld

In der let­zten Pflegere­form zum 1.1.2015 wurde auch das Pflegegeld erhöht. Wer aber über das Pflegegeld seine Pflege von einem Pflege­di­enst empfängt, wird in eini­gen Gebi­eten Deutsch­lands erfahren haben: Die Preise der Pflegean­bi­eter haben sich mehr erhöht als das Pflegegeld:

“Berech­nun­gen des PKV-Ver­bands zufolge sind die Pflegekosten im Schnitt um 107 Euro gestiegen, die Leis­tun­gen in der Pflegestufe 3 haben sich um 62 Euro erhöht.” aus: NRW hat die teuer­sten Pflege­heime. https://www.station24.de/news/-/content/detail/11806502 Abruf: 15.4.15

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Elternbefragung und die Entlastungsangebote für die Familien

Let­ztes Jahr wurde vom Kinder­net­zw­erk eine Studie vorgestellt, die ver­sucht hat, die Prob­leme, Belas­tun­gen und bürokratis­chen Hür­den her­aus zu arbeit­en. Der „Stu­di­enge­gen­stand“ waren die Fam­i­lien mit einem chro­nisch kranken und / oder behin­derten Kind. Davon gibt es rund zwei Mil­lio­nen Kinder in Deutschland.

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Pflegereform: Mehr Geld nicht Leistung und wer weiß es

2015-02-01 Puppe krankFür das Jahr 2015 heißt es, wir bekom­men ein Mehr an Pflegegeld fürs Inten­sivkind [1] — stimmt schon und dann fol­gt das große Aber: Wenn wir mit unseren Pflegegeld einzelne Leis­tun­gen vom Pflege­di­enst erhal­ten wollen, wird wohl nicht mehr übrig sein für uns als zuvor, vielle­icht sog­ar weniger. Oder anders gesagt, wir kön­nen uns trotz dem Plus nicht mehr Leis­tun­gen einkaufen als zuvor, oder sog­ar weniger. Denn es gibt Preisan­pas­sun­gen in Bay­ern für die Pflegeleis­tun­gen der Pflege­di­en­ste ( Vergü­tungsvere­in­barun­gen nach § 89 SGB XI), was auch uns bet­rifft. Ich bin ges­pan­nt, wie hoch let­z­tendlich die Preisan­pas­sung ist. Die Zahlen fehlen mir noch.

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Eingetragene Pflegeperson ist Ehrenamt gleich Doppellast

Sind Sie auch pflegende/r Angehörige/r und bei der Pflegekasse die einge­tra­gene Pflegeper­son. Ich bin es und let­zte Woche brachte die Post einen Brief von der Pflegekasse. Sie woll­ten bestätigt bekom­men, das ich noch die Pflegeper­son für das Inten­sivkind  bin. Kein Prob­lem und auf dem beigelegten Infoblatt lernte ich: Als Ange­höriger in der Pflege führe ich diese Auf­gabe im Ehre­namt aus. Aus dieser Per­spek­tive, mit dieser Def­i­n­i­tion habe ich nie auf meine „Laienpflege“ geschaut.  Das Wort „Ehre­namt“ wertet diese häus­liche Arbeit auf und zeigt:

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(K)ein Weihnachtsgruß der BKK

Wenn am 24.12. Post von der Krankenkasse BKK für Heil­berufe kommt, so bin ich schon an sich mis­strauisch und als dann der Brief geöffnet war, war der Ärg­er per­fekt. Der Brief gibt die Auskun­ft, dass das Pflegegeld vom Inten­sivkind jet­zt mit der Behand­lungspflege ver­rech­net wird. Zumin­d­est sind die For­mulierun­gen so gestal­tet, dass wir dies schlussfol­gern müssen.

Behand­lungspflege und Pflegegeld? Ja, dies sind in unserem Gesund­heitswe­sen zwei ver­schiedene Dinge. Die Behand­lungspflege in der häus­lichen Krankenpflege ist eine Leis­tung, die ist nur gibt, wenn eine ärztliche Behand­lung gesichert oder durchge­führt wer­den soll über einen Pflege­di­enst. Das Pflegegeld gibt es für die Grundpflege, also der Pflege wie das Waschen, das Wick­eln oder das Füttern.

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Pflegezeit — Sie sollten es genau nehmen!

Sie pfle­gen und Sie möcht­en das ihre Leis­tung, ob es Ihr schw­erst behin­dertes Kind ist oder eben Ihre Mut­ter, auch in einen Aus­gle­ich mün­det, das Pflegegeld. Schließlich opfern Sie ihre Zeit, opfern Chan­cen in Ihrer beru­flichen Lauf­bahn und sog­ar so manche lieb gewonnene Fre­und­schaft. Doch wir leben in der Minuten­medi­zin. Eine ärztliche Behand­lung rech­net sich nach Minuten. Das Arzt­ge­spräch, wie viele sicher­lich wis­sen, dauert aktuell in Deutsch­land um die sieben Minuten.
Und wenn der Arzt im Zeit­takt arbeit­et, so darf dies in der Pflege nicht fehlen.

Jede Pflege­maß­nahme, sei es das Waschen von Kopf bis Fuß oder der Toi­let­ten­gang, hat seine zeitliche Beschränkung. Sie schluck­en, Sie ken­nen das The­ma. Zeit ist der Grund, warum die Gutach­terin vom MDK Ihnen die Pflegestufe 2 aberkan­nt hat. Sie brauchen mehr Zeit für das Pfle­gen, doch die Gutach­terin meint, Sie brauchen es nicht. Und jet­zt gibt es noch ein Urteil vom Bun­dessozial­gericht. Die Pflegezeit muss genau angegeben.

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Mülleimer für Windeln

Für die Pflege eines Kindes oder Ange­höri­gen und die Hausar­beit kann man schon sein Geld beim Händler divers­er net­ter Pro­duk­te lassen, ange­fan­gen bei den ver­schieden­sten Putzmit­teln, die sich auf bes­timmte Gegen­stände oder Räume spezial­isieren, über die Seifen oder Cremes für die ver­schieden­sten Lebensla­gen vom Kind bis zum Sin­gle und nicht zu vergessen, unser Händler bietet nicht nur den Mülleimer fürs Bio oder den Rest­müll an, son­dern auch den Eimer für die vollen Windeln.

Und beim Windeleimer gibt es eben die ver­schieden­sten Mod­elle, die alle das Wichtig­ste bieten möcht­en: Geruch­sneu­tral nach außen möcht­en sie sein, damit die häus­liche Atmo­sphäre angenehm beduftet bleibt und die beste Fre­undin beim spon­ta­nen Besuch nicht wieder kehrt macht auf dem Tür­vor­leger und uns ein­lädt in das Café an der Straße­necke. Der Windeleimer sei also die Lösung für diese oder ähn­liche Prob­leme, die Ret­tung pfle­gen­der Ange­höriger oder Eltern vor der endgülti­gen sozialen Isolierung. Doch hat die Pro­duk­t­palette „Windeleimer“ ihre Tück­en nicht nur im Preis, der auch beim Zube­hör so seine „Stärke“ hat. Nein, viele Pro­duk­te, wie sie mir auf den Bild­schirm kamen in den Web­shops find­et man nur in der Baby-Sparte. Aber Baby­windeln sind klein­er als Kinder­windeln und diese sind wiederum klein­er als Windeln für Erwachsene.

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Schwere der Behinderung proportional zur Menge an Klagen

Mich würde mal inter­essieren, ob es eine Unter­suchung gibt oder gab, die einen Zusam­men­hang versucht(e) herzustellen: Müssen Schwer­be­hin­derte häu­figer Wider­spruchsver­fahren bis zum Gericht bestre­it­en als Behin­derte mit niedrigerem Grad der Behinderung? 

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