Bei einem Landessozialgerichtsurteil in Hesse wurde das Mitspracherecht bei der Krankenkasse zur Wahl der Rehaklinik bekräftigt. Ein Urteil, was in seiner Grundsätzlichkeit und Gedanken vielleicht auch hilfreich sein könnte für die freie Wahl des passenden Sanitätshauses. Diese steht ja nächstes Jahr bei vielen Patienten in Gefahr.
Doch bin ich beim Artiel auf imedo:Gesundheitsnews ein bisschen verwirrt, nicht etwa weil das Aktenzeichen fehlt zu diesem Urteil, sondern war ich mir beim Lesen nicht sicher, ob es nun um eine Rehabilitationsmaßnahme geht oder einer Kur. Beides unterscheidet sich, so zumindest verstehe und lernte ich es.