Vielleicht bekommen wir deshalb keine Hospizpflege bezahlt, weil die BKK die Kosten für die häusliche Behandlungspflege übernimmt. Denn so liest man von einem beinah “umgedrehten” Fall: Einem beatmeten Kleinkind mit sehr geringer Lebenserwartung, welches in eine Wohngemeinschaft für beatmete Kinder aus der Klinik verlegt wurde. Doch lebte es länger als die Prognose vorhersah und es brauchte wegen der Beatmung eine ständige pflegerische Beobachtung. Die Krankenkasse, die AOK Bayern, lehnte aber die volle Kostenübernahme der häuslichen Krankenpflege vom Pflegedienst ab. Die Begründung:
“Die aber verweist darauf, dass sie zwar für die Kostenübernahme bei einer Behandlungspflege, nicht aber bei einer ambulanten Sterbebegleitung zuständig sei.” aus: AOK will Beatmung vom Kleinkind nicht bezahlen. sueddeutsche.de: münchenextra. 30.04.09