Heute ging es zurück vom Kinderhospiz aus dem Allgäu ins heimatliche Jena. Eine Woche lang waren wir nicht zu Hause und dies heißt: Es wartet auf einem die Post, unter anderem die von der Krankenkasse. Dem Widerspruch zur Hospizpflege für den jetzigen Entlastungsaufenthalt im Kinderhospiz konnte die Krankenkasse, die BKK für Heilberufe, nicht abhelfen. Wir haben auch nichts anderes erwartet, somit geht dieser Widerspruch zum Widerspruchsausschuss. Bis dieser tagt, könnte es passieren, dass sich das Sozialgericht auch zu Wort meldet und die erste Klage, den ersten Hospizaufenthalt verhandelt. Dies Ergebnis könnte sich vielleicht auch auswirken auf die weiteren vergangenen Aufenthalte, je nach dem.
Widerspruch
Kinderhospiz und Hospizpflege gleich Terminalphase vs. Finalphase
Es ist schon merkwürdig oder eben auch erquickend oder eben auch nicht. Der Widerspruchsausschuss der BKK für Heilberufe hatte getagt. Mit ihm wurde die Ablehnung der Hospizpflege für den letzten Aufenthalt im Kinderhospiz “Regenbogenland” bestätigt. Aber es hatte auch niemand von uns erwartet, dass sie unseren Widerspruch anerkennen würden. Erquickend daran ist: Es gibt neue Argumente. Nicht von uns, sondern von der Kasse oder eben deren Widerspruchsausschuss. Ein gewichtiges Argument für die Ablehnung ist, dass es sich um einen im Voraus geplanten Hospizaufenthalt handelt mit begrenzter Dauer. Das spräche gegen das Vorliegen einer Finalphase. Ja, hier muss ich der Kasse Recht geben, wenn man verschiedene Definitionen darüber durcharbeitet: Die Finalphase begrenze sich auf die letzten 72 Stunden im Leben.
Ein Nein, Widerspruch und die Hospizpflege
Ist es nicht nett? Unser letzter Antrag für die Hospizpflege (Kinderhospiz Regenbogenland) wurde bearbeitet und es gibt keine Überraschung. Er wurde, wie alle Anträge davor, abgelehnt. Also nichts neues und ich finde, es reiht sich auch ganz gut ein zum großen Nein der Krankenkassen beim SAPV. Denn wer braucht noch eine qualitativ gute Versorgung auf dem Sterbebett … Ein Nein, was für mich indirekt auch förderlich wirkt auf das starke „Ja“ zur Sterbehilfe. Schließlich nur mit Worten wird man die Angst vorm Sterben ohne Würde und Lebensqualität nicht begegnen können, egal ob beim „Palliativkind“ oder beim todkranken Erwachsenen. Es bedarf der Umsetzung einer Palliativversorgung.
Kinderhospiz: Ohne das Ende eines Widerspruchs ein neuer Antrag
Das ist noch nicht mal das letzte Widerspruchsverfahren beendet, so folgt schon der nächste Antrag „Hospizpflege“ für den Dezember. Dort soll es nicht nach Hamburg, sondern nach Düsseldorf ins Regenbogenland gehen. Vier Wochen im Jahr, so klingt es bei mir immer mal durch, hätte man ja Anspruch drauf ins Kinderhospiz zu fahren. Ein Anspruch, woran er sich bindet, ist mir nur zweifelhaft klar. Eine Ursache könnte die Regelung bei der Kurzzeitpflege sein, die sich, so das Gesetz, auf maximal vier Wochen beschränkt. Wenn man die Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, dann reicht dieses Geld gerade so für die Hälfte dieser Zeit. Für den anderen Teil des „Anspruchs“ muss man schauen, was man selbst noch an finanziellen Hilfen von der Pflegekasse über hat.
Ein Callback ohne Antwort ungleich Ablehnung?
Kommunikation sorgt mit für Transparenz, lernt man, doch was, wenn die Fragen niemand beantworten will
Kennen sie auch dieses „Callback“-System? Manche Firmen bieten es als Service an, wie unsere Krankenkasse. Statt beim Anruf in der Warteschleife zu landen, wo keiner abnimmt, startet man eben ein so genannten „Callback“: man hinterlässt dem elektronischen System seinen Namen, seine Telefonnummer und vielleicht auch noch sein Anliegen mit der frohen Ahnung: Es ruft sie baldigst jemand zurück. Nett oder? Ja, wenn es doch funktionieren würde. Dass es dieses Feature gibt, macht sogar Sinn, gerade wenn man keinen Ansprechpartner vor Ort hat. Dort kann man den Rückruf, so nennt es die Muttersprache, bei unserer Kasse sogar im Internet starten. Dafür klickt man den „Callback“-Button auf der Webseite und es öffnet sich ein Formular für die Eingabe von Name, Vorname, Anliegen, Versichertennummer und das beste oben drauf: Bevorzugte Rückrufzeit.
MDK & Co.: Gutachten per Aktenlage gleich Beschwerde ohne Erfolg
“Hätte ich Ihnen schon vorher sagen können.” höre ich es da noch im Hintergrund murren. Eine Beschwerde über den MDK-Arzt, die man dann noch selbst beim MDK einreicht. Es klingt schon na … der Erfolg hat eben auch die Grenze, die dort beginnt, wo der Eigenschutz eines Unternehmens für sich und seine Mitarbeiter ansetzt.
Wichtig oder nicht — die Zeitung der Krankenkasse
Hatten Sie sich schon mal die Frage gestellt, warum die Krankenkasse regelmäßig Ihnen noch eine Zeitschrift zukommen lässt? Sie lesen die eh nicht? Sollten Sie aber! Also ich fragte mich dies schon häufig, da dieses Medium Geld kostet, wodurch sicherlich etwas abgeht, von den Beiträgen dafür. Gerade erst am Anfang der Woche wurde die Frage für mich wieder akut und da lag sie wieder auf meinem Schreibtisch, die Kassenzeitung.
Der Weg zum Widerspruch: Die Werkzeuge
Um einen Widerspruch zu schreiben, dafür braucht man ein Blatt Papier, einen Stift und die Daten der Ablehnung wie das Aktenzeichen oder die „Kundennummer“. Doch reicht dies nicht immer aus. Wie wir hier im Blog gelernt haben, je schwerer die Behinderung und Erkrankung, desto mehr Trouble gibt es mit Amt & Behörde. Manchmal, wie bei der Sitzversorgung, wird auch immer wieder das gleiche Thema aufgewärmt. Da stellt man sich schnell die Frage, was habe ich letztes Jahr dazu geäußert? Wie wurde das Problem gelöst? Man sucht und merkt, bei der Menge an Verwaltungskram, da kann man schon mal schnell den Überblick verlieren. Das erste was uns dazu einfällt: man legt sich einen Ordner an und das zweite: Wir haben doch einen PC und schreiben dort unsere Anträge oder forschen damit im Internet, wenn eine Kasse eine Leistung verneint. Können wir diesen nicht effizienter dafür nutzen?
Ja, eine Art „Entwicklerumgebung“ für den Schreibenden müsste es sein. Der Programmierer hat sie, in verschiedensten Versionen für die verschiedensten Maschinensprachen. Eben damit auch dieser den Überblick behält. Denn selbst auf dem PC kommt schnell die Frage: Wo habe ich denn diesen Brief zuletzt gespeichert? Word & Co. helfen da nicht viel weiter. Also warum gibt es sie, die „Entwicklerumgebung“, nicht für uns, die Autoren? Doch es gibt sie. Zwar jetzt nicht ausgelegt für den Widerspruchsführer, aber für den kreativen Schreiber, also den Romancier oder Dramatiker. Aber auch wenn wir keinen Roman schreiben hilft uns zum Beispiel das Programm Scrivener auf dem Mac weiter. Schließlich, so mancher Widerspruch, wie bei der Hospizpflege beim Intensivkind, verlangt nicht nur Wissen über die Sache an sich, sondern auch ein Stück „Können“, wie man die „Elemente“ des Themas mit anderen zu verknüpft, sprich auch: Man muss Thesen entwickeln und Argumente, um diese zu begründen.
Kinderhospiz & Co.: Ein Zurück aus der Sternenbrücke
Ein Lächeln und ein tränendes Auge. Dies ist immer der Abschied und gestern war er. Es ging vom Norden, dem Kinderhospiz “Sternenbrücke” zurück nach Jena. Wir rollten fast quer durch …
Start ins Kinderhospiz — Ist es die Pflege?
Knappe sechs Stunden dauert die Fahrt nach Hamburg, wenn der Asphalt frei ist, die Baustellen den Fluss der fahrenden Karosserien nicht zu sehr zusammendrücken, dass man darin stecken bleibt. Wir blieben verschont vom Stillstand. Das Kinde hätte es uns auch auf ihre Weise übel genommen, trotz eines kleinen Schnupfen, der sie etwas niederdrückte in den Schlaf. Und Hamburg? Sie, liebe Leser, kennen sicherlich die Antwort: Kinderhospiz.