Tracheales Absaugen: Einmalhandschuh hat kein Nutzen?

Wer hätte es je geglaubt, der Hygie­n­eartikel „Ein­mal­hand­schuhe“ hätte keinen nachgewiese­nen medi­zinisch-ther­a­peutis­chen Nutzen. Dies mussten wir von der Krankenkasse erfahren in der Ablehnung der Ein­mal­hand­schuhe fürs ster­ile tra­cheale Absaugen.

Sind also Ein­mal­hand­schuhe nut­z­los und warum wird dann der Ein­mal­hand­schuh ver­wen­det im Ret­tungswe­sen, im Oper­a­tionssaal oder beim Katheter­isieren der Harn­wegs­blase. Wenn ich länger über diese Schlag­wort­gruppe „medi­zinisch-ther­a­peutis­ch­er Nutzen“ nach­denke, entste­ht die Frage, was ver­ste­ht die Sach­bear­beitung der Krankenkasse über­haupt darunter. Ich kann diese Frage nicht beantworten

Der ster­ile Ein­mal­hand­schuhe dient, wenn ich die Hygiene richtig ver­ste­he, der Sicherung ein­er ärztlichen Behand­lung. Ein Beispiel wäre im Oper­a­tionssaal. Wür­den die Oper­a­teure ohne Hand­schuhe arbeit­en, so bestände eine hohe Gefahr der Wund­in­fek­tio­nen, da Hände auch nach der Händ­edesin­fek­tion nicht ster­il sind. Entzün­det sich die Wunde, so kann es das gewün­schte Oper­a­tionsziel ver­nicht­en. Der Patient erhält nicht die gewün­schte Leben­squal­ität und eine Entzün­dung kann eine erneute Oper­a­tion nötig machen. Ein Beispiel ist die Ampu­ta­tion eines Zehs — eine weit­ere schwere Entzün­dung des OP-Wunde am Fuss macht eine weit­ere, höhere Ampu­ta­tion nötig.

Sie fra­gen, was hat dies mit dem Absaugen in der Tra­chea zu schaf­fen. Durch das Tra­cheostoma ist doch eh alles offen hin zu der Luftröhre und somit in die tief­er­en Atemwege. Dies ist richtig — doch beste­ht durch das Absaugen eine Keimver­schlep­pung in die tiefen Atemwege, wenn nicht sauber und hygien­isch gear­beit­et wird. Es kön­nen Bak­te­rien, Viren oder Pilze von den Hän­den auf den Katheter über­tra­gen wer­den und dieser trans­portiert es in den Atemwe­gen. Aber selb­st die auf der Haut unprob­lema­tis­chen Keime kön­nten Prob­leme in der Luftröhre verur­sachen. Die Tra­chea beste­ht aus ein­er Schleimhaut und diese hat eine min­i­mal­ste Keimbe­sied­lung, die tief­er­en Atemwege sind bei gesun­den Men­schen keim­frei. Wer­den auf der Schleimhaut Keime trans­portiert, so kann die Schleimhaut der Tra­chea geschädigt wer­den und es kann zu ein­er Besiedelung der tief­er­en Atemwege kom­men bis hin zu schw­eren Entzün­dun­gen. Eine andere Kom­p­lika­tion beim Absaugen ist, dass durch den Absaugvor­gang es zu Mikrover­let­zun­gen der Schleimhaut der Luftröhre kom­men kann — dies lässt sich nicht immer ver­hin­dern. Wer­den im gle­ichen Moment noch Keime in diese Wunde trans­portiert, so kann der Nährbo­den für eine Entzün­dung geset­zt werden.

Was ist also das ober­ste Gebot: Ster­iles Absaugen. Es kann und sollte gut funk­tion­ieren mit der Non-Touch-Meth­ode, doch die Real­ität der Pflege zeigt ein anderes Bild. Ich sauge ab, aber ich erwis­che nicht das Sekret in der Kanüle oder Luftröhre. Es befind­et sich tiefer und somit muss ich tiefer absaugen. Ich schiebe also den Katheter nach, in dem ich mit der Hand nach­greife an diesem. Die Stelle des Katheters, wo vorher meine Fin­ger waren, befind­et sich somit jet­zt in der Kanüle — ohne ster­ile Hand­schuhe ist somit die Keimver­schlep­pung komplett.

Mit dem Ein­satz eines Ein­mal­hand­schuh­es beste­ht ein medi­zinisch-ther­a­peutis­ch­er Nutzen, da der ärztliche Behand­lungs­plan gesichert wird, so mein Ver­ste­hen. Das Sekret muss aus dem Atemwe­gen abge­saugt wer­den, damit es dort keine weit­eren Prob­leme wie Atem­prob­leme oder Erstick­ung verur­sacht oder auch Lun­genentzün­dun­gen ver­mieden wer­den, da für einen freien Atemweg gesorgt wird. Durch den Ein­satz mit Ein­mal­hand­schuhen sorge ich dafür, die Keim­be­las­tung im Absaugvor­gang aufs Min­i­mum zu beschränken und ver­hin­dere so auch Entzün­dun­gen in den unteren Atemwegen.

Mal sehen, wie die Geschichte  sich weit­er entwick­elt, denn sicher­lich kann man sich stre­it­en, wie man “medi­zinisch-ther­a­peutis­chen Nutzen” definiert — vielle­icht ist eine hygien­is­che Arbeitsweise eine indi­vidu­elle Gesund­heit­sleis­tung (IGEL) und keine Basisleistung.

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