Es würde vieles vereinfachen, wenn einfach ein „jeder“ beim Intensivkind absaugen könnte oder dürfte. Doch es ist nicht. Absaugen darf
- die Ärztin /der Arzt
- die Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflegerin (nach Delegation vom Arzt)
- wir selbst als Sorgeberechtigte
- Altenpflegekräfte, wenn sie über eine Zusatzqualifikation verfügen (mit Delegation vom Arzt)
- die /der TracheostomaträgerIn selbst, wenn sie /er dazu in der Lage ist
- geschulte Logopädinnen /Ergo- und PhysiotherapeutInnen (nach Delegation vom Arzt?) -> siehe bei L.O.G.O.P.A.E.D.I.S.C.H
Eine wichtige Voraussetzung beim Intensivkind ist noch, dass sie einwilligt, wer sie absaugt. Da die Lady es nicht äußern kann, übernehmen wir diese Zustimmung. In der Zeitschrift „beatmet leben“ 5 /2014 habe ich letztens den Artikel „Fachpflege ohne Ausbildung“ gelesen über medizinisch ungelernte Kräfte in der Betreuung von beatmeten Patienten. Eine Lösungssuche für das Dilemma „Pflegenotstand“. Denn der Fachkräftemangel in der Pflege macht es schwer geeignetes Pflegepersonal zu finden für die Versorgung von tracheotomierten und /oder beatmeten Menschen.
Der Vorschlag: Das medizinisch ungelernte /gering qualifizierte Personal, zum Beispiel Erzieher, wird in qualifizierenden hoch intensiven Kursen mit Theorie und Praxis in dem Bereich Beatmung geschult. Diese Schulungen müssen dann regelmäßig wiederholt werden. Ich finde es einen guten Lösungsansatz, insbesondere wenn diese Kurse eine Anerkennung haben.
Die Kurse sollten beinhalten
„ein solides, auf Erkennung und Behandlung von Komplikationen ausgerichtetes praktisch orientiertes Training“ (aus: Aring, Dr. Christoph. Fachpflege ohne Ausbildung in beatmet leben 5/2014 S. 23)
und darauf abzielen
„neben den technischen Fertigkeiten in simulierten Szenarien die wichtigsten Situationen zu trainieren, und zwar in regelmäßigen zeitlichen Abständen“ (aus. ebd.).
Voraussetzung sei für den Einsatz geschulter nicht-medizinischer Fachkräfte, dass der (kleine) Patient schon langjährig beatmet und somit in der Beatmung stabil ist. Die sich wiederholenden individuellen Probleme in der Beatmung, beim Tracheostoma und dem endotrachealen Absaugen sind bekannt.
Für mich stellt sich dann noch die Frage, in wie weit bei Behandlungsfehlern die jeweilige Berufshaftpflicht der niedrig qualifizierten Kräfte greift oder müssen die sorgeberechtigten Angehörigen oder der Patient selbst die geschulten Kräfte von der Haftung frei stellen? Schwierig.
Bei steigenden Fachkräftemangel in der Kinder-/Krankenpflege wäre dies ein Weg, um die ambulanten Versorgungen der Betroffenen abzusichern. Zu bedenken wäre, ob von Seiten der Kostenträger dann nicht die Idee entsteht, die Beatmungs- und Tracheostomapflege sei Laienpflege und könnte problemlos von den Angehörigen übernommen werden. Die Notwendigkeit eines Intensivkrankenpflegedienst besteht nicht.
Andererseits würde ich mir eine intensive Schulung in dieser Form für die Angehörigen wünschen. Die Kosten sollten dafür die Kranken- und Pflegekassen übernehmen.
Hallo Dirk, ich teile deinen Gedanken zum Thema absaugen. Es ist immer wieder sehr überraschend wie oft eine gelernte Fachkraft nach der “alten” Methode absaugt. Ich bekomme einen Hals, wenn ich sehe wie beim Absaugen herumgerührt und gestochert wird in der Kanüle. Und wenn man die Fachkraft darauf hinweist, dass dies schon länger so nicht praktiziert wird, erhält man schnippige Antworten: „Das mache ich schon immer so…“.
Es muss eine gute, Bundesweit einheitliche, Schulung zu dem Thema durchgeführt werden.
Und generell würde ich ausschließen wollen, dass das RICHTIGE Absaugen eine Laienarbeit ist. Man kann hierbei vieles falsch machen und den Zustand des Patienten negativ beeinflussen. Es geht ja auch um Tracheostomapflege, Kanülenwechsel, Inhalation, Abhören der Lunge, Beurteilung der Atmung und Deutung der Atemgeräusche, Verhalten im Notfall…
Viele Grüße Sascha
Hallo Sascha,
eine bundesweit einheitliche Schulung wird es sicherlich nicht (so schnell) geben — ein guter Schritt ist, wenn es in anerkannten Leitlinien fixiert ist. Ich muss da mal auf die Suche gehen …
Wenn man erfahrene Pflegekräfte kritisiert, so meine Erfahrung, ist deren Erfahrung und Können wertzuschätzen und anzufügen: Schau mal, du saugst auf die Art ab, doch für uns und XX gilt diese Technik. Er ist so gewöhnt und es ist für ihn am wenigsten belastend. Pflegefachkräfte arbeiten auch mit Techniken, die sie in den verschiedensten Pflegesituationen sich “angewöhnt” haben, da sie dort am effektivsten waren oder es eine Notfallsituation erforderte. Wird deutlich, dass die Pflegefachkräfte häufig nicht nach euren Bedürfnissen absaugen, so prüft doch die Pflegestandards eures Pflegedienstes und schafft eventuell einen individuellen Pflegeplan zur Trachaelpflege- und versorgung (wenn nicht schön geschehen). Dann kann man noch auf diesen verweisen mit dem Argument, dies zusammen mit der PDL /Teamleitung gemeinsam erarbeitet zu haben.
Mit Gruß, Dirk