Tracheostomapflege: Handschuhe wieder im Programm

Übers Tele­fon hat die Kasse uns mit­geteilt: Die Ein­mal­hand­schuhe für die Tra­cheostom­apflege wür­den wieder über die Krankenkasse finanziert wer­den. Eine Erle­ichterung, eine Baustelle weniger. Sicher­lich, wir dür­fen darüber stre­it­en, ob man beim tra­chealen Absaugen mit Non-Touch auf Hand­schuhe verzicht­en könne. Aber, eh man es kann und dies in allen Lebensla­gen, es ist ein „gewagtes Spiel“ und bedarf viel Übung und dann kommt die Sit­u­a­tion, in der man tiefer absaugen möchte …

Warum nun diese Genehmi­gung? War es die Begrün­dung im Wider­spruch? Ich kann es nicht beant­worten, zumin­d­est hat es geholfen der Ablehnung gegen zu hal­ten. Die Genehmi­gung sei gekom­men, da man fest gestellt habe, die Ein­mal­hand­schuhe wur­den falsch beantragt. Dies heißt, es wurde der falschen Gruppe im Hil­f­s­mit­telverze­ich­nis zu geord­net beim Kosten­vo­ran­schlag. Ja, so ein­fach kann es sein.

Jet­zt ist die Frage, was kön­nen wir daraus ler­nen? Wird ein Hil­f­s­mit­tel abgelehnt, so wäre eine der ersten Fra­gen: Wurde es denn richtig beantragt? Wurde die richtige Diag­nose benan­nt, die richtige „Veror­tung“ im Hil­f­s­mit­telverze­ich­nis, mit dem üblichen Preis ausgezeichnet …

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