Tücken bei der Zweitversorgung

Der Weg zur Sitzver­sorgung muss wohl erneut gegan­gen wer­den, denn da reicht es nicht aus, dass es erst einen zweit­en Kosten­vo­ran­schlag beim Sozialamt geben muss, bevor die Sitzschale für die Kita endlich angepasst wer­den kann ans gewach­sene Kind. Es wäre ja zu schön und doch hat­te der Weg zum zweit­en Kosten­vo­ran­schlag auch etwas Gutes, da so auffiel: Das Sozialamt hat das falsche Rezept von der Krankenkasse erhal­ten. Wie kommt das?

Nun, bei­de Rezepte, also das für die Sitzschale zu Hause, welche Eigen­tum der Krankenkasse ist, und der in der Kita, gin­gen an die Krankenkasse mit den Kosten­vo­ran­schlä­gen vom Reha­haus. Der oder die Bear­bei­t­erIn reichte dann ein Rezept von den bei­den an das Sozialamt weit­er, aber let­z­tendlich das falsche, wie wir vor vier Tagen fest­stellen mussten. Der Kosten­vo­ran­schlag ans Sozialamt, den wir vom Reha­haus erhiel­ten, war die Ver­sorgung für die Sitzschale der Krankenkasse.

Ist doch nicht wild, kön­nte man meinen. Wäre es auch nicht, doch sind bei­de Schalen unter­schiedlich alt, sprich, die von der Krankenkasse ist ein Jahr älter als die vom Sozialamt. Und die ältere muss von Grund an neu gebaut wer­den, was einen guten Koste­nun­ter­schied macht im vier­stel­li­gen Bere­ich vor dem Kom­ma. Es ist dann kein Wun­der, dass das Sozialamt unbe­d­ingt einen zweit­en Kosten­vo­ran­schlag braucht, da es keine ein­fache Anpas­sung der “beste­hen­den” Schale mehr ist.

Und was ist der “Neben­ef­fekt” dieser Geschichte? Vor über einem Monat wur­den die Rezepte an die Krankenkasse ein­gere­icht und es ist immer noch kein “Hand­schlag” an den Schalen gemacht. Doch wird es Zeit dafür, weil die Lady in der einen Schale gar nicht mehr sitzen kann, sie ist zu eng, und in der anderen, die ist nicht mehr weit von einem zu engen Korsett entfernt.

Und wie geht es weit­er? Die Kasse möchte ein neues Rezept für die “eigentliche” Ver­sorgung und eh es dort ist, ist sicher­lich Mitte der kom­menden Woche — Auf ein neues Glück. Aber was lernt uns dies: Ein Blick als Patient auf die Kosten­vo­ran­schläge der Rehahäuser der für ihn beantragten Hil­f­s­mit­tel macht Sinn, eben um auch wirk­lich zu wis­sen, ob diese mit dem Rezept übereinstimmen.

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