(Untätigkeits-)Klage und Stadt Jena

Manche Dinge find­en nie ihr Ende und die The­matik “ALG II als beurlaubter Stu­dent” scheint eine solche Angele­gen­heit zu sein (1). Zwar hat­te das Lan­dessozial­gericht am 24.05. klar gestellt (2), dass mir ALG II zuste­ht in ein­er Erörterung, doch von Jenar­beit, der örtlichen ALG II Stelle in Jena, habe ich immer noch keine Anerken­nung dieser gerichtlichen Entschei­dung, sprich einen neuen ALG II Bescheid mit Hin­weis, dass es mir als Zuschuss gewährt wird und nicht als Darlehen.

Kein Bescheid und dies seit Mai 2006. Das ist ein gutes halbes Jahr bis jet­zt und in diesem Zeitraum sollte es eigentlich doch leist­bar sein. Was liegt näher hier­bei, als an Untätigkeit der Behörde zu denken und da kein ALG II-Bescheid kommt, hat jet­zt mein Anwalt in der Sache eine Klage gegen Stadt Jena erhoben. Dabei frage ich mich, ob eine gerichtliche Klage in diesen Bere­ichen über­haupt noch eine entsprechende Wirkung hat, denn ist es der Behörde nicht egal, schließlich, so mein Ein­druck, muss nie­mand per­sön­lich dafür haften. (1). http://intensivkind.wur…bensunterhalt (2). https://pflegezirkus.de/2006/05/28/darlehen-jetzt-zuschuss‑2

Kat­e­gorie: 



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