Vom Behandlungsfehler zum Ärzte-TüV

Wenn der Arzt einen Fehler macht in der Diag­nos­tik oder der Ther­a­pie, stellt sich für den einen oder anderen die Frage: Welche Möglichkeit­en habe ich, den Arzt zur Ver­ant­wor­tung ziehen? Ist man in der geset­zlichen Kranken­ver­sicherung, dann kann man den begrün­de­ten Ver­dacht der Fehlbe­hand­lung an die Krankenkasse melden. Die kön­nen ihre Aus­sage dann weit­er­leit­en an den MDK, da die Mitar­beit­er dort über mehr oder andere Möglichkeit­en ver­fü­gen, die Beschw­erde zu prüfen. Und die Krankenkasse müsste an sich auch an ein­er Prü­fung inter­essiert sein, da allein schon eine Fehldiag­nos­tik weit­ere Fol­gekosten nach sich ziehen kann.

Doch damit Fehler bess­er ver­mieden wer­den, ist man in Bay­ern schon einen Schritt weit­er. Dort gibt es jet­zt laut stern.de. einen “Ärzte-Tüv”, welch­er in Prax­en den Gerätebe­stand über­prüft. Denn eine Fehldiag­nose kann auch geschehen durch über­al­terte Geräte, da diese eine schlechte Erken­nungsleis­tung haben als moderne.
Ver­läuft der “Tüv” gut, dann bekommt der Arzt ein Zer­ti­fikat, was er aushän­gen kann und auch sollte. Denn aufgek­lärte Patien­ten schauen nach diesem Zer­ti­fikat und wählen so ihren Arzt aus.

Aber nicht nur für Tech­nik soll es ein “Prüf­siegel” geben, son­dern auch für Unter­suchun­gen, zum Beispiel der Vorun­ter­suchung gegen Brustkrebs. Doch ist diese Ausze­ich­nung nicht nur eine Ori­en­tierung für den Patien­ten bei der Arzt­wahl, son­dern sie wird auch wichtig für den Arzt selb­st. Denn so soll es auch eine bessere Vergü­tung geben für Ärzte mit bestande­nen Zeug­nis, also eine leis­tung­sori­en­tierte Vergü­tung nach Qual­ität. Dann hoffe ich mal, das uns die freie Arzt­wahl erhal­ten bleibt, wenn sich dies bun­desweit durch set­zt, und nicht die einzel­nen Krankenkasse mit den Ärzten Verträge abschließen, welche bil­lig sind. Das sind dann die ohne Zer­ti­fikat an der Wand.

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