Was bedeutet Intensivkind? — ein neuer Versuch der Definition

Die Bedeu­tung des Inten­sivkindes dreht sich schein­bar viel weniger um das Kind selb­st, also dass es sich um ein Kind han­delt, welch­es beat­met und/oder sauer­stoff­pflichtig, zumin­d­est tra­cheotomiert ist, oft hinzu schw­er­st­mehrfach­be­hin­dert und inten­sivpflegebedürftig ist. Son­dern es bedeutet einen inten­siv­en Kampf zu führen für die Ver­sorgung des Kindes und dies an allen Fron­ten, welche sich auf­stellen in der medi­zinis­chen Ver­sorgung bis hin zur Inte­gra­tion.Bei diesem Kampf, da denkt man schnell, man ist ein Einzelfall, doch stimmt nicht, musste ich fest­stellen, als ich den Artikel “Kampf an allen Fron­ten” aus Mit­glieder-Infor­ma­tion vom Vere­in Inten­sivkinder Zuhause las. Mit diesen Text bekam ich endlich die Gewis­sheit, dass unser Kampf mit Wider­sprüchen bei der Krankenkasse u.a. bis zur Klage nichts über­triebenes ist, son­dern schein­bar nor­mal. Wer eine hohe Ver­sorgung braucht, muss auch viel ein­kla­gen. Dass die Ämter bloss nicht den Ein­druck erweck­en, es kön­nten Leis­tun­gen ja erschlichen wer­den, wenn sie denn prob­lem­los das ärztlich Verord­nete genehmigen.

Erst heute wurde wieder die Front aktiv: Die Höher­stu­fung der Pflegestufe wurde erneut abgelehnt. Wenn ich vor einem Jahr noch von: Da machen wir mal ein Wider­spruch dage­gen, dann heißt es jet­zt: Klage.

Der erste Klage gegen die Krankenkasse wird jet­zt ein­gere­icht und diese wäre ins­ge­samt in diesem Jahr die dritte Klage(!). Die erste Klage, weil ich nur ALG II als Dar­lehen in mein­er Elternzeit bekam, welch­er erfol­gre­ich abge­holfen wer­den kon­nte. Die weit­ere, noch laufende Klage, ist die Aberken­nung des Mehrbe­darfs wegen der Behin­derung im Sozial­geld bei der Lady. Dieser kon­nte aber im Sozial­gericht Altenburg nicht abge­holfen wer­den, somit geht es eine Etage höher. Und die dritte Klage wegen ein­er Bet­tau­flage über den Inkon­ti­nenzbezug wegen Schwitzen und der damit ver­bun­den Hautschädigung.

Wenn man den Preis der Bet­tau­flage The­vo Cli­ma Bal­ance sieht: ca. 135,- Euro, mag ein­er meinen, kann man sich ja selb­st leis­ten. Doch erstens braucht man zwei und zweit­ens, hat man an sich aus­re­ichend andere Aus­gaben wegen der Erkrankung und Behin­derung und drit­tens, es ist nicht das einzige Hil­f­s­mit­tel (dabei lassen ich die Dicke der Geld­börse mit bish­eri­gen ALG II außen vor). Ich frage mal umge­dreht: Was kostete das ganze Wider­spruchsver­fahren? Ein Minus wegen wirtschaftlichen Fehlver­hal­ten muss die Krankenkasse bekom­men. In dem Wider­spruchsver­fahren wur­den zwei medi­zinis­che Gutacht­en ein­geleit­et und die ganze Sache lan­dete im Wider­spruch­sauss­chuss mit sechs Seit­en Ergeb­nis in Form eines Briefes. Dieser Ver­wal­tungsakt kostet seinen Preis, das erste Minus. Das zweite Minus deshalb:

Wenn die Kasse meint, sie lehnt es ab, wozu brauchen sie dann noch den MDK, also ein Gutacht­en darüber? Das dritte Minus: Es wird nicht abge­wogen zwis­chen dem Preis des Hil­f­s­mit­tel und wenn das Hil­f­s­mit­tel aus Kulanz über­nom­men wer­den würde, wenn man bedenkt, was das Wider­spruchsver­fahren mit Klage kostet. Aber nicht umson­st steigen die Kosten für die Ver­wal­tung (siehe 1) bei den Krankenkassen an. Man kön­nte ja fast denken, die Sach­bear­beit­er schaf­fen sich durch die Wider­spruchsver­fahren ihre eigene Unabkömm­lichkeit im Verwaltungsapparat.

1: http://www.medizinausku.…7_verwaltungskosten.php

Ich freu mich über Deinen Kommentar

Kategorien

Pflegezirkus