Wenn der Widerspruch nicht ankommt

Heute kam Post von der BKK. Nun unser Wider­spruch gegen die Ablehnung der Hos­pizpflege vom Novem­ber 2007 sei nicht angekom­men. Wie? Nicht wie, son­dern ich habe eh schon mal auf den Tag gewartet, dass ich diese Aus­sage schwarz gedruckt auf weißem Papi­er lesen werde. Schließlich bei der Menge an Briefverkehr und auch Wider­sprüchen muss ja mal ein Schrift­stück nicht in der Akte lan­den. Aber diese Aus­sage kommt erst, nach­dem ich expliz­it den Bear­beitungs­stand nach­fragte in dieser Woche.

Meine Anfrage oder Hin­weis davor befand sich im Wider­spruch zur Ablehnung der Hos­pizpflege Nr. 3 für den April diesen Jahres. Nachteil, so meint der Jurist, sei, ich hätte es nur gefaxt. Ja lei­der, doch bish­er ging alles gut mit dem Faxgerät und der Verbindung nach Düs­sel­dorf, sowie die Wider­sprüche wur­den auch immer als Fax akzep­tiert. Schließlich, ein Brief kann auch nicht ankom­men, wenn er nicht ger­ade per Ein­schreiben auf die Reise geht. Nun und was heißt dies? Ein­mal heißt es, sich zu ärg­ern und die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen, son­dern ein Schreiben auf­set­zen und auf diesen “Tatbe­stand” hinweisen.

Außer­dem wäre es doch fast ein Wun­der für die Kasse, dass wir keinen Wider­spruch ein­gelegt hät­ten, denn so stellt sich mir langsam die Frage, ob ein Wider­spruch nicht langsam zum Sys­tem der Kom­mu­nika­tion gehört und irgend­wie ein Selb­stläufer gewor­den ist. Also All­t­ag, so würde es sicher­lich jemand anderes betiteln. Aber der Brief heute kam auch mit der Frage, ob wir unseren aktuellen Wider­spruch zur let­zten Ablehnung der Hos­pizpflege ruhen lassen wollen wegen der laufend­en Klage. Ich selb­st glaube, dies geht nicht, da jed­er Hos­piza­ufen­thalt, wie jed­er Kranken­hausaufen­thalt, immer eine sep­a­rate “Angele­gen­heit” ist. Daneben sind die Richtlin­ien über die Pal­lia­tivver­sorgung auch erst jet­zt in Kraft getreten, welche Grund­sätze darstellen und vielle­icht haben wir ja jet­zt eine Chance vor dem Wider­spruchssauss­chuss der Krankenkasse oder heißt dies, dieser Auss­chuss wird auch dies­mal unseren Wider­spruch, obwohl er “weit­ere” Argu­mente bein­hal­tet, einen fet­ten Dau­men nach unten zeigen? Sprich, wir haben eh keine Chance, außer dass wir die Entschei­dung vom Sozial­gericht abwarten in ein oder drei Jahren. Und dies stellt auch noch ein Prob­lem dar, denn mit dieser Wartezeit kann unsere häus­liche Sit­u­a­tion auf Dauer nicht sta­bil­isiert wer­den. Wenn dann unser Kind stirbt und wir “zufäl­lig” mit dem spon­ta­nen Tode­sereig­nis im Hos­piz sind, dann gibt es auch keine Hos­pizpflege. Oder wir bekom­men keinen Aufen­thalt mehr, weil die Kosten­lage ungek­lärt ist, obwohl es bei den anderen Kindern mit dem gle­ichen Syn­drom, von denen wir erfuhren, damit klappt.

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