Wer hat nun Recht — Behindertenpolitik in Thüringen

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In der Sache um die KiTa-Gebüh­ren, den Eltern­bei­trag, wer­den einem nicht nur Stei­ne oder Hür­den in den Weg gelegt, um eine gute Lösung zu fin­den, nein es kommt viel schlim­mer. Es fin­det sich kein Ver­ant­wort­li­cher. Das Land ver­weist auf die Trä­ger, denn es hät­te sich ja nichts geän­dert und die Trä­ger ver­wei­sen, soweit ich erfuhr, wie­der aufs Land mit der Begrün­dung, wie es die Volks­o­li­da­ri­tät sieht:

“Kon­kret: Für Kin­der, die Anspruch auf Ein­glie­de­rungs­hil­fe haben, wur­de bis­her von der Sozi­al­hil­fe auch der Eltern­bei­trag im Pfle­ge­satz mit über­nom­men. Eltern, die für sich für ihre Kin­der mit Behin­de­run­gen für eine Früh­för­de­rung in einer inte­gra­ti­ven Tages­stät­te ent­schei­den, müs­sen seit dem 1. Juli die Kita-Gebüh­ren nun sel­ber tragen.”

Tra­gen hier alle die Schuld? Aber kei­ner will sie tra­gen, son­dern die jetzt feh­len­den Gel­der vom Pfle­ge­satz des Lan­des wer­den auf die Eltern der betrof­fe­nen Kin­der umge­legt, doch klingt es dabei nicht nur logisch, son­dern ist auch logisch: Der Trä­ger könn­te trotz­dem die behin­der­ten Kin­der von der Gebühr befrei­en oder zumin­dest einen Nach­teils­aus­gleich gewäh­ren, sprich Ermä­ßi­gung, aber davon spricht kein Trä­ger, bis­her zumin­dest, denn war­um machen sich die Trä­ger wie AWO, Volks­so­li­da­ri­tät nicht stark gegen­über dem Land und for­dern einen neu­en, bes­se­ren Pfle­ge­satz oder den alten zurück?

Und das Land ist auch in der Schuld, denn mit der Ver­schlech­te­rung des Pfle­ge­sat­zes für inte­gra­ti­ve Kin­der­gär­ten ver­schlech­tert es die Ein­glie­de­rung und es ver­fehlt somit ein Ziel der eige­nen Fami­li­en­po­li­tik: För­de­rung der Inte­gra­ti­on. Man kann halt nicht etwas för­dern, wenn man die För­der­mit­tel streicht. Hin­zu wur­den die behin­der­ten Kin­der im Kita­ge­setz des Lan­des Thü­rin­gen (Thür­Ki­taG) auch unter dem Punkt Eltern­bei­trä­ge nicht berück­sich­tigt. Es steht zwar etwas da von sozi­al­ge­recht drin, doch nur im Zusam­men­hang mit Anzahl wei­te­rer Kin­der und dem Ein­kom­men der Eltern, nicht im Zusam­men­hang mit Mehr­auf­wand durch die Behin­de­rung des Kindes.

Doch wird sich beim Land vor­erst nichts bewe­gen, Grund ist oder wird gesagt: das lau­fen­de Volks­be­geh­ren gegen die Fami­li­en­of­fen­si­ve und solan­ge das läuft ändert kei­ner ein Gesetz, heißt es. Aber man kann sich trotz­dem einen Hoff­nungs­schim­mer am Hori­zont malen: die Kom­mu­ne in Jena, wel­che die KiTa-Gebüh­ren für unse­ren inte­gra­ti­ven Kin­der­gar­ten fest­setzt, könn­te durch die Stadt­po­li­tik zei­gen, wie es zu funk­tio­nie­ren hat mit der Ermä­ßi­gung oder der Befrei­ung für das behin­der­te Kind, doch auch dort ist erst­mal Som­mer, aber viel­leicht fin­det sich dann end­lich ein Ver­ant­wort­li­cher — denn so soll­te die Behin­der­ten­po­li­tik nicht aussehen.

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by dirkstr

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