Zweitversorgung: Dieses Jahr nun angepasst

Vors Gericht mussten wir noch nicht, aber zwei Monate hat sie dies­mal gedauert, die jährliche Anpas­sung der Sitzschale. Nein, nicht der Bau oder Umbau des Hil­f­s­mit­tels sorgte dafür, son­dern was sich hin­zog war die Genehmi­gung­sprax­is beim Sozialamt und die Ver­tauschung der Rezepte bei der Krankenkasse. Zwei Schalen, zwei Kos­ten­träger, zwei Rezepte. Das  kann schon für die nötige Ver­wirrung sor­gen, auch wenn es zwei gle­iche Hil­f­s­mit­tel sind, so haben sie doch ihren Unter­schied im Alter und ver­lan­gen somit eine jew­eils andere Erneuerung mit anderen Kosten. Häu­fig kann aber die Zweitver­sorgung auch für mehr Trou­ble sor­gen, wo am Ende der Weg zum Sozial­gericht führt.

Das für eine dop­pelte oder mehrfache Ver­sorgung von bes­timmten Hil­f­s­mit­teln sog­ar ein Recht­sanspruch entste­hen kann, wird bei Ther­a­page hingewiesen. Doch, was für mich immer noch ungek­lärt ist, wer trägt eigentlich die Kosten für das Hil­f­s­mit­tel im Kinder­garten oder in der Schule. Denn da kann das Sozialamt zuständig sein, wie bei uns, mit der Begrün­dung, es diene der Eingliederung. Oder aber eben die Krankenkasse übern­immt die Zweitver­sorgung, wie bei einem anderen Kind in der Kita, da es sich um “medi­zinis­ch­er Reha­bil­i­ta­tion” han­dele. Schwierig, denn wenn bei­de jew­eils auf den anderen ver­weisen, dann sitzen die Eltern zwis­chen zwei Stühlen und wis­sen selb­st nicht, wer muss nun wirk­lich zahlen.

Ich freu mich über Deinen Kommentar

Kategorien

Pflegezirkus