Mit dem letzten Sommer haben wir folgende Hilfsmittel beantragt, welche uns von der Krankenkasse abgelehnt wurden: eine Therapiematte, eine spezielle Lagerungsschlange, eine spezielle Bettunterlage zur Vorbeugung von Dekubitus und bei Wärmestau. Die Begründung nummero eins: Keine Hilfsmittelnummer — dabei hat nur die Therapiematte keine Hilfsmittelnummer. Die Begründung nummero zwei: Dies sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens laut dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Wie bitte, eine Bettunterlage gegen Dekubitus ist ein Gegenstand des täglichen Lebens? Also der Dekubitus, das Wundliegen oder Druckgeschwür, ist eine Erkrankung, zumindest lernte ich dies in meinen Lehrjahren. Doch vielleicht verstehe ich den Begriff “Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens” falsch. Kann ja sein. Demnach hat mich dabb das Bettenlager im Kaufhaus, also die Beratung, immer falsch aufgeklärt. Statt mir einfach ein Antidekubitussystem zu verkaufen, haben die mir einen extra harten Futon aufgeschwatzt. Ach so, die dürfen keine Hilfsmittel verkaufen, da dafür nur Spezialgeschäfte ausgezeichnet sind. Verstehe ich nicht.
Aber vielleicht ist es ja extra eine freigehaltene Marktlücke, womit dann die Krankenkassen ihre finanziellen Löcher auffüllen wollen. Sie erklären alle Hilfsmittel als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und schwingen dann die Werbetrommel im Fernsehen, auf den Plakaten und der Verkauf geht los. “Sie haben noch keine Beatmungsmaschine? Was?” fragt dann ganz empört ihr Sachberarbeiter bei der Versicherung: “Die brauchen Sie garantiert. Wir haben noch eine in unserem Lager…” Also bei der Beatmungsmaschine gehe ich sogar mit, dass sie dies als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens handeln würde. Schließlich ohne die Maschine stirbt der beatmete Mensch und somit braucht er sie täglich im Leben. Ein Vorteil hat es dann auch, die Preise für diese Produkte im Sanihaus fallen, als die im Spezialgeschäft, garantiert.
Aber bei dem Lagerungssystem, also dieser Schlange, die mit Sand gefüllt ist und im Hilfsmittelkatalog verzeichnet ist, ja genau diese, die hilft, dass der Madame ihre Spastiken im Liegen vermindert werden und somit einer anhaltenden Fehlstellungen von Gelenken vorgebeugt wird. Nein, das ist dann doch kein Ding fürs tägliche. Die ist einfach zu unbequem, also das würde ich keinen Verkäufer abnehmen, ja es sei denn, ich brauchs für die Therapie. Aber dafür gibt es doch noch die Krankenversicherung oder sind dort jetzt die Hilfsmittel heraus genommen worden, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, eine drohende Behinderung vorbeugen oder ausgleichen?