Gefragt: Dein Erlebnis in der außerklinischen Intensivpflege

Ich bin gen­ervt, verun­sichert. Ein neues Gesetz, §37c SGB V, das nur für die häus­liche Inten­sivpflege gebastelt wurde, formt meine Sor­gen aus. Es dreht die Angst, ob wir mit unser­er Inten­sivla­dy nicht mehr zu Hause leben kön­nen, wenn alle Richtlin­ien dazu greifen. 

Es ist eine größere Angst zu allen Vorschriften durch die Pan­demie, wo einige auch bedrohlich wirk­ten für unsere häus­liche Inten­sivver­sorgung. Warum? Was? 

Aber bleiben wir beim neuen Gesetz. Denn dort gibt es eine neue Ini­tia­tive. Hier kann ich als Betrof­fen­er meinen Unmut, meine Unsicher­heit, meine Erfahrung äußern.

Das Projekt: Selbstbestimmtes Leben mit außerklinischer Intensivpflege (AKI)

Die Inter­essen­vertre­tung Selb­st­bes­timmt Leben in Deutsch­land e.V. (ISL e.V.) führt ein Pro­jekt ein, das von AKTION MENSCH unter­stützt wird. 

Dieses Pro­jekt hat zum Ziel, Men­schen, die AKI erhal­ten oder Anspruch darauf haben, zu informieren und zu begleiten.

Es fordert dabei ein, dass die UN-Behin­derten­recht­skon­ven­tion umge­set­zt sein muss und bietet niedrigschwellige Infor­ma­tio­nen über die AKI mit der Online-Plat­tform “Leben mit AKI”. Diese Plat­tform ermöglicht es auch Betrof­fe­nen, anonym ihre Erfahrun­gen zu teilen.

Mach mit: https://aki-hkp.de

Was ist der §37c SGB V

Es ist der Para­graf zum Inten­sivpflege- und Reha­bil­i­ta­tion­sstärkungs­ge­setz (GKV-IPReG). Dies wurde im Juli 2020 ver­ab­schiedet und trat im Okto­ber 2020 in Kraft für alle geset­zlich Krankenversicherten. 

Es löste die Leis­tung der Häus­lichen Krankenpflege (HKP — §37 SGB V) ab — die stun­den­weise „Überwachungspflege“ bis zu 24 h am Tag, auch AKI genannt. 

Die HKP galt für die AKI zuvor zusam­men mit der Richtlin­ie Häus­liche Krankenpflege.

Die zum neuen Gesetz, dem §37c SGB V, gehörige Richtlin­ie (AKI-RL) wurde im März 2022 veröf­fentlicht und wird und soll den Anspruch für die Ver­sicherte beschreiben und absich­ern, die diese Leis­tung über die HKP erhielten.

Auf Kopfkissen liegt ein Beatmungsventil mit Schlauch
Auf Kopfkissen liegt ein Beat­mungsven­til mit Schlauch

In der Häus­lichen Krankenpflege, der Richtlin­ie, hieß diese Leis­tung spezielle Krankenbeobachtung.

Ein Schw­er­punkt der speziellen Kranken­beobach­tung ist, dass bei Men­schen mit gestörten Vital­funk­tio­nen, wie die Atmung, lebens­bedrohlich­er Kom­p­lika­tio­nen ver­mieden wer­den sollen. Kurz gesagt: der Tod, wenn keine medi­zinis­che Behand­lung schnell­st­möglich erfolgt.

Für Patien­ten, die beat­met oder tra­cheotomiert sind, erfordert das neue Gesetz und die Richtlin­ie für die AKI eine Poten­zialer­he­bung durch spezial­isierte Ärzte. 

Außerklinische Intensivpflege (AKI) – es braucht Erfahrungsberichte der Betroffenen 

Die außerklin­is­che Inten­sivpflege zeich­net den Mit­telpunkt des Geschehens seit dem Inkraft­treten des GKV-IPReG, der §37c SGB V, aus. Weil die AKI nicht mehr zur Häus­lichen Krankenpflege gehört, bringt es schw­er­wiegende Verän­derun­gen für betrof­fene Men­schen mit sich. 

Die Stimmen der Betroffenen mit / in der AKI 

In ein­er solchen Zeit eines geset­zlichen Wan­dels im Gesund­heitswe­sen kön­nen sich gesellschaftliche Werte ver­schieben und den bish­eri­gen Kon­sens für schw­erst erkrank­te Men­schen ändern. Also die Werte, wie wir für diese Ver­sicherte und deren An- und Zuge­höri­gen sor­gen wollen und wie wichtig diese Sorgear­beit ist.

Damit erfasst wer­den kann, welche Auswirkun­gen geschehen für die betrof­fe­nen Ver­sicherten, ist es entschei­dend, auf die Erfahrun­gen und Her­aus­forderun­gen dieser Men­schen zu hören. 

Dafür wurde die oben genan­nte Web­seite ein­gerichtet, um die Stim­men der Betrof­fe­nen zu sam­meln (anonym) und auf die Prob­leme aufmerk­sam zu machen, die durch das GKV-IPReG bish­er ent­standen sind. 

Die Berichte der Betrof­fe­nen sollen eine Vielzahl von Fehlen­twick­lun­gen, Leis­tungsver­schiebun­gen und Ver­sorgung­sprob­le­men auf ver­schiede­nen Ebe­nen erfassen und sicht­bar machen. Dafür bedarf es Erfahrungs­berichte, um zu erken­nen, wie das GKV-IPReG umge­set­zt wird.

Mit diesen Bericht­en kön­nen poli­tis­che Entschei­dungsträger auf die Missstände und die schwieri­gen Lebenssi­t­u­a­tio­nen der Betrof­fe­nen und ihren Fam­i­lien aufmerk­sam gemacht werden.

Veränderungen durch das GKV-IPReG und Schlussgedanken

Die außerklin­is­che Inten­sivpflege ist im Wan­del, und es ist von entschei­den­der Bedeu­tung, die Stim­men der Betrof­fe­nen zu hören. Das GKV-IPReG bringt Verän­derun­gen mit sich, die das Leben viel­er Men­schen bee­in­flussen, wie uns. Das Pro­jekt “Selb­st­bes­timmtes Leben mit AKI” bietet eine Plat­tform für Infor­ma­tio­nen und den Aus­tausch von Erfahrun­gen. Seit ihr betrof­fen, oder An- und Zuge­hörige oder arbeit­et als pro­fes­sionelle Pflege­fachkraft in der AKI: Macht mit.

Denn diese Ini­tia­tive kann helfen, die The­men der außerklin­is­chen Inten­sivpflege zu betra­cht­en und let­ztlich die Leben­squal­ität der Betrof­fe­nen verbessern. Besucht die Web­seite: https://aki-hkp.de

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