Ich bin genervt, verunsichert. Ein neues Gesetz, §37c SGB V, das nur für die häusliche Intensivpflege gebastelt wurde, formt meine Sorgen aus. Es dreht die Angst, ob wir mit unserer Intensivlady nicht mehr zu Hause leben können, wenn alle Richtlinien dazu greifen.
Es ist eine größere Angst zu allen Vorschriften durch die Pandemie, wo einige auch bedrohlich wirkten für unsere häusliche Intensivversorgung. Warum? Was?
Aber bleiben wir beim neuen Gesetz. Denn dort gibt es eine neue Initiative. Hier kann ich als Betroffener meinen Unmut, meine Unsicherheit, meine Erfahrung äußern.
Das Projekt: Selbstbestimmtes Leben mit außerklinischer Intensivpflege (AKI)
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL e.V.) führt ein Projekt ein, das von AKTION MENSCH unterstützt wird.
Dieses Projekt hat zum Ziel, Menschen, die AKI erhalten oder Anspruch darauf haben, zu informieren und zu begleiten.
Es fordert dabei ein, dass die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt sein muss und bietet niedrigschwellige Informationen über die AKI mit der Online-Plattform “Leben mit AKI”. Diese Plattform ermöglicht es auch Betroffenen, anonym ihre Erfahrungen zu teilen.
Mach mit: https://aki-hkp.de
Was ist der §37c SGB V
Es ist der Paragraf zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG). Dies wurde im Juli 2020 verabschiedet und trat im Oktober 2020 in Kraft für alle gesetzlich Krankenversicherten.
Es löste die Leistung der Häuslichen Krankenpflege (HKP — §37 SGB V) ab — die stundenweise „Überwachungspflege“ bis zu 24 h am Tag, auch AKI genannt.
Die HKP galt für die AKI zuvor zusammen mit der Richtlinie Häusliche Krankenpflege.
Die zum neuen Gesetz, dem §37c SGB V, gehörige Richtlinie (AKI-RL) wurde im März 2022 veröffentlicht und wird und soll den Anspruch für die Versicherte beschreiben und absichern, die diese Leistung über die HKP erhielten.

In der Häuslichen Krankenpflege, der Richtlinie, hieß diese Leistung spezielle Krankenbeobachtung.
Ein Schwerpunkt der speziellen Krankenbeobachtung ist, dass bei Menschen mit gestörten Vitalfunktionen, wie die Atmung, lebensbedrohlicher Komplikationen vermieden werden sollen. Kurz gesagt: der Tod, wenn keine medizinische Behandlung schnellstmöglich erfolgt.
Für Patienten, die beatmet oder tracheotomiert sind, erfordert das neue Gesetz und die Richtlinie für die AKI eine Potenzialerhebung durch spezialisierte Ärzte.
Außerklinische Intensivpflege (AKI) – es braucht Erfahrungsberichte der Betroffenen
Die außerklinische Intensivpflege zeichnet den Mittelpunkt des Geschehens seit dem Inkrafttreten des GKV-IPReG, der §37c SGB V, aus. Weil die AKI nicht mehr zur Häuslichen Krankenpflege gehört, bringt es schwerwiegende Veränderungen für betroffene Menschen mit sich.
Die Stimmen der Betroffenen mit / in der AKI
In einer solchen Zeit eines gesetzlichen Wandels im Gesundheitswesen können sich gesellschaftliche Werte verschieben und den bisherigen Konsens für schwerst erkrankte Menschen ändern. Also die Werte, wie wir für diese Versicherte und deren An- und Zugehörigen sorgen wollen und wie wichtig diese Sorgearbeit ist.
Damit erfasst werden kann, welche Auswirkungen geschehen für die betroffenen Versicherten, ist es entscheidend, auf die Erfahrungen und Herausforderungen dieser Menschen zu hören.
Dafür wurde die oben genannte Webseite eingerichtet, um die Stimmen der Betroffenen zu sammeln (anonym) und auf die Probleme aufmerksam zu machen, die durch das GKV-IPReG bisher entstanden sind.
Die Berichte der Betroffenen sollen eine Vielzahl von Fehlentwicklungen, Leistungsverschiebungen und Versorgungsproblemen auf verschiedenen Ebenen erfassen und sichtbar machen. Dafür bedarf es Erfahrungsberichte, um zu erkennen, wie das GKV-IPReG umgesetzt wird.
Mit diesen Berichten können politische Entscheidungsträger auf die Missstände und die schwierigen Lebenssituationen der Betroffenen und ihren Familien aufmerksam gemacht werden.
Veränderungen durch das GKV-IPReG und Schlussgedanken
Die außerklinische Intensivpflege ist im Wandel, und es ist von entscheidender Bedeutung, die Stimmen der Betroffenen zu hören. Das GKV-IPReG bringt Veränderungen mit sich, die das Leben vieler Menschen beeinflussen, wie uns. Das Projekt “Selbstbestimmtes Leben mit AKI” bietet eine Plattform für Informationen und den Austausch von Erfahrungen. Seit ihr betroffen, oder An- und Zugehörige oder arbeitet als professionelle Pflegefachkraft in der AKI: Macht mit.
Denn diese Initiative kann helfen, die Themen der außerklinischen Intensivpflege zu betrachten und letztlich die Lebensqualität der Betroffenen verbessern. Besucht die Webseite: https://aki-hkp.de