Die Zuständigkeit und die jährliche Anpassung

Die Zweitver­sorgung für die Kita, nun dies übern­immt jet­zt das Sozialamt im Sinne der Inte­gra­tion. Die Krankenkasse hat­te die Leis­tung abgelehnt mit der Weit­er­leitung an das Sozialamt und von dort kam die Woche die Post: Sie übernehmen den Kosten­vo­ran­schlag unseres Reha­haus­es für die Zweitver­sorgung. Damit kön­nen wir dieses Jahr die Anpas­sung der Sitzschalen abhack­en. Denn soweit ich auch tele­fonisch informiert wurde, hat die Krankenkasse auch dem Kosten­vo­ran­schlag für die Anpas­sung zu Hause zuges­timmt sowie der Neuan­fer­ti­gung ihrer Sprunggelenk-Orthesen.

Dies ist auch gut so, denn die Sitzschalen sind fast fer­tig und let­zte Woche wurde der Gipsab­druck für die Orthe­sen in der Kita angefertigt.

So, dann bin ich mal ges­pan­nt, ob im näch­sten Jahr die erneut notwendi­ge Anpas­sung der Zweitver­sorgung weit­er­hin vom Sozialamt gezahlt wird. An sich bin ich immer noch der per­sön­lichen Überzeu­gung, dass die Anpas­sung der zweit­en Sitzver­sorgung eigentlich von der Krankenkasse zu übernehmen sei. Aber solange sich die bei­den Träger untere­inan­der eini­gen, kön­nte oder kann es mir auch egal sein.

Ich freu mich über Deinen Kommentar

Kategorien

Pflegezirkus