Intensivkind & Pflegedienst: Die Genehmigung?!

Die Verord­nung ist raus und Sie denken, Sie kön­nen sich zurück­lehnen und suchen sich jet­zt die Infos zusam­men, wie es sich lebt mit dem Pflege­di­enst unter einem Dach. Ach, was schreibe ich. Sie ken­nen Ihre Krankenkasse und es gibt immer wieder einen Berg an Briefen und trotz­dem wird Ihrem Kind dies oder jenes ver­wehrt. Und Sie wis­sen, eine Verord­nung ist ein Antrag und da gel­ten immer noch gewisse Spiel­regeln bei Ihrer Kasse, zumin­d­est bei der jew­eili­gen Sachabteilung.

Ein Antrag, so spiegelt es sich in mein­er Erfahrung wider, ist ein Stück weit mit gutem Willen verknüpft und gewiss­er (intern­er) Richtlin­ien und der Sachken­nt­nis bei dem Men­schen am Schreibtisch. Dabei kann man nicht ein­mal schlussfol­gern, ob er pos­i­tiv oder neg­a­tiv beschieden wird, dass bei ein­er depres­siv­en Wet­ter­lage mehr abgelehnt wird, als wenn die Mitar­bei­t­erin ger­ade vom Urlaub wieder kommt. Gerne würde ich hier mit ein­er Studie glänzen, aber ist nicht.

Also ein Antrag fordert ein Ja, wir genehmi­gen oder lehnen es halt erst mal ab. Dabei gibt es Krankenkassen, welche die häus­lichen Krankenpflege für den ersten Start auch ohne große Nach­frage genehmi­gen und im Gegen­zug gibt es Kassen, da scheint häus­liche Kinderkrankenpflege so sel­ten zu sein, als gäbe es diese Leis­tung gar nicht. Also heißt es beim Antrag, schauen Sie, zu welch­er Kat­e­gorie ihre Kasse tendiert.

Fol­gt eine Ablehnung, dann bedeutet dies aber nicht gle­ich, sich zu sagen, wird eh nichts und sie räu­men das gute Kaf­feep­ul­ver wieder in den Schrank, was Sie für den ersten Tag mit Schwest­er extra besorgt haben. Also nichts mit Kaf­fee oder doch? Der Wider­spruch kann auch hier ein guter Begleit­er werden.

Sie bekom­men ein Nein von der Kasse, dann fordern Sie ein MDK-Gutacht­en an. Sagt dieses auch Nein, wird es für die häus­liche Kinderkrankenpflege schwierig. Nun, da der MDK nicht immer gle­ich bei einem zuhause an der Tür klin­gelt und er hat nicht, dann war es ein so genan­ntes Gutacht­en per Akten­lage. Hier hil­ft es häu­fig noch, wenn Sie an der Begrün­dung feilen. Die Not zu Hause müssen sie aus­malen, sprich, ohne Pflege­di­enst kann sich Ihr Kind sehr schnell in schwierige Krisen manövri­eren, bekommt kein Luft mehr, ohne Dienst ist die ärztliche Behand­lung in Gefahr. Ist dies so deut­lich auf der Verord­nung, dem Antrag, dann fehlt es vielle­icht an der Aus­sage, dass sie die Pflege aber nicht mehr übernehmen kön­nen. Sie sind ein Laie, Sie pack­en es ein­fach nicht und kön­nen es fach­lich nicht, Sie müssen arbeit­en gehen, Sie müssen die Geschwis­terkinder betreuen und und und. Hil­ft dies auch nicht weit­er, dann bleibt wohl nur die Frage, ob man sagt, okay, ist so. Oder Sie bemühen sich jet­zt um einen guten Recht­san­walt im Sozial­recht. Klärend kann aber auch schon eine Anfrage bei den INTEN­SIVkinder zuhause e.V sein.

Ein Anwalt, puh, da tickt es einem ganz schön im Kopf. Es wird wohl nie etwas wer­den mit der Hil­fe für ihr beat­metes Kind und ein­er Betreu­ung, die die beste­hende Gesund­heit sichert. Und Sie wer­den wohl keine Antwort find­en darauf, ob Sie der Schwest­er, falls sie denn mor­gens kommt, über­haupt einen Kaf­fee anbi­eten müssen. Ein guter Anwalt, schw­er zu find­en, doch dieser kann Ihnen eventuell auch sagen, ob das Anliegen ihres Kinder­arztes, häus­liche Kinderkrankenpflege für Ihr Kind zu verord­nen, eine oder keine Grund­lage besitzt oder ob man die schwierige gesund­heitliche Not und die notwendi­ge fach­liche Hil­fe ein­fach nicht wahrhaben möchte bei der Krankenkasse. Schließlich, der häus­liche Pflegebe­such trägt so seine Kosten mit sich.

Sie brauchen keinen Anwalt, ihr Arzt und der Pflege­di­enst haben es gut gemeis­tert, der erste Dienst kann begin­nen. Aber was sie hier beacht­en müssen oder nicht, das fol­gt beim näch­sten mal.

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