Intensivkind & Pflegedienst: Der Start I.

Gut zwei Wochen sind rum und sie hat­ten es schon gar nicht mehr geglaubt, dass von der Krankenkasse irgen­deine Post kommt, ohne nach zu fra­gen. Doch Ihre Stun­den an Pflege­di­enst, ob pro Tag, pro Woche oder eben Monat, sind genehmigt. Sie müssen jet­zt nicht mehr in die Klinik wegen der Infu­sion und Sie kön­nen  nachts wieder schlafen, da Ihr beat­meter Bub endlich eine sichere Überwachung hat, die schnell ein­greift, wenn die Beat­mung spin­nt oder er abge­saugt wer­den muss.

Aber was kommt auf Sie zu und wie ver­hal­ten Sie sich richtig mit dem Dienst. Sie meinen, Sie brauchen keine Tipps, der Pflege­di­enst, ob nun Kinderkrankenpflege oder Altenpflege, ist ein Dien­stleis­ter und er hat sich gefäl­ligst Ihren Gegeben­heit­en anzupassen.

Recht haben Sie, wenn da nicht das „Aber“ wäre, was ruft, wenn man mal schaut, wie viele Monate oder auch Jahre an gemein­samen Schaf­fen auf sie zu kom­men kann. Ihr Kind wird vielle­icht das ganze Leben auf Assis­tenz und häus­liche Krankenpflege angewiesen sein. Ganz kurz: Möchte man mit seinen Dien­stleis­ter gut leben, dann heißt es: Sie tra­gen auch Ver­ant­wor­tung für das Zusam­men­spiel mit dem Dienst.

Die Vereinbarung

Das geht schon los mit der Vere­in­barung, also der ersten ver­traglichen Schrift zwis­chen Ihnen und dem Dienst. Lesen diese Vere­in­barung in Ruhe durch, also schlafen sie drüber, und klären sie unter anderem den Punkt Kündi­gungs­frist und Grundpflege.

Kündi­gung — anders als in die Klinik kann der Pflege­di­enst Ihnen sagen, mit Ihnen arbeit­en wir nicht mehr zusam­men, genau­so wie sie es eben auch äußern kön­nen. Ihr Part hier­bei ist schwieriger, denn wenn sie kündi­gen oder gekündigt wer­den, brauchen sie eine Alter­na­tive, also einen neuen Dienst und hier spricht Ihre Krankenkasse mit. Ist der neue Pflege­di­enst bil­liger, dann wird die Kasse Ihnen mit guter Gewis­sheit ein Ja geben. Ist das Neu teur­er, dafür braucht es Begrün­dun­gen, die Sie an der Qual­ität der bish­eri­gen Ver­sorgung fest machen kön­nen. Qual­ität — statt exam­inierte Kinderkranken­schwest­ern ste­hen häu­fig ungel­ernte Altenpflegekräfte vor der Tür. Es wer­den Pflege­fehler gemacht, Medika­mente falsch gegeben und zu guter let­zt: Dien­ste fall­en aus.

Die Kündi­gungs­frist, beträgt sie zwei Wochen, dann ist sie sehr knapp. Denn wenn Ihnen der Dienst kündigt, heißt es, inner­halb von zwei Wochen einen neuen zu find­en, was bei ein­er 24-Stun­den Ver­sorgung sehr, sehr schwierig wer­den kann. Sechs Wochen Kündi­gung bietet hier einen kleinen Schutz, aber auch Sie sind sechs Wochen, wenn man sich nicht eini­gen kann, noch an diesem Dienst gebun­den. Der neue Dienst, den Sie sich aus­geguckt haben, möchte Ihr Kind aber sofort ver­sor­gen. Erst in sechs oder vier Wochen, da kön­nte er stöh­nen, seine Schwest­ern und Pfleger haben  zu lange Leer­lauf, ver­di­enen kein Geld. Der neue Dienst würde so lieber das Kind aus der Klinik nehmen.

Und die Grundpflege, ein schwieriges The­ma für Sie als Pfle­gende, denn so ein­fach abgeben möcht­en Sie Ihr Kind in die Hände der Schwest­er nicht. Sie bekom­men Pflegegeld und das möcht­en sie trotz Grundpflege behal­ten. Also die Grundpflege ist Ihr Bere­ich, die Behand­lungspflege der vom Dienst. Hier gehört eine klare und ein­deutige Klärung her und auch ein Auss­chluss, wenn es der Dienst abrech­nen möchte. Wobei ein Auss­chluss auch wieder schwierig sein kann, falls sie ein­mal ver­hin­dert sind. Doch kön­nen Vere­in­barun­gen geän­dert wer­den. Warum auch nicht.

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