Der Parkausweis und das Lichtbild

Struk­tur­refor­men der Bürg­erver­wal­tung — also wer was dem Bürg­er ausstellt oder sagt — bet­rifft in Thürin­gen nicht nur die Ver­sorgungsämter, son­dern in Jena auch die Behörde, welche den Parkausweis für die Behin­derten­park­plätze ausgibt.

Vorher, also let­ztes Jahr, beka­men wir diesen vom Verkehrs­pla­nungsamt, jet­zt ist es das “erweit­erte” Ein­wohn­er­meldeamt, auch Bürg­er­amt genan­nt. Und eine Reform, neben ihrem Sinn an sich, hat eben immer ihre Tücken.

Nicht dass die Ausstel­lung eines Parkausweis­es jet­zt keine anspruchsvolle Tätigkeit sei und dass der Sach­bear­beit­er diese neue Auf­gabe nicht ver­ste­hen würde, war mir schon klar. Der Algo­rith­mus ist ein­fach: Der Sach­bear­beit­er schaut auf die Merkze­ichen vom Behin­derte­nausweis und wenn die richti­gen Buch­staben einge­tra­gen sind, dann gibt es das blaue Stück Pappe fürs erlaubte Parken auf Plätzen mit dem Roll­stuhlsym­bol, gültig in der gesamten EU.

Aber kom­pliziert wird es eben dann, wenn der Ausweis­in­hab­er ein Kind ist: Braucht sie ein Pass­bild oder brauch sie keins? Laut der Sach­bear­bei­t­erin: Ja, sie braucht eins. Ich verneinte es, sie ist noch kein Schulkind und ihr Schwer­be­hin­derte­nausweis ist auch ohne Pass­bild gültig, wie auch der alte Parkausweis vom let­zten Jahr.

Und am Ende der Diskus­sion ging es dann doch ohne Pass­bild. Nun, ob ich die Sach­bear­bei­t­erin so richtig überzeugt hat­te, danach klang ihr Ein­ver­ständ­nis nicht. Es war wohl eher die Vorar­beit ein­er Mut­ter let­zte Woche mit dem sel­ben Anliegen: Wozu ein Pass­bild? Diese Diskus­sion gin­ge dann hoch bis zum Leit­er vom Amt, den dann die Mut­ter wohl überzeugt hätte. Wie auch immer, schein­bar war die begin­nende Hitze des Tages wohl ger­ade richtig, dass man sich diese Mühe sparen wollte.

Doch schade eigentlich, ein Wider­spruchsver­fahren beim Bürg­er­amt wäre mal was neues. Nicht dass ich darauf scharf gewe­sen wäre, aber es stellt sich schon die Frage, warum der Schwer­be­hin­derte­nausweis, die “Grund­lage” vom Parkausweis, bis zum zehn­ten Leben­s­jahr ohne Pass­bild aus­gestellt wer­den könne laut www.down-syndrom.org.

Und hinzu ist das Pass­bild auf der Rück­seite vom Ausweis, also wenn die Damen und Her­ren vom Ord­nungsamt die park­enden Fahrzeu­gen kon­trol­lieren, dann sehen sie eh nicht, ob es ein Pass­bild enthält oder nicht.

Kat­e­gorie: 



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