Der Parkausweis und das Lichtbild

D
Struk­tur­re­for­men der Bür­ger­ver­wal­tung — also wer was dem Bür­ger aus­stellt oder sagt — betrifft in Thü­rin­gen nicht nur die Ver­sor­gungs­äm­ter, son­dern in Jena auch die Behör­de, wel­che den Park­aus­weis für die Behin­der­ten­park­plät­ze ausgibt.

Vor­her, also letz­tes Jahr, beka­men wir die­sen vom Ver­kehrs­pla­nungs­amt, jetzt ist es das “erwei­ter­te” Ein­woh­ner­mel­de­amt, auch Bür­ger­amt genannt. Und eine Reform, neben ihrem Sinn an sich, hat eben immer ihre Tücken.

Nicht dass die Aus­stel­lung eines Park­aus­wei­ses jetzt kei­ne anspruchs­vol­le Tätig­keit sei und dass der Sach­be­ar­bei­ter die­se neue Auf­ga­be nicht ver­ste­hen wür­de, war mir schon klar. Der Algo­rith­mus ist ein­fach: Der Sach­be­ar­bei­ter schaut auf die Merk­zei­chen vom Behin­der­ten­aus­weis und wenn die rich­ti­gen Buch­sta­ben ein­ge­tra­gen sind, dann gibt es das blaue Stück Pap­pe fürs erlaub­te Par­ken auf Plät­zen mit dem Roll­stuhl­sym­bol, gül­tig in der gesam­ten EU.

Aber kom­pli­ziert wird es eben dann, wenn der Aus­weis­in­ha­ber ein Kind ist: Braucht sie ein Pass­bild oder brauch sie keins? Laut der Sach­be­ar­bei­te­rin: Ja, sie braucht eins. Ich ver­nein­te es, sie ist noch kein Schul­kind und ihr Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis ist auch ohne Pass­bild gül­tig, wie auch der alte Park­aus­weis vom letz­ten Jahr.

Und am Ende der Dis­kus­si­on ging es dann doch ohne Pass­bild. Nun, ob ich die Sach­be­ar­bei­te­rin so rich­tig über­zeugt hat­te, danach klang ihr Ein­ver­ständ­nis nicht. Es war wohl eher die Vor­ar­beit einer Mut­ter letz­te Woche mit dem sel­ben Anlie­gen: Wozu ein Pass­bild? Die­se Dis­kus­si­on gin­ge dann hoch bis zum Lei­ter vom Amt, den dann die Mut­ter wohl über­zeugt hät­te. Wie auch immer, schein­bar war die begin­nen­de Hit­ze des Tages wohl gera­de rich­tig, dass man sich die­se Mühe spa­ren wollte.

Doch scha­de eigent­lich, ein Wider­spruchs­ver­fah­ren beim Bür­ger­amt wäre mal was neu­es. Nicht dass ich dar­auf scharf gewe­sen wäre, aber es stellt sich schon die Fra­ge, war­um der Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis, die “Grund­la­ge” vom Park­aus­weis, bis zum zehn­ten Lebens­jahr ohne Pass­bild aus­ge­stellt wer­den kön­ne laut www​.down​-syn​drom​.org.

Und hin­zu ist das Pass­bild auf der Rück­sei­te vom Aus­weis, also wenn die Damen und Her­ren vom Ord­nungs­amt die par­ken­den Fahr­zeu­gen kon­trol­lie­ren, dann sehen sie eh nicht, ob es ein Pass­bild ent­hält oder nicht.

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by dirkstr

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