Im Juli wurde im Stadtrat von Jena entschieden, dass für das behinderte Kind in den integrativen KiTas der Stadt (wo sie Träger der Einrichtung ist) jetzt auch der Elternbeitrag zu erheben ist, nachdem das Land den Pflegesatz gekürzt hat.
Doch sollte hier bedacht werden, der integrative Platz ist für das behinderte Kind nicht nur ein “einfacher” Betreuungsplatz und eine Ergänzungsleistung für die elterliche Erziehung, sondern ein Therapieplatz. Dieses ist vorrangig zu sehen, denn durch die heilpädagogische Frühförderung und anderen angeschlossenen Therapien dort (wie Physiotherapie) wird eine Verschlimmerung der Behinderung vermieden und es können Probleme und Folgeerkrankungen durch die Behinderung frühzeitig erkannt werden. Dies ist zu Hause kaum möglich. Eltern eines behinderten Kindes sind Eltern und keine ausgebildeten Therapeuten! Eine leichte Behinderung kann in der teilstationären Einrichtung sogar soweit ausgeglichen werden durch die tägliche Therapie, dass der Besuch einer normalen Schule möglich wird. Dies spart spätere Kosten.
Mit dieser Entscheidung der Stadt Jena wird es den Eltern von behinderten Kindern schwer gemacht, ihr Kind in die integrative KiTa zu geben. Doch ist neben dem Therapieplatz für das Kind dieser Platz auch wichtig für eine Entlastung der Eltern von der besonderen Lebenssituation mit dem behinderten Kind. Damit Eltern ihr Kind auch in Zukunft ambulant pflegen können, bedarf es einer Entlastung. Fällt die Mutter oder Vater als Pflegeperson aus, da einer nervlich zusammenbricht, muss dieses durch die Familienpflege bis hin zu einer stationären Aufnahme des Kindes aufgefangen werden, dies über lange Zeit oder sogar für immer. Diese Kosten liegen für die Kommune weitaus höher als die Befreiung vom Elternbeitrag beim integrativen KiTa-Platz!
Bei der Erhebung des Elternbeitrags wird die finanzielle Mehrbelastung durch die Behinderung des Kindes nicht berücksichtigt. Diese besteht aber und ist auch bekannt, zum Beispiel durch die Gebührenermäßigung oder ‑befreiung für Behinderte bei anderen öffentlichen Einrichtungen. Durch diese Entscheidung des Stadtrates entsteht eine Ungerechtigkeit unter den Eltern behinderter Kinder. Besucht das behinderte Kind eine Sondereinrichtung, dann besteht bundesweit einheitlich kein Elternbeitrag, da dies gesetzlich festgeschrieben ist.
Doch sollte es der Politik von Interesse sein, dass möglichst viele Eltern sich für die Unterbringung ihrer Kinder in der integrativen Einrichtungen entscheiden. Nur da, wo Behinderte und Nichtbehinderte zusammen sind, kann Integration wirklich stattfinden.
Aber auch aus der Kostenfrage für die Stadt heraus sollte der Besuch in der integrativen Einrichtung gefördert werden. Denn wenn ein Kind den Sonderkindergarten besucht, entstehen für den Steuerzahler höhere Kosten, allein schon durch den Fahrdienst für Behinderte, da Sondereinrichtungen weiter entfernt, außerhalb von Jena liegen.
Beim Landschaftsverband Rheinland wurde berechnet, dass Sondereinrichtungen im Jahr fast das Doppelte kostet für die Träger als der Besuch einer integrativen Einrichtung!
Doch wenn Eltern behinderter Kinder belangt werden mit dem Elternbeitrag, dann ist mit zu erwarten, dass sie den “teuren”
Sondenkindergarten, für sie aber beitragsfreien, vorziehen. Der Landschaftsverband Rheinland hat bei dieser Problematik ein richtiges Zeichen gesetzt und sich für die Befreiung vom Elternbeitrag für behinderte Kinder in der integrativen Einrichtung ausgesprochen. Dort wird der Elternbeitrag für ca. 3500 Kindern in der integrativen Einrichtung vom Landschaftsverband übernommen. In den integrativen Kindergärten der Stadt sind es 18 Integrationskinder.
Überarbeitet am 20.09.06