Die Zuständigkeit für Hilfsmittel

Wie kämpfe ich um ein Hil­f­s­mit­tel heißt ein Beitrag bei REHAkids. Eine heftige Aus­sage, denn es ist trau­rig, dass man als Eltern für sein behin­dertes Kind um ein Hil­f­s­mit­tel kämpfen muss. Es ist trau­rig, denn die Eltern wer­den gefordert das Best­mögliche für ihr Kind zu tun. Sie sollen diese Ther­a­pie durchziehen oder jene und dann stellen die Ther­a­peuten, die Heilpäd­a­gogen fest: Das Kind braucht wegen der Behin­derung Hilfsmittel.

Da reicht es nicht aus, wenn dies ein Ther­a­peut oder eine Pflegekraft erken­nt. Es reicht dann auch nicht aus, wenn ein Arzt dieses angestrebte Hil­f­s­mit­tel verord­net, sog­ar nicht mal, wenn es ein Facharzt ist wie ein Orthopäde. Nein, die Eltern bekom­men dann von der Krankenkasse eine Ablehnung zuge­sendet. Sie müssen darum kämpfen, und kom­pliziert­er wird dann der Fall, wenn das Kind in die Ein­rich­tung, den Kinder­garten, kommt. Denn dort braucht es wiederum auch bes­timmte Hil­f­s­mit­tel wie zuhause, doch für den Kinder­garten sieht sich die Krankenkasse nicht zuständig und lehnt die ärztliche Verord­nung ab. Am Ende stellt sich her­aus, das Sozialamt sei zuständig für die Ein­rich­tung. Dies, zumin­d­est bei uns, nach 3 Monat­en! Bitte woher soll der Patient oder die Ange­höri­gen wis­sen, wer wofür zuständig ist? Oder muss man, wenn man behin­dert ist, dann gle­ich noch Behin­derten­hil­fe studieren? Ich denke nicht, denn eigentlich sollte der Patient das angestrebte Hil­f­s­mit­tel erhal­ten, zumin­d­est muss ein Gutacht­en ein­geleit­et wer­den um die Notwendigkeit. Wer was dann zahlt und ob er ein Rezept dort oder dort ein­re­ichen muss, das sollte nicht seine Auf­gabe sein. Man kann ihn informieren, wo er es beim näch­sten mal einzure­ichen hat, doch die Ver­sorgung sollte über­nom­men wer­den, wenn auch in Vor­leis­tung von einem Amt, was sich dann vom anderen Amt das Geld holt.

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