Irgendwann stellt sich die Frage, ab wann es mit dem Heben und Tragen eines “Liegekindes” vorbei ist bei einem selbst. Je größer und je schwerer das Kind wird, so wird diese Frage immer akuter, aber meist stellt sie sich schon, wenn das Kind in ein schulfähiges Alter kommt. Man braucht dazu nur auf das Rumoren einiger Fahrer vom Fahrdienst hören: Ab der Schule ist Rollstuhlpflicht. Na so eng wird es nicht gesehen, denn so ist dieses “Urteil” auch von den Kostenträgern und dessen “Gutachtern” abhängig und die Leute vom Fahrdienst, die haben sich bei so mancher Firma zu fügen, sonst, ja sonst heißt schnell: Wir haben ein paar Millionen Arbeitslose, so hört man.
Zweitversorgung
Die Sitzschale vom “richtigen” Sanitätshaus
Auch im dritten Jahr der Zweitversorgung mit der Sitzschale im
Kindergarten sorgte für Hin und Her — der richtige Kostenvoranschlag
Wie es nächstes Jahr mit der Versorgung von Hilfsmittel für behinderte Kinder aussieht, lässt sich nichts sagen wegen der Gesundheitsreform. Dieses Jahr zumindest hat es für uns noch mal geklappt mit der Genehmigung der Sitzschale von unserm selbst gewählten Sanitätshaus. Zwar landete zuerst die falsche Verordnung beim Sozialamt, nämlich die, welche für die Krankenkasse geschrieben wurde und dann wollte das Sozialamt ihr Sanitätshaus, also deren Vertragspartner, nur nehmen. Welche Rolle dabei die Kostenvoranschläge der beiden Sanitätshäuser spielten, ließ sich nicht feststellen.
Tücken bei der Zweitversorgung
Der Weg zur Sitzversorgung muss wohl erneut gegangen werden, denn da reicht es nicht aus, dass es erst einen zweiten Kostenvoranschlag beim Sozialamt geben muss, bevor die Sitzschale für die Kita endlich angepasst werden kann ans gewachsene Kind. Es wäre ja zu schön und doch hatte der Weg zum zweiten Kostenvoranschlag auch etwas Gutes, da so auffiel: Das Sozialamt hat das falsche Rezept von der Krankenkasse erhalten. Wie kommt das?
Nun, beide Rezepte, also das für die Sitzschale zu Hause, welche Eigentum der Krankenkasse ist, und der in der Kita, gingen an die Krankenkasse mit den Kostenvoranschlägen vom Rehahaus. Der oder die BearbeiterIn reichte dann ein Rezept von den beiden an das Sozialamt weiter, aber letztendlich das falsche, wie wir vor vier Tagen feststellen mussten. Der Kostenvoranschlag ans Sozialamt, den wir vom Rehahaus erhielten, war die Versorgung für die Sitzschale der Krankenkasse.
Die Zweitversorgung zum Dritten
Auch im dritten Jahr stößt man bei der Zweitversorgung der Sitzschale für die Kita auf Hürden. Warum? Warum nicht? Diesmal ist nicht der Streit, welches Amt oder Behörde nun die …
Krankenkasse vs. Sozialamt: Die Zuständigkeit
Heute Vormittag hatte ich mit der Krankenkasse telefoniert, um zu erfahren, warum sie sich nicht zuständig sieht für die Zweitversorgung, also ob denn die Sitzschale in der Kita Eigentum der Krankenkasse ist. Siehe da, die damalige Versorgung wurde vom örtlichen Sozialamt bezahlt.
Der Kampf ums Hilfsmittel (Zweitversorgung)
Über die Probleme der Mehrfachversorgung für die Madame hatte ich hier schon angesprochen, also dass die gleichen Hilfsmittel, die Zuhause notwendig sind, auch in der KiTa sein müssen, da sie über 6 Stunden dort ist und somit der integrative Kindergarten zu ihrem Lebensbereich gehört.Bei einem Intensivkind geht es hierbei nicht nur um den Sitzversorgung (Therapiestuhl) sondern auch um die Absaugung für das Sekret in der Luftröhre.
Die Zuständigkeit für Hilfsmittel
Wie kämpfe ich um ein Hilfsmittel heißt ein Beitrag bei REHAkids. Eine heftige Aussage, denn es ist traurig, dass man als Eltern für sein behindertes Kind um ein Hilfsmittel kämpfen muss. Es ist traurig, denn die Eltern werden gefordert das Bestmögliche für ihr Kind zu tun. Sie sollen diese Therapie durchziehen oder jene und dann stellen die Therapeuten, die Heilpädagogen fest: Das Kind braucht wegen der Behinderung Hilfsmittel.
Krankenkasse behindert Integration
Ich will ja nicht meckern, aber so einfach ohne Kommentar dieses Verhalten zu ignorieren möchte ich auch nicht. Schließlich trifft es uns und meine Madame. Am 1. September, also nächste Woche, soll nun der Kindergarten starten und es gibt dort für die Lady immer noch keine Sitzversorgung und auch keine Absaugung.
Kein Therapiestuhl — keine KiTa
Die Hilfsmittelwächter der Madame ihrer Krankenkasse halten einen ganz schön auf trab. Sie lehnen die Versorgung mit dem Therapiestuhl in der KiTa weiterhin ab und leiten die Verordnung auch nicht an einen anderen Träger weiter. Letztendlich bedeutet dies, dass die Madame nicht die KiTa besuchen kann, da dort dann die Hilfsmittel fehlen. Doch ist die Hilfsmittelfront ja noch nicht befriedet und ich habe vielleicht auch nicht die richtigen Argumente, sprich hohe richterliche Urteile (wenn es die überhaupt gibt), gefunden, doch so fand ich ein paar Wege, einer Lösung näher zu kommen.
Schwere der Behinderung proportional zur Menge an Klagen
Mich würde mal interessieren, ob es eine Untersuchung gibt oder gab, die einen Zusammenhang versucht(e) herzustellen: Müssen Schwerbehinderte häufiger Widerspruchsverfahren bis zum Gericht bestreiten als Behinderte mit niedrigerem Grad der Behinderung?