Zweitversorgung: Dieses Jahr nun angepasst

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Vors Gericht muss­ten wir noch nicht, aber zwei Mona­te hat sie dies­mal gedau­ert, die jähr­li­che Anpas­sung der Sitz­scha­le. Nein, nicht der Bau oder Umbau des Hilfs­mit­tels sorg­te dafür, son­dern was sich hin­zog war die Geneh­mi­gungs­pra­xis beim Sozi­al­amt und die Ver­tau­schung der Rezep­te bei der Kran­ken­kas­se. Zwei Scha­len, zwei Kos­ten­trä­ger, zwei Rezep­te. Das kann schon für die nöti­ge Ver­wir­rung sor­gen, auch wenn es zwei glei­che Hilfs­mit­tel sind, so haben sie doch ihren Unter­schied im Alter und ver­lan­gen somit eine jeweils ande­re Erneue­rung mit ande­ren Kos­ten. Häu­fig kann aber die Zweit­ver­sor­gung auch für mehr Trou­ble sor­gen, wo am Ende der Weg zum Sozi­al­ge­richt führt.

Das für eine dop­pel­te oder mehr­fa­che Ver­sor­gung von bestimm­ten Hilfs­mit­teln sogar ein Rechts­an­spruch ent­ste­hen kann, wird bei The­ra­pa­ge hin­ge­wie­sen. Doch, was für mich immer noch unge­klärt ist, wer trägt eigent­lich die Kos­ten für das Hilfs­mit­tel im Kin­der­gar­ten oder in der Schu­le. Denn da kann das Sozi­al­amt zustän­dig sein, wie bei uns, mit der Begrün­dung, es die­ne der Ein­glie­de­rung. Oder aber eben die Kran­ken­kas­se über­nimmt die Zweit­ver­sor­gung, wie bei einem ande­ren Kind in der Kita, da es sich um “medi­zi­ni­scher Reha­bi­li­ta­ti­on” han­de­le. Schwie­rig, denn wenn bei­de jeweils auf den ande­ren ver­wei­sen, dann sit­zen die Eltern zwi­schen zwei Stüh­len und wis­sen selbst nicht, wer muss nun wirk­lich zahlen.

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by dirkstr

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