Die Sitzschale vom “richtigen” Sanitätshaus

Auch im dritten Jahr der Zweitversorgung mit der Sitzschale im 

Kinder­garten sorgte für Hin und Her — der richtige Kostenvoranschlag

Wie es näch­stes Jahr mit der Ver­sorgung von Hil­f­s­mit­tel für behin­derte Kinder aussieht, lässt sich nichts sagen wegen der Gesund­heit­sre­form. Dieses Jahr zumin­d­est hat es für uns noch mal geklappt mit der Genehmi­gung der Sitzschale von unserm selb­st gewählten San­ität­shaus. Zwar lan­dete zuerst die falsche Verord­nung beim Sozialamt, näm­lich die, welche für die Krankenkasse geschrieben wurde und dann wollte das Sozialamt ihr San­ität­shaus, also deren Ver­tragspart­ner, nur nehmen. Welche Rolle dabei die Kosten­vo­ran­schläge der bei­den San­ität­shäuser spiel­ten, ließ sich nicht feststellen.

Doch mit den falschen Rezepten für die Sitzschale neb­st Untergestell war die Kosten­zusage der Krankenkasse hin­fäl­lig und die beim Sozialamt auch. Neue Verord­nun­gen vom Arzt mussten her. Die sende­ten wir dem San­ität­shaus erneut zu, der heftete ihren „neuen“ Kosten­vo­ran­schlag ran und schick­te sie an die Kranken­ver­sicherung weit­er und in gut zwei Wochen lag endlich die richtige Genehmi­gung vor. Der indi­vidu­ell angepasste „Ther­a­pi­es­tuhl“ für das Kind kon­nte gebaut wer­den und befind­et sich ger­ade noch in der Endan­pas­sung. Näch­ste Woche soll dann die fer­tige Sitzschale für Zuhause geliefert wer­den. Nach fast zwei Monaten!

Und dann nimmt der Rehat­e­ch­niker die andere, zweite Sitzschale aus dem Kinder­garten zur Anpas­sung mit. Denn das Sozialamt, bess­er, die Abteilung „Eingliederung­shil­fe für Ein­rich­tun­gen“ hat am Ende ein­er Diskus­sion über den „richti­gen“ Ver­tragspart­ner für das behin­derte Kind nun gewählt: Unser San­ität­shaus. Doch die „richti­gen“ Argu­mente liefer­ten nicht wir Eltern, son­dern das konkur­ri­erende San­ität­shaus, welch­es Ver­tragspart­ner ist beim Sozialamt. Es erk­lärte der Sach­bear­bei­t­erin, dass es sich hier *nur* um eine wach­s­tums­be­d­ingte Anpas­sung ein­er Sitzschale han­dele, welche von einem anderen Rehat­e­ch­niker gebaut wurde. In der Regel passt man nicht die indi­vidu­ellen Pro­duk­te ander­er San­ität­shäuser an. Dies möchte ihr San­ität­shaus genau­so wenig wie andere. Das­selbe, was ich auch ver­sucht habe der Sach­bear­bei­t­erin zu erklären.

Aber näch­stes Jahr, so hieß es jet­zt schon, möchte das Sozialamt für die Zweitver­sorgung ihren Ver­tragspart­ner nehmen. Denn dann han­delt es sich nicht mehr nur um eine Anpas­sung der beste­hen­den Sitzschale, son­dern ein­er Neu­ver­sorgung mit Untergestell. Aber bis dahin …

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