Die Zweitversorgung zum Dritten

Auch im drit­ten Jahr stößt man bei der Zweitver­sorgung der Sitzschale für die Kita auf Hür­den. Warum? Warum nicht? Dies­mal ist nicht der Stre­it, welch­es Amt oder Behörde nun die zweite Sitzschale zahlt, wie beim ersten mal. Es ist gek­lärt, das Sozialamt in Jena hat sich zur Ver­sorgung bekan­nt. Die Hürde ist auch nicht, dass dem Kind der Bedarf stre­it­et gemacht wird. Die jet­zige Hürde heißt: Baut der Ver­tragspart­ner vom Sozialamt die Sitzschale oder unser gewähltes Rehahaus?

Eine Frage, die ich heute ver­sucht habe zu klären auf dem Amt. Wobei dies auch mal ganz nett ist von Angesicht zu Angesicht die “Wün­sche” und Gründe vorzu­tra­gen und nicht per Post oder Tele­fon. Doch muss wohl die Klärung noch auf sich warten oder sagen wir es anders: Der Ver­tragspart­ner vom Amt sorgt jet­zt für den zweit­en Kosten­vo­ran­schlag (Prü­fung nach dem Wirtschaftlichkeits­ge­bot). Es ist sozusagen noch nichts entsch­ieden, welch­es Sani­haus nun den Auf­trag bekommt.

Wir wollen gerne die Ver­sorgung mit unseren bish­eri­gen Reha­haus. Warum? Es han­delt sich um eine anatomisch angepasste Sitzschale, die eben auch die Punk­te beachtet wie die Sko­liose, die Spastik oder der gesamte Muskel­tonus. Dafür braucht es einen Rehat­e­ch­niker, der darin Erfahrung hat und das Kind ken­nt. Dies ist beim bish­eri­gen Tech­niker der Fall und das seine Bauweise gut ist für unser Kind, zeigt eben auch, wie gut es in der Schale sitzt, lange darin sitzen kann ohne Prob­leme zu bekommen.

Neben­bei stellt sich mir die Frage, ob man hier eine Wahl­frei­heit hat. Und wenn das Amt seinen Ver­tragspart­ner nimmt, trotz aller vor­ge­tra­gen Gründe z.B. wie eine mehrfache Nach­bear­beitung wegen fehlen­der Ken­nt­nis vom Kind oder das wir kein Risiko ein­er Fehlver­sorgung einge­hen wollen, was wir schon ein­mal hat­ten: Fährt man hier­bei mit dem per­sön­lichen Bud­get besser?

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