Wie können wir in Zukunft unsere Miete und Essen zahlen? (V)

Der Ober­bürg­er­meis­ter Dr. habil. P. Röh­linger hat geant­wortet. Grat­u­la­tion! Es soll eine Sel­tenheit sein, dass ein OB antwortet, wurde mir gesagt. Doch gibt er nur bekan­nt, dass sich eigentlich nichts ändert seit­ens der Stadt Jena. Drei Punk­te sind in seinem Brief bedeutend:

  • Er hat das Schreiben des Peti­tion­sauss­chuss­es des Deutschen Bun­destages gele­sen, mit Inter­esse, also die Aus­sage des Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales. Doch blieb es beim Lesen. Schließlich ist “jenar­beit” keine Bun­des­be­hörde und damit braucht man sich an die Aus­sage nicht binden, obwohl es nach dem SGB arbeit­et. (Inter­es­sant wäre, wie die Stadt reagiert hätte, wenn die Aus­sage zu ihren Gun­sten wäre.)
  • Er erwäh­nt einen bedeu­ten­den Punkt, den ich nicht ver­ste­he: Die Stadt Jena weiß, dass das Gericht vom falschen Sachver­halt aus­ge­gan­gen ist und trotz­dem nehmen sie den Beschluss als richtig an, also sie sehen sich in ihrer Recht­sauf­fas­sung bestätigt. Wie? Sachver­halt stimmt nicht, aber das Urteil ist richtig? Na da kann ich ja froh sein, dass es sich nicht um ein Straf­prozess han­delt. Immer­hin, er erwäh­nt, dass ich gegen die gerichtliche Entschei­dung Rechtsmit­tel ein­le­gen kann. Was bitte soll ich son­st machen, wenn die Stadt Jena die Ver­sorgung mein­er Tochter weit­er­hin gefährdet und nicht die gewün­schte Hand­habung des Sachver­halts vom Bun­desmin­is­teri­um anerkennt.
  • Jet­zt redet der Ober­bürg­er­meis­ter von “zuschuss­weise” Leis­tun­gen. Als ich “begehre” einen Zuschuss ALG-II zu meinem Gehalt von 0,00 Euro, was ich mir selb­st zahle, oder wie habe ich diese For­mulierung zu ver­ste­hen? Aber vielle­icht hat der OB ja recht, laut dem Duden — Deutsches Uni­ver­sal­wörter­buch, ist ein Zuschuss ein Beitrag, der zur Ver­fü­gung gestellt wird als Hil­fe, um bei der Finanzierung ein­er Sache zu helfen. (Ich lass das mal so stehen)

So ist der Stand der Dinge. Dabei hat der Ober­bürg­er­meis­ter mir immer noch nicht alle Fra­gen beant­wortet. Auch ver­ste­he ich eines nicht: Die Stadt Jena meint, ich klage, ich befände mich schon in Klage, dabei liegt mir immer noch kein Schreiben vor, worauf ich kla­gen kann. Und sie genehmi­gen mir ein Dar­lehen, bis es gerichtlich entsch­ieden ist. Also wenn ein Urteil in zwei Jahren fall­en würde und ich immer noch beurlaubt bin, dann habe ich 12.000 Euro Schulden. Ich sage nur: Danke, dass hier die Aus­sage des Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales ignori­ert wird, sowie die gefes­tigte Recht­sprechung zur (Nicht-)Förderungsfähigkeit!Mir fehlen langsam die Worte, wenn den Mitar­bei­t­erIn­nen ein­er Stadtver­wal­tung die Sicherung der Ver­sorgung eines schw­erst behin­derten Men­schen mit Luftröhren­schnitt sowie Beat­mung und deren pfle­gen­den Per­so­n­en egal zu sein scheint, was wird erst dann mit dem “Durschnitt” an Hilfebedürftigen.

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