Wie können wir in Zukunft unsere Miete und Essen zahlen? (V)

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Der Ober­bür­ger­meis­ter Dr. habil. P. Röh­lin­ger hat geant­wor­tet. Gra­tu­la­ti­on! Es soll eine Sel­ten­heit sein, dass ein OB ant­wor­tet, wur­de mir gesagt. Doch gibt er nur bekannt, dass sich eigent­lich nichts ändert sei­tens der Stadt Jena. Drei Punk­te sind in sei­nem Brief bedeutend:

  • Er hat das Schrei­ben des Peti­ti­ons­aus­schus­ses des Deut­schen Bun­des­ta­ges gele­sen, mit Inter­es­se, also die Aus­sa­ge des Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les. Doch blieb es beim Lesen. Schließ­lich ist “jen­a­r­beit” kei­ne Bun­des­be­hör­de und damit braucht man sich an die Aus­sa­ge nicht bin­den, obwohl es nach dem SGB arbei­tet. (Inter­es­sant wäre, wie die Stadt reagiert hät­te, wenn die Aus­sa­ge zu ihren Guns­ten wäre.)
  • Er erwähnt einen bedeu­ten­den Punkt, den ich nicht ver­ste­he: Die Stadt Jena weiß, dass das Gericht vom fal­schen Sach­ver­halt aus­ge­gan­gen ist und trotz­dem neh­men sie den Beschluss als rich­tig an, also sie sehen sich in ihrer Rechts­auf­fas­sung bestä­tigt. Wie? Sach­ver­halt stimmt nicht, aber das Urteil ist rich­tig? Na da kann ich ja froh sein, dass es sich nicht um ein Straf­pro­zess han­delt. Immer­hin, er erwähnt, dass ich gegen die gericht­li­che Ent­schei­dung Rechts­mit­tel ein­le­gen kann. Was bit­te soll ich sonst machen, wenn die Stadt Jena die Ver­sor­gung mei­ner Toch­ter wei­ter­hin gefähr­det und nicht die gewünsch­te Hand­ha­bung des Sach­ver­halts vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um anerkennt.
  • Jetzt redet der Ober­bür­ger­meis­ter von “zuschuss­wei­se” Leis­tun­gen. Als ich “begeh­re” einen Zuschuss ALG-II zu mei­nem Gehalt von 0,00 Euro, was ich mir selbst zah­le, oder wie habe ich die­se For­mu­lie­rung zu ver­ste­hen? Aber viel­leicht hat der OB ja recht, laut dem Duden — Deut­sches Uni­ver­sal­wör­ter­buch, ist ein Zuschuss ein Bei­trag, der zur Ver­fü­gung gestellt wird als Hil­fe, um bei der Finan­zie­rung einer Sache zu hel­fen. (Ich lass das mal so stehen)

So ist der Stand der Din­ge. Dabei hat der Ober­bür­ger­meis­ter mir immer noch nicht alle Fra­gen beant­wor­tet. Auch ver­ste­he ich eines nicht: Die Stadt Jena meint, ich kla­ge, ich befän­de mich schon in Kla­ge, dabei liegt mir immer noch kein Schrei­ben vor, wor­auf ich kla­gen kann. Und sie geneh­mi­gen mir ein Dar­le­hen, bis es gericht­lich ent­schie­den ist. Also wenn ein Urteil in zwei Jah­ren fal­len wür­de und ich immer noch beur­laubt bin, dann habe ich 12.000 Euro Schul­den. Ich sage nur: Dan­ke, dass hier die Aus­sa­ge des Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les igno­riert wird, sowie die gefes­tig­te Recht­spre­chung zur (Nicht-)Förderungsfähigkeit!Mir feh­len lang­sam die Wor­te, wenn den Mit­ar­bei­te­rIn­nen einer Stadt­ver­wal­tung die Siche­rung der Ver­sor­gung eines schwerst behin­der­ten Men­schen mit Luft­röh­ren­schnitt sowie Beatmung und deren pfle­gen­den Per­so­nen egal zu sein scheint, was wird erst dann mit dem “Durschnitt” an Hilfebedürftigen.

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by dirkstr

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