Fahrtkosten vs. Entwöhnung von der Beatmung

Heute kam mal wieder Post, wie auch gestern, zwar von der BKK für Heil­berufe. Es geht mal wieder um unseren Wider­spruch zur Kostenüber­nahme für Berlin-Lin­den­hof. Zum einen um die Kosten für den Aufen­thalt. Nun, dies haben wir ja halb­wegs genehmigt bekom­men. Aber halt nicht die Fahrtkosten und die wur­den jet­zt nach dem zweit­en Wider­spruch auch nicht genehmigt, denn sie, die Krankenkasse, dürfe es nicht. Warum?

Ja, die Sach­bear­beit­er sind der Auf­fas­sung, die Behand­lung könne auch im nächst erre­ich­baren Kranken­haus erfol­gen. Dies hat­te der MDK fest­gestellt. Doch dem ist nicht so und wir haben es auch begrün­det: Es geht um die gezielte Diag­nos­tik, ob unser Inten­sivkind eine Chance hat von der Beat­mung weg zu kom­men und wenn ja, wie. Diese Frage kann in Berlin, wo es die Sprech­stunde für langszeit­beat­mete Kinder und Jugendliche gibt, qual­i­ta­tiv gut beant­wortet wer­den. Das örtliche Klinikum hat natür­lich auch Beat­mungs­bet­ten, doch eben nicht eine solche Sprech­stunde, denn schließlich ist die Masse der Bevölkerung nicht dauer­beat­met, und Kinder noch weniger, wom­it eine solche Sprech­stunde und Sta­tion sich nicht in jedem Haus sein muss oder kann. Schließlich hat auch nicht jedes Haus, auch wenn es Uni heißt, ein Herzzentrum.

Die Post heute besagt, ob wir möcht­en, dass die Sache vor dem Wider­spruch­sauss­chuss der Kasse ver­han­delt wird. Ja, sicher­lich und damit, je nach Ergeb­nis, stellt sich die Frage: Müssen wir jet­zt noch vors Gericht ziehen, um fest­stellen zu lassen, ob unsere Tochter mit pro­fes­sioneller Hil­fe von der Beat­mung entwöh­nt wer­den darf, sprich, bekom­men wie die Kosten für den Fahrtweg (mind. 800 Euro) bezahlt? Mit dem bish­eri­gen Ver­hal­ten der BKK muss ich annehmen, dass die Krankenkasse kein Inter­esse hat, nicht mal wirtschaftliche, dass unsere Tochter weg kommt von der Mas­chine. Ein zweites Gutacht­en vom MDK wurde nicht einge­holt, nach unseren ersten Wider­spruch mit ein­er Erk­lärung der Sachlage.
800 Euro und das muss man erst­mal in der Por­tokasse haben, ins­beson­dere wenn nur ein­er arbeit­en gehen kann. Ist ein behin­dertes Kind eigentlich Luxus?

Kat­e­gorie: 



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