Die Pflege — Armutsfalle

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Arbeits­lo­sen­geld II und ein behin­der­tes Kind, kein Sel­ten­heit. Oder sage ich es anders, opfert man sich auf in der Pfle­ge sei­nes kran­ken oder eben behin­der­tes Kin­des, so kann dies schnell zur Armuts­fal­le wer­den. Der Job, das wird nichts mehr oder wenn man sei­ne Arbeits­zeit nicht redu­zie­ren kann wegen der häus­li­chen Pfle­ge, so kann es auch schnell vor­bei sein mit der Arbeit.

Armuts­fal­le — durch ein kran­kes Kind kommt es schnell zu erhöh­ten Kos­ten, sei es, weil es eben nur bestimm­te Pfle­ge­pro­duk­te ver­trägt oder eben dies eine oder ande­re wie Hilfs­mit­tel oder Medi­ka­men­te nicht von den Sozi­al­kas­sen über­nom­men wird. Da klingt es einem trau­rig, wenn man vom Bun­des­so­zi­al­ge­richts­ur­teil (Az.: B 14 AS 309 R) liest über den Mehr­be­darf wegen der Behin­de­rung beim Kind. Den gibt es nicht. Da klingt es dann eben wie ein Witz, wenn über die neue ALG-II Reform gesagt wird, dass Men­schen mit Behin­de­rung mehr Leis­tung im ALG II erhal­ten wür­den. Ob dies auch für behin­der­te Kin­der gilt?

Armuts­fal­le und da ist es kein Wun­der, wenn man liest, das aktu­ell weni­ger Deut­sche bereit sind zur Pfle­ge Ange­hö­ri­ger. War­um soll­ten sie auch, wenn es kei­ne Anrei­ze gibt, damit sie auch wirt­schaft­lich gesi­chert sind.

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by dirkstr

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