BAföG vs. Familienkredit für Pflegende

Poli­tik zaubert doch immer mal wieder nette Ideen her­vor. Die Neueste kommt aus dem Hause der jet­zi­gen Fam­i­lien­min­is­terin beim Bund: der Fam­i­lienkred­it für Pfle­gende. Was einem hier­bei freuen darf, ist, es wurde erkan­nt, wenn Ange­hörige in die häus­liche Pflege ein­steigen sollen: sie bekom­men finanzielle Prob­leme. Job und Pflege sind nicht in jedem Fall vere­in­bar. Bei Fam­i­lien mit einem behin­derten Kind bedeutet es häu­fig, ein­er kann nur arbeit­en gehen. Der Aus­gle­ich, das Pflegegeld.

Doch nicht immer klappt es mit der richti­gen Pflegestufe. Wiederum sind die gut 600 Euro bei der höch­sten Pflegestufe auch nicht aus­re­ichend, um als Leben­sun­ter­halt durch zu kom­men. Wer nichts besitzt, gut, der kann dazu noch ALG 2 beantra­gen. Aber wer Anges­partes hat, ist hier­mit schlecht bedi­ent. Der Fam­i­lienkred­it ist die Abhil­fe? Klingt gut, aber warum nicht einen Schritt in der Idee weit­er gehen: Wir lehnen den Fam­i­lienkred­it ans BAföG an. Aber was hieße dies genau?

BAföG gibt es, wenn es kein weit­eres Einkom­men gibt, keine gut ver­di­enen­den Eltern und kein Ver­mö­gen, egal ob Kon­to oder Immo­bilie. Gut, denken Sie, dann kön­nen sie wiederum gle­ich ALG 2 beantra­gen und man muss dies Geld nicht ein­mal zurück­zahlen, ähn­lich dem Schüler-BAföG.

Gut, nehmen wir wieder an, der Fam­i­lienkred­it sei ohne Ver­mö­gens­gren­ze, aber weit­er­hin ähn­lich dem BAföG. Wie viel Semes­ter Pflege wären dann erlaubt? Pfle­gen Sie über fünf Jahre, dann kön­nte es Prob­leme geben beim Kred­it­ge­ber. Sie haben ihr Soll nicht erre­icht, ihren Ange­höri­gen wieder fürs selb­st­ständi­ge Leben fit zu machen, doch man gewährt Ihnen noch ein sech­stes Jahr. Nicht unbe­d­ingt die Bedin­gun­gen, über die wir reden wollen.

Aber beim BAföG gibt es einen max­i­malen Betrag. Hat man über 10.000 Euro BAföG bezo­gen, dann muss man das „Darüber“ nicht zurück­zahlen. Wäre doch nett bei einem Fam­i­lienkred­it. Nur 10.000 Euro Schulden für die Über­nahme der Pflege, und dafür, wenn es hart kommt, kein Wiedere­in­stieg ins Beruf­sleben. Damit ver­schiebt sich dann die erste Rück­zahlungsrate nach hin­ten, denn sie ist gekop­pelt am Einkom­men, und irgend­wann, wenn Sie es gar nicht mehr schaf­fen finanziell „auf einem grü­nen Zweig“ zu kom­men, ver­fällt es. Okay, der let­zte Punkt klappt sich­er auch über die pri­vate Insolvenz.

Doch der Clou beim Fam­i­lienkred­it wenn es nach dem BAföG wäre: Der Bonus für die sehr Guten. Also wenn Sie unter den 10 besten Pflegeper­so­n­en liegen in Ihrem „Semes­ter“ oder sagen wir Region, und frühzeit­ig die Pflege abschließen kön­nen, dann wird Ihnen der Fam­i­lienkred­it erlassen. Dies klingt nett, oder? Gut bedeutet aber nicht, Ihre Mut­ter, Vater oder Ihr Kind musste ins Heim. Gut heißt zum Beispiel gar keine Pflege mehr, warum auch immer, oder von der Pflegestufe 2 in die 1 und Sie kön­nen wieder arbeit­en gehen. Hier ließe sich vielle­icht sog­ar mit der Pflegekasse reden, denn die freut es auch. Vielle­icht bleibt Ihnen sog­ar ein MDK-Gutacht­en erspart oder der MDK-Gutachter ist so nett, er ken­nt Ihre finanzielle Sit­u­a­tion und die Belas­tung eines Kred­its. Oder er ist auch ein geheimer Kämpfer fürs Bürg­ergeld und einem guten Teil­habege­setz statt Kred­it­pro­gramme, die für eine sichere Ver­schul­dung der Pri­vathaushalte sorgen.

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Pflegezirkus