Behinderung & Krankenhaus: Belange der Betroffenen berücksichtigen!

Der deutsche Ethikrat hat­te die Woche die vork­om­mende schlechte Kranken­hausver­sorgung von Behin­derten kri­tisiert. Zurecht und begrüßenswert, denn es ist ein Grund, warum wir und andere mit einem Inten­sivkind ver­suchen die Kliniken zu ver­mei­den: Was durch den Pflege­di­enst Zuhause geleis­tet wird, kann in der Klinik durch den Per­son­alschlüs­sel in vie­len Fällen nur unzure­ichend umge­set­zt wer­den. Dieser Fakt wurde uns in der let­zten Krise im Kinder­hos­piz vor 14 Tagen wieder bewusst.

Die Gründe ein­er schlecht­en Ver­sorgung in der Klinik sind bekan­nt: die schlechte Per­son­alausstat­tung und das fehlende Wis­sen über die Pflege von Men­schen mit mehrfachen Behin­derun­gen, zum Beispiel in der Kommunikation.

Ein guter Weg des Geset­zge­bers wäre gewe­sen, das alle Men­schen mit Behin­derung, die über einen Pflege­di­enst ver­sorgt wer­den bis zu 24 Stun­den täglich, diesen in die Klinik mit­nehmen kön­nen. Dies darf aber nur die Gruppe der Betrof­fe­nen, welche selb­st Arbeit­ge­ber sind von ihren Assis­ten­ten / Pflegekräften. Wer einen Pflege­di­enst hat, der als Sach­leis­tung von der Krankenkasse, der Pflegekasse und dem Sozialamt bezahlt wird, muss es selb­st finanzieren. Dies ist sicher­lich für die meis­ten Ver­sicherten nicht zu leis­ten. Ini­tia­tiv­en für ein Ja, alle Men­schen mit Behin­derun­gen dür­fen ihre Pfle­gen­den mit in die Klinik nehmen, sind bish­er gescheitert.

Auch wenn es zu ein­er besseren Per­son­alausstat­tung in der Klinik käme, sehe ich es weit­er­hin als nötig, dass Men­schen mit Behin­derung ihre Pflege­fachkräfte mit­nehmen können:

  • diese Per­son­alkräfte sind in der kom­plex­en Pflege des Betrof­fe­nen eingearbeitet
  • wis­sen und beherrschen die beson­dere Kom­mu­nika­tion mit ihren Patienten
  • die spezielle Kranken­beobach­tung zur Ver­mei­dung von lebens­bedrohlichen Zustän­den wird gesichert
  • heim­beat­mete Patien­ten kön­nen bei aus­re­ichen­der Sta­bil­ität auf “Normal”-Station ohne eine Gefährdung der Patientensicherheit
  • der Pflege­di­enst kann sein Per­son­al durchgängig beschäfti­gen; eventuelle Kündi­gun­gen durch einen län­geren Weg­fall des Arbeit­splatzes beim Patien­ten wer­den ver­mieden. Ein Ver­lust des Per­son­als kann bedeuten, dass der Patient in der Klinik bleiben muss, bis das häus­liche Pflegeteam wieder steht.

Sicher­lich ste­ht ihr das Argu­ment der Dop­pel­fi­nanzierung der Pflege durch die Kos­ten­träger. Dage­gen lässt sich hal­ten, dass für diese Patien­ten­gruppe eine geson­derte Finanzierung entwick­elt wer­den kann. Hinzu wäre es für die Kliniken entspan­nend, da sie für diese Patien­ten­gruppe kein Per­son­al vorhal­ten müssten und trotz­dem ihr Leis­tun­gen anbi­eten können.

Die Idee des Ethikrates, jedes Kranken­haus sollte einen Behin­derten­beauf­tragten bekom­men, klingt nett. Doch wenn dieser nur die Stel­lung bekommt, sagen zu dür­fen, wie etwas sein sollte und nicht mehr bewirken kann, sehe ich als schwierig an. Es muss gesicherte Qual­itäts­stan­dards geben, die auch eine sichere und gute Ver­sorgung von Men­schen mit mehrfachen Behin­derun­gen gewährleis­ten. Qual­itäts­stan­dards, die eingeklagt wer­den kön­nen. Und die wichtig­ste Forderung bleibt für alle Patien­ten: Keine Einsparun­gen beim Per­son­al, die auf Kosten der Patien­ten­sicher­heit geht. Dies erzeugt nicht nur eine Unter­ver­sorgung von Patien­ten, son­dern treibt auch die Fehlerquote hoch.

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