Behinderung & Krankenhaus: Belange der Betroffenen berücksichtigen!

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Der deut­sche Ethik­rat hat­te die Woche die vor­kom­men­de schlech­te Kran­ken­haus­ver­sor­gung von Behin­der­ten kri­ti­siert. Zurecht und begrü­ßens­wert, denn es ist ein Grund, war­um wir und ande­re mit einem Inten­siv­kind ver­su­chen die Kli­ni­ken zu ver­mei­den: Was durch den Pfle­ge­dienst Zuhau­se geleis­tet wird, kann in der Kli­nik durch den Per­so­nal­schlüs­sel in vie­len Fäl­len nur unzu­rei­chend umge­setzt wer­den. Die­ser Fakt wur­de uns in der letz­ten Kri­se im Kin­der­hos­piz vor 14 Tagen wie­der bewusst.

Die Grün­de einer schlech­ten Ver­sor­gung in der Kli­nik sind bekannt: die schlech­te Per­so­nal­aus­stat­tung und das feh­len­de Wis­sen über die Pfle­ge von Men­schen mit mehr­fa­chen Behin­de­run­gen, zum Bei­spiel in der Kommunikation.

Ein guter Weg des Gesetz­ge­bers wäre gewe­sen, das alle Men­schen mit Behin­de­rung, die über einen Pfle­ge­dienst ver­sorgt wer­den bis zu 24 Stun­den täg­lich, die­sen in die Kli­nik mit­neh­men kön­nen. Dies darf aber nur die Grup­pe der Betrof­fe­nen, wel­che selbst Arbeit­ge­ber sind von ihren Assis­ten­ten /​Pfle­ge­kräf­ten. Wer einen Pfle­ge­dienst hat, der als Sach­leis­tung von der Kran­ken­kas­se, der Pfle­ge­kas­se und dem Sozi­al­amt bezahlt wird, muss es selbst finan­zie­ren. Dies ist sicher­lich für die meis­ten Ver­si­cher­ten nicht zu leis­ten. Initia­ti­ven für ein Ja, alle Men­schen mit Behin­de­run­gen dür­fen ihre Pfle­gen­den mit in die Kli­nik neh­men, sind bis­her gescheitert.

Auch wenn es zu einer bes­se­ren Per­so­nal­aus­stat­tung in der Kli­nik käme, sehe ich es wei­ter­hin als nötig, dass Men­schen mit Behin­de­rung ihre Pfle­ge­fach­kräf­te mit­neh­men können:

  • die­se Per­so­nal­kräf­te sind in der kom­ple­xen Pfle­ge des Betrof­fe­nen eingearbeitet
  • wis­sen und beherr­schen die beson­de­re Kom­mu­ni­ka­ti­on mit ihren Patienten
  • die spe­zi­el­le Kran­ken­be­ob­ach­tung zur Ver­mei­dung von lebens­be­droh­li­chen Zustän­den wird gesichert
  • heim­be­atme­te Pati­en­ten kön­nen bei aus­rei­chen­der Sta­bi­li­tät auf “Normal”-Station ohne eine Gefähr­dung der Patientensicherheit
  • der Pfle­ge­dienst kann sein Per­so­nal durch­gän­gig beschäf­ti­gen; even­tu­el­le Kün­di­gun­gen durch einen län­ge­ren Weg­fall des Arbeits­plat­zes beim Pati­en­ten wer­den ver­mie­den. Ein Ver­lust des Per­so­nals kann bedeu­ten, dass der Pati­ent in der Kli­nik blei­ben muss, bis das häus­li­che Pfle­ge­team wie­der steht.

Sicher­lich steht ihr das Argu­ment der Dop­pel­fi­nan­zie­rung der Pfle­ge durch die Kos­ten­trä­ger. Dage­gen lässt sich hal­ten, dass für die­se Pati­en­ten­grup­pe eine geson­der­te Finan­zie­rung ent­wi­ckelt wer­den kann. Hin­zu wäre es für die Kli­ni­ken ent­span­nend, da sie für die­se Pati­en­ten­grup­pe kein Per­so­nal vor­hal­ten müss­ten und trotz­dem ihr Leis­tun­gen anbie­ten können.

Die Idee des Ethik­ra­tes, jedes Kran­ken­haus soll­te einen Behin­der­ten­be­auf­trag­ten bekom­men, klingt nett. Doch wenn die­ser nur die Stel­lung bekommt, sagen zu dür­fen, wie etwas sein soll­te und nicht mehr bewir­ken kann, sehe ich als schwie­rig an. Es muss gesi­cher­te Qua­li­täts­stan­dards geben, die auch eine siche­re und gute Ver­sor­gung von Men­schen mit mehr­fa­chen Behin­de­run­gen gewähr­leis­ten. Qua­li­täts­stan­dards, die ein­ge­klagt wer­den kön­nen. Und die wich­tigs­te For­de­rung bleibt für alle Pati­en­ten: Kei­ne Ein­spa­run­gen beim Per­so­nal, die auf Kos­ten der Pati­en­ten­si­cher­heit geht. Dies erzeugt nicht nur eine Unter­ver­sor­gung von Pati­en­ten, son­dern treibt auch die Feh­ler­quo­te hoch.

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by dirkstr

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