Behinderung, Lebensschutz und die PID

Liebe Eltern mit einem schw­er kranken Kind ohne Lebenser­wartung aufgepasst: Das Leben ihres Kindes ist nicht schützenswert, wenn man diese Press­es­timme aus “Die Welt” zitiert in der Mem­minger Zeitung liest:

“So ist schw­er zu ver­ste­hen, warum die Ver­bot­san­hänger zu Abwehr der weit­eren Zulas­sung nicht jen­em Entwurf eine Mehrheit ver­schafften, nach dem die PID nur bei Ver­dacht auf solche Gen­de­fekt zuzu­lassen wäre, an denen das Kind vor oder kurz nach der Geburt ver­stirbt. Da bliebe der Lebenss­chutz unange­tastet, weil kein Leben entste­ht, das zu schützen wäre.” aus: Press­es­tim­men. Die Welt in Mem­minger Zeitung. 9./10. 7. 2011 Nr. 156

Ich kor­rigiere, der oder die Autorin schränkt es auf Säuglin­gen mit ein­er Erkrankung ein, welche eine sta­tis­tisch hohe Wahrschein­lichkeit haben, vor oder kurz nach der Geburt zu ver­ster­ben. Ein Men­sch mit ein­er solchen prog­nos­tizierten Lebenser­wartung hat also kein Recht auf eine ärztliche Behand­lung zur Sicherung sein­er Lebens­funk­tion? Selb­st die Kranken­ver­sicherung kön­nte danach einen Kat­a­log erstellen, bei welchen Erkrankun­gen sie nicht die Behand­lungskosten übernehmen, da die betrof­fe­nen Men­schen mit dieser Krankheit nicht als schützen­wert gelten.

Für das erkrank­te Baby braucht es auch keinen Für­sprech­er geben, keinen geset­zlichen Vertreter, der seine Leben­srechte wahrn­immt. Es hat keine Leben­srechte und wohl dann auch nicht, wenn es seine sta­tis­tis­che Prog­nose der Lebenser­wartung Tag um Tag, Monat um Monat, Jahr um Jahr über­lebt, wenn man es medi­zinisch ver­sorgt. Die PID ist eine diag­nos­tis­che Maß­nahme und sollte kein Instru­ment sein, um »endlich« sagen zu kön­nen, ab wann ein Leben schützenswert ist oder nicht.

Es stellt sich doch eher die Frage, was bewegt Men­schen dazu, diesen schwieri­gen Schritt zu gehen im Rah­men der Fam­i­lien­pla­nung. Eine Antwort kann eben laut­en: Noch ein zweites Kind mit dieser schw­eren Erkrankung, das pack­en wir nicht. Ohne die vorge­burtliche Diag­nos­tik wür­den diese Fam­i­lien kein weit­eres Kind mehr bekommen.

Die Weichen, wie weit mit der vorge­burtlichen Diag­nos­tik »gesiebt« wird auf ver­meintlich gesund, stellt die Gesund­heits- und Sozialpoli­tik selb­st mit, mit der Stärke wie sie Behin­derung zu einem Kosten­fak­tor erk­lärt und die betrof­fe­nen Men­schen und deren Zuge­höri­gen als Bittsteller sieht, deren Weg in der Armut enden kann. Die fehlende Umset­zung der UN-Kon­ven­tion für die Rechte der Men­schen mit Behin­derung ist ein weit­eres Merkmal.

Dabei wird wohl auch aus den Augen ver­loren, dass die meis­ten Behin­derun­gen im Leben erwor­ben wer­den und hier die Poli­tik gefordert ist der demographis­chen Entwick­lung gerecht zu wer­den. Je weniger Bar­ri­eren beste­hen im öffentlichen wie pri­vat­en Raum, ob es die Dusche ist oder der Zugang zum ICE, desto weniger »pflegerischen« Unter­stützung bedarf es.

Bei dieser Diskus­sion rund um die PID wird mir eher deut­lich, dass es ein gesellschaftlich­er Auf­trag ist für Alle deut­lich zu machen: Behin­derung ist keine Def­i­n­i­tion, um eine Aus­gren­zung aus der Gemein­schaft zu bes­tim­men. Behin­derung bedeutet auch nicht gle­ich ein Minus an Leben­squal­ität. Behin­derung kennze­ich­net das Ander­s­sein gegenüber den anderen Men­schen. Dieses Ander­s­sein bet­rifft uns alle und kann in jed­er Lebenssi­t­u­a­tion und jedem Leben­sum­feld anders aussehen.

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