Brief um des Briefes willen

B

Jetzt habe ich den Start ins neue Jahr ver­daut und das Ärger­nis mit der Stadt Jena geht wei­ter. Der Ober­bür­ger­meis­ter ver­steht schein­bar nicht, was mit Beur­lau­bung im Stu­di­um gemeint ist laut einer Äuße­rung. Er sieht dar­in wohl etwas ande­res als eine Unter­bre­chung des Stu­di­ums. Zumin­dest wer­de ich nicht schlau aus sei­ner Aus­drucks­wei­se. Tja, viel­leicht denkt er an sei­nen Jah­res­ur­laub dabei. Ich wür­de die­ses auch ger­ne so ver­ste­hen und ver­le­ben mit einem Inten­siv­kind. Ist aber nicht drin. Beur­lau­bung an der Uni heißt Unter­bre­chung des Stu­di­ums. Viel­leicht soll­te er es lie­ber mal ver­glei­chen mit dem unbe­zahl­ten Urlaub eines Arbeit­neh­mers, wel­chen die­ser auch nicht unbe­dingt nimmt der Erho­lung wegen, son­dern, da er sein Arbeits­ver­hält­nis unter­bre­chen muss ohne gleich kün­di­gen zu wol­len, son­dern er möch­te, dass sein Arbeits­platz nach dem Urlaub für ihn erhal­ten bleibt. 

Die Woche schickt der Anwalt ans Gericht “so” eine eili­ge Sache, dass es nicht rich­tig ist, dass wir auf Basis eines Dar­le­hens die Unter­stüt­zung zum Lebens­er­halt erhal­ten statt des “regu­lä­ren” ALG II. Die­se Ange­le­gen­heit soll in einer Art “Eil­ver­fah­ren” von einem Rich­ter geprüft wer­den, der dann der Stadt Jena und uns sagt, wie es sich in die­sem Fall ver­hält. Dann hof­fe ich mal, dass der Rich­ter den Unter­schied zwi­schen Urlaub und Unter­bre­chung des Stu­di­ums rich­tig ver­steht. Die­se Über­prü­fung kann jetzt ein bis zwei Mona­te dauern. 

Ja und ich, da ich nicht untä­tig dane­ben exis­tie­ren kann habe jetzt noch eine Peti­ti­on an den Thü­rin­ger Land­tag gesen­det (auf Anra­ten des Peti­ti­ons­aus­schus­ses vom Deut­schen Bun­des­tag), und dann ein Schrei­ben über den Sach­ver­halt an den Ombuds­rat in Ber­lin, sowie jetzt noch an das Minis­te­ri­um für Arbeit vom Land Thü­rin­gen nach Erfurt. Ich bin gespannt, ob und wie und … bewegt sich etwas in der Sache und das wir nicht vors Sozi­al­ge­richt im Haupt­ver­fah­ren gehen müs­sen, denn ein Pro­zess, dass dau­ert min­des­ten eins bis zwei Jahre.

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by dirkstr

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