Jetzt habe ich den Start ins neue Jahr verdaut und das Ärgernis mit der Stadt Jena geht weiter. Der Oberbürgermeister versteht scheinbar nicht, was mit Beurlaubung im Studium gemeint ist laut einer Äußerung. Er sieht darin wohl etwas anderes als eine Unterbrechung des Studiums. Zumindest werde ich nicht schlau aus seiner Ausdrucksweise. Tja, vielleicht denkt er an seinen Jahresurlaub dabei. Ich würde dieses auch gerne so verstehen und verleben mit einem Intensivkind. Ist aber nicht drin. Beurlaubung an der Uni heißt Unterbrechung des Studiums. Vielleicht sollte er es lieber mal vergleichen mit dem unbezahlten Urlaub eines Arbeitnehmers, welchen dieser auch nicht unbedingt nimmt der Erholung wegen, sondern, da er sein Arbeitsverhältnis unterbrechen muss ohne gleich kündigen zu wollen, sondern er möchte, dass sein Arbeitsplatz nach dem Urlaub für ihn erhalten bleibt.
Die Woche schickt der Anwalt ans Gericht “so” eine eilige Sache, dass es nicht richtig ist, dass wir auf Basis eines Darlehens die Unterstützung zum Lebenserhalt erhalten statt des “regulären” ALG II. Diese Angelegenheit soll in einer Art “Eilverfahren” von einem Richter geprüft werden, der dann der Stadt Jena und uns sagt, wie es sich in diesem Fall verhält. Dann hoffe ich mal, dass der Richter den Unterschied zwischen Urlaub und Unterbrechung des Studiums richtig versteht. Diese Überprüfung kann jetzt ein bis zwei Monate dauern.
Ja und ich, da ich nicht untätig daneben existieren kann habe jetzt noch eine Petition an den Thüringer Landtag gesendet (auf Anraten des Petitionsausschusses vom Deutschen Bundestag), und dann ein Schreiben über den Sachverhalt an den Ombudsrat in Berlin, sowie jetzt noch an das Ministerium für Arbeit vom Land Thüringen nach Erfurt. Ich bin gespannt, ob und wie und … bewegt sich etwas in der Sache und das wir nicht vors Sozialgericht im Hauptverfahren gehen müssen, denn ein Prozess, dass dauert mindesten eins bis zwei Jahre.