Das behinderte Kind und (k)ein Schadensfall

Wat’nen nu? Ist das behin­derte Kind nun ein Schadens­fall oder sind es die Aus­gaben. Sie erin­nern sich vielle­icht an die Geschichte um Emil, ein Junge, der schon im Brauch der Mama die Repub­lik Öster­re­ich verk­lagt. Der Grund ist eine Recht­sprechung des Ober­sten Gericht­shof in Öster­re­ich, wonach das Wort Schaden mit der Behin­derung und den “Kosten” dieser in Verbindung gebracht wurde. Wie nun, jet­zt meinen Juris­ten, das Kind selb­st wurde nie als Schaden beze­ich­net.

Auch wenn das Kind nicht als Schaden beze­ich­net wor­den sei, aber wenn man bei den Leben­skosten, die von den “nor­malen” Lebenser­hal­tungskosten, von Schaden spricht, ändert sich irgend­wie nichts dabei. Es zeigt eben die Denkweise auf, die in Deutsch­land auch nicht ger­ade unbekan­nt ist, bei Behin­derung von Schadens­fall zu sprechen. Eine Denkweise, die sich zum Beispiel schnell vom Begriff “Unfall” her­leit­en lässt. Er ist durch den Unfall geschädigt wor­den.  Oder eben an sich, wenn man ein Gesund­heitswe­sen durch Ver­sicherun­gen auf­baut. Tritt der Ver­sicherungs­fall, also der Schadens­fall, ein, bezahlt sie. Natür­lich lagert sich der Fall in Öster­re­ich noch etwas anders. Bei dem Rechts­fall in Öster­re­ich geht es eben um einen Diag­nos­tik-Fehler in der Schwanger­schaft. Die Behin­derung wurde nicht erkan­nt und die Eltern hat­ten somit den “Schaden”, was heißt, hät­ten sie es gewusst, so hät­ten sie das Kind abgetrieben. Dabei kön­nte aber noch ein drit­ter Gedanke eine Rolle spie­len: Das Leben mit einem behin­derten Kind wird zu einen “Schadens­fall”. Die Eltern reiben sich durch die schwierige Lebenssi­t­u­a­tion auf, die Pflege, die Entschei­dun­gen für dessen Gesund­heit über­fordern sie. Fall­en sie dadurch ins Burn-Out, so sind sie psy­chisch “geschädigt”. Sicher­lich, es liegt nicht am Kind, son­den an der fehlen­den Unter­stützung in der Gesellschaft.

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