Kein Ja für das “häusliche” Sterbezimmer

Wenn Sie vielle­icht dacht­en, die Ablehnung der Hos­pizpflege beim Inten­sivkind sei ein Einzelfall. Unseres Wis­sens muss ich die dies verneinen. Und es beschränkt sich nicht nur auf die sta­tionäre Ver­sorgung bei Kindern, son­dern ist aus­gedehnt auf die Pal­lia­tivver­sorgung an sich, wie jet­zt die epd-sozial mit “Stre­it ums Geld im Ster­bez­im­mer” berichtete:

“ ‘Die meis­ten zahlen erst nach ein­er ‚Klage im Eil­ver­fahren”, erzählt der Medi­zin­er. Es sei denn, der Patient sterbe während des Prozess­es, dann bleibe er auf seinen Behand­lungskosten sitzen.” So ein Arzt im:  Stre­it ums Geld im Ster­bez­im­mer. Patien­ten müssen oft ihr Recht auf eine ambu­lante Pal­lia­tivver­sorgung ein­kla­gen. epd-Sozial Nr. 36. 5. Sep­tem­ber 2008; Link defekt: www.epd.de/sozial/sozial_index_57773.html. Let­zter Check 15.7.2012

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