ALG 2 statt Darlehen statt … (V)

Und vorgestern hat mal das Recht­samt der Stadt Jena angerufen, aber nicht das jet­zt jemand auf die Idee kommt, ich bekomme jet­zt endlich das ALG-II, nein, die woll­ten nur meine Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse wissen. 

Wir bleiben beim The­ma. Eine Gespräch let­ztens auf der Straße: “Hoff­nung, haben sie noch Hoff­nung, dass die Stadt Jena das Ergeb­nis von der Peti­tion am Deutschen Bun­destag anerken­nt?” “Nein.” “Na es kön­nen doch alle beurlaubte Stu­den­ten inner­halb der ARGE ALG-II erhal­ten. Oder? Das sagt doch auch das zuständi­ge Bun­desmin­is­teri­um, die haben doch schließlich die Geset­ze gemacht und gesagt, wie sie aus­gelegt wer­den sollen?” “Zumin­d­est kommt von den die Reform und eigentlich kön­nen diese Studierende ALG-II erhal­ten, wenn sie kein BAFöG mehr kriegen und bedürftig sind.” “Na Sie bekom­men doch auch kein BAFöG mehr. Also haben sie doch Anrecht drauf. Warum ziehen sie nicht nach Weimar? Dort bekom­men sie doch dies ALG.” “Na hören Sie mal, ich habe eine schw­erst behin­derte Tochter, die beat­met ist und hier eine gute ärztliche Ver­sorgung hat. Außer­dem, von was soll ich denn den Umzug bezahlen, die neue Woh­nung. Ich bekomm ja kein ALG-II und arbeit­en gehen kann ich auch nicht, denn wer bitte soll das Kind gut betreuen. Sie hat keinen Kinder­garten­platz und ein Heim für beat­mete Kinder gibts hier nicht.” “Und hat man ihnen schon gesagt, wie sie dies komis­che Dar­lehen von der Stadt zurück zahlen müssen.” “Nein. Vielle­icht kön­nen sie aber auch das BGB jet­zt selb­st auslegen.”

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