Das neue Gesetz, §37c SGB V, hat bei mir Frustration und Verunsicherung ausgelöst. Es weckt die Befürchtung, dass wir mit unserer Intensivpatientin nicht mehr zu Hause leben können, sobald alle Richtlinien greifen. Zusätzliche Vorschriften während der Pandemie haben unsere häusliche Intensivversorgung ebenfalls bedroht.
Das Projekt: Selbstbestimmtes Leben mit außerklinischer Intensivpflege (AKI)
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL e.V.) hat ein von der Aktion Mensch unterstütztes Projekt ins Leben gerufen. Das Ziel dieses Projekts besteht darin, Menschen zu informieren und zu unterstützen, die außerklinische Intensivpflege (AKI) erhalten oder darauf Anspruch haben. Es setzt sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein und bietet auf der Online-Plattform “Leben mit AKI” leicht zugängliche Informationen an. Diese Plattform ermöglicht es Betroffenen auch, anonym ihre Erfahrungen zu teilen.
Was ist der §37c SGB V?
Der Paragraph zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG), der im Juli 2020 verabschiedet und im Oktober 2020 in Kraft trat, ersetzt die bisherige häusliche Krankenpflege (HKP). Die neue Richtlinie, die zur HKP gehört, wurde im März 2022 veröffentlicht und soll den Anspruch für die Versicherten beschreiben und absichern, die diese Leistung erhielten.
Außerklinische Intensivpflege (AKI) – Erfahrungsberichte sind entscheidend
Die außerklinische Intensivpflege steht seit der Einführung des GKV-IPReG im Mittelpunkt. Da die AKI nicht mehr zur häuslichen Krankenpflege gehört, bringt dies erhebliche Veränderungen für die betroffenen Menschen mit sich. In dieser Zeit des gesetzlichen Wandels können sich gesellschaftliche Werte verschieben. Es ist daher entscheidend, auf die Erfahrungen und Herausforderungen dieser Menschen zu hören.
Denn diese Initiative kann helfen, die Themen der außerklinischen Intensivpflege zu betrachten und letztlich die Lebensqualität der Betroffenen verbessern. Besucht die Webseite: https://aki-hkp.de