Mit einem lebensverkürzt erkrankten Kind kommt man nicht an die Fragen vorbei, welche eigentlich erst über den 50 Lebensjahr langsam zum Thema werden: Die Vorsorge, also was ist zu tun im Todesfall und wo und wie soll mein Kind begraben werden. Die erste Zeit verdrängt man es immer wieder und doch wird klar, man muss sich diesen Gedanken nähern. Und wir, so denke ich, sind es auch denen schuldig, welche jahrelang unsere Lady begleitet haben, ob es nun die Schwestern und Pfleger vom Pflegedienst sind, ob der Kindergarten, die Therapeuten oder die Ärzte. Alle haben sie ihr Recht, ihren eigenen, persönlichen Abschied vom Kind zu nehmen.
Begräbnis und das Erste hierzu, was einem einfällt, sind die Kosten. Wie lässt es sich finanzieren und wie aufwendig sollte es sein. Über eine Sterbeversicherung habe ich schon mehrfach nachgedacht und dann die Idee immer wieder verworfen. Eine Sterbeversicherung für sein Kind abschließen, dem mutet schon etwas Merkwürdiges an. Insbesondere, da man eben den Tod, dessen wirklichen Zeitpunkt, nicht einfach absehen kann oder es eben nicht möchte. Ein Nein stellt sich dem Gedanken daran immer in den Weg.
Muss es wohl auch.
Etwas anderes wäre ein Sparbuch und doch wirkt es nicht anders, wenn man weiß, ein Sockelbetrag muss für das Begräbnis herhalten, egal ob man sich vornimmt, auf nette Dinge zu sparen, die unsere Lady brauchen könnte in ihrem „restlichen“ Da-Sein.
Sollte man den Tod vielleicht doch einfach unvorbereitet eintreffen lassen? Ein berechtigter Gedanke, wenn es nach dem Gerichtsurteil beim Sozialgericht auch keine Hospizpflege gibt für Kinder mit lebensverkürzenden Erkrankungen. Der Tod, mag man von ihm wissen, mag er kommen, ein Anrecht auf einen würdevollen Weg dorthin für die Familie mit einem Palliativkind scheint eine Utopie zu sein, zumindest vonseiten der gesetzlichen Kostenträger. Ob man sich ein Begräbnis dann leisten kann oder nicht, muss man wohl dann auch schauen.