Es ist das Kind unheilbar krank — nicht nur, sondern der “Übeltäter” für die Erkrankung sorgt auch noch für einen abbauenden Prozess — da stellte sich mir schon häufig die Frage, wie weit kann und darf man gehen. Eine Therapie gegen der Erkrankung gibt es eh nicht und wie geht man mit schweren Krisen um, ab wann lässt man sie gehen. Eine Frage dazu dreht sich auch um einen möglichen “mutmaßlichen” Willen, wie man es beim durchschnittlich interlektuell Begabten diskutiert, mit welchen gesundheitlichen Problemen sie noch leben wolle und wann sie gehen möchte. Aber diesen können wir eben nicht erfassen. Sicherlich, trotz aller Medizin und Technik, die Krisen, woran die Kinder mit dem Syndrom (PCH 2) sterben, sind nicht unter einer Kontrolle zu bekommen, der Abbau vom Gehirn und deren dadurch erzeugte “Störung” in der internen Kommunikation der Nervenzellen oder den einzelnen Zentren treibt die fehlende Möglichkeit einer Behandlung voran.
Aber ein Gehenlassen sehe ich auch immer damit verknüpft, ob wir oder eben ich, selbst noch die Last einer nicht mehr sichtbaren Lebensqualtität ertragen kann. Daneben hört es sich als etwas angenehmes an, wenn das Kind spontan aus einer guten Lebensphase gestorben war, etwas, was am Wochenende Thema war bei einem Besuch von Elteren deren schwer kranker Sohn so aus dem Leben ging.
Gut, jetzt könnten einige meinen, ich bräuchte damit doch meinen Kopf nicht belasten. Die Prognose sagt eben einen plötzlichen Tod voraus, jederzeit. Und äußern kann sie sich nicht dazu, sie kann höchstens zeigen, jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, ich gehe jetzt. Aber kann sie es wirklich kommunzieren? Kann sie es nicht mitteilen, dass sie jetzt gehen möchte aus diesem Leben und man verfällt der Idee, ihr Leben zu “retten”, man entscheidet sich für den Notarzt, der eben handeln muss …