Politik zaubert doch immer mal wieder nette Ideen hervor. Die Neueste kommt aus dem Hause der jetzigen Familienministerin beim Bund: der Familienkredit für Pflegende. Was einem hierbei freuen darf, ist, es wurde erkannt, wenn Angehörige in die häusliche Pflege einsteigen sollen: sie bekommen finanzielle Probleme. Job und Pflege sind nicht in jedem Fall vereinbar. Bei Familien mit einem behinderten Kind bedeutet es häufig, einer kann nur arbeiten gehen. Der Ausgleich, das Pflegegeld.
Doch nicht immer klappt es mit der richtigen Pflegestufe. Wiederum sind die gut 600 Euro bei der höchsten Pflegestufe auch nicht ausreichend, um als Lebensunterhalt durch zu kommen. Wer nichts besitzt, gut, der kann dazu noch ALG 2 beantragen. Aber wer Angespartes hat, ist hiermit schlecht bedient. Der Familienkredit ist die Abhilfe? Klingt gut, aber warum nicht einen Schritt in der Idee weiter gehen: Wir lehnen den Familienkredit ans BAföG an. Aber was hieße dies genau?
BAföG gibt es, wenn es kein weiteres Einkommen gibt, keine gut verdienenden Eltern und kein Vermögen, egal ob Konto oder Immobilie. Gut, denken Sie, dann können sie wiederum gleich ALG 2 beantragen und man muss dies Geld nicht einmal zurückzahlen, ähnlich dem Schüler-BAföG.
Gut, nehmen wir wieder an, der Familienkredit sei ohne Vermögensgrenze, aber weiterhin ähnlich dem BAföG. Wie viel Semester Pflege wären dann erlaubt? Pflegen Sie über fünf Jahre, dann könnte es Probleme geben beim Kreditgeber. Sie haben ihr Soll nicht erreicht, ihren Angehörigen wieder fürs selbstständige Leben fit zu machen, doch man gewährt Ihnen noch ein sechstes Jahr. Nicht unbedingt die Bedingungen, über die wir reden wollen.
Aber beim BAföG gibt es einen maximalen Betrag. Hat man über 10.000 Euro BAföG bezogen, dann muss man das „Darüber“ nicht zurückzahlen. Wäre doch nett bei einem Familienkredit. Nur 10.000 Euro Schulden für die Übernahme der Pflege, und dafür, wenn es hart kommt, kein Wiedereinstieg ins Berufsleben. Damit verschiebt sich dann die erste Rückzahlungsrate nach hinten, denn sie ist gekoppelt am Einkommen, und irgendwann, wenn Sie es gar nicht mehr schaffen finanziell „auf einem grünen Zweig“ zu kommen, verfällt es. Okay, der letzte Punkt klappt sicher auch über die private Insolvenz.
Doch der Clou beim Familienkredit wenn es nach dem BAföG wäre: Der Bonus für die sehr Guten. Also wenn Sie unter den 10 besten Pflegepersonen liegen in Ihrem „Semester“ oder sagen wir Region, und frühzeitig die Pflege abschließen können, dann wird Ihnen der Familienkredit erlassen. Dies klingt nett, oder? Gut bedeutet aber nicht, Ihre Mutter, Vater oder Ihr Kind musste ins Heim. Gut heißt zum Beispiel gar keine Pflege mehr, warum auch immer, oder von der Pflegestufe 2 in die 1 und Sie können wieder arbeiten gehen. Hier ließe sich vielleicht sogar mit der Pflegekasse reden, denn die freut es auch. Vielleicht bleibt Ihnen sogar ein MDK-Gutachten erspart oder der MDK-Gutachter ist so nett, er kennt Ihre finanzielle Situation und die Belastung eines Kredits. Oder er ist auch ein geheimer Kämpfer fürs Bürgergeld und einem guten Teilhabegesetz statt Kreditprogramme, die für eine sichere Verschuldung der Privathaushalte sorgen.