BAföG vs. Familienkredit für Pflegende

B

Poli­tik zau­bert doch immer mal wie­der net­te Ideen her­vor. Die Neu­es­te kommt aus dem Hau­se der jet­zi­gen Fami­li­en­mi­nis­te­rin beim Bund: der Fami­li­en­kre­dit für Pfle­gen­de. Was einem hier­bei freu­en darf, ist, es wur­de erkannt, wenn Ange­hö­ri­ge in die häus­li­che Pfle­ge ein­stei­gen sol­len: sie bekom­men finan­zi­el­le Pro­ble­me. Job und Pfle­ge sind nicht in jedem Fall ver­ein­bar. Bei Fami­li­en mit einem behin­der­ten Kind bedeu­tet es häu­fig, einer kann nur arbei­ten gehen. Der Aus­gleich, das Pflegegeld.

Doch nicht immer klappt es mit der rich­ti­gen Pfle­ge­stu­fe. Wie­der­um sind die gut 600 Euro bei der höchs­ten Pfle­ge­stu­fe auch nicht aus­rei­chend, um als Lebens­un­ter­halt durch zu kom­men. Wer nichts besitzt, gut, der kann dazu noch ALG 2 bean­tra­gen. Aber wer Ange­spar­tes hat, ist hier­mit schlecht bedient. Der Fami­li­en­kre­dit ist die Abhil­fe? Klingt gut, aber war­um nicht einen Schritt in der Idee wei­ter gehen: Wir leh­nen den Fami­li­en­kre­dit ans BAföG an. Aber was hie­ße dies genau?

BAföG gibt es, wenn es kein wei­te­res Ein­kom­men gibt, kei­ne gut ver­die­nen­den Eltern und kein Ver­mö­gen, egal ob Kon­to oder Immo­bi­lie. Gut, den­ken Sie, dann kön­nen sie wie­der­um gleich ALG 2 bean­tra­gen und man muss dies Geld nicht ein­mal zurück­zah­len, ähn­lich dem Schüler-BAföG.

Gut, neh­men wir wie­der an, der Fami­li­en­kre­dit sei ohne Ver­mö­gens­gren­ze, aber wei­ter­hin ähn­lich dem BAföG. Wie viel Semes­ter Pfle­ge wären dann erlaubt? Pfle­gen Sie über fünf Jah­re, dann könn­te es Pro­ble­me geben beim Kre­dit­ge­ber. Sie haben ihr Soll nicht erreicht, ihren Ange­hö­ri­gen wie­der fürs selbst­stän­di­ge Leben fit zu machen, doch man gewährt Ihnen noch ein sechs­tes Jahr. Nicht unbe­dingt die Bedin­gun­gen, über die wir reden wollen.

Aber beim BAföG gibt es einen maxi­ma­len Betrag. Hat man über 10.000 Euro BAföG bezo­gen, dann muss man das „Dar­über“ nicht zurück­zah­len. Wäre doch nett bei einem Fami­li­en­kre­dit. Nur 10.000 Euro Schul­den für die Über­nah­me der Pfle­ge, und dafür, wenn es hart kommt, kein Wie­der­ein­stieg ins Berufs­le­ben. Damit ver­schiebt sich dann die ers­te Rück­zah­lungs­ra­te nach hin­ten, denn sie ist gekop­pelt am Ein­kom­men, und irgend­wann, wenn Sie es gar nicht mehr schaf­fen finan­zi­ell „auf einem grü­nen Zweig“ zu kom­men, ver­fällt es. Okay, der letz­te Punkt klappt sicher auch über die pri­va­te Insolvenz.

Doch der Clou beim Fami­li­en­kre­dit wenn es nach dem BAföG wäre: Der Bonus für die sehr Guten. Also wenn Sie unter den 10 bes­ten Pfle­ge­per­so­nen lie­gen in Ihrem „Semes­ter“ oder sagen wir Regi­on, und früh­zei­tig die Pfle­ge abschlie­ßen kön­nen, dann wird Ihnen der Fami­li­en­kre­dit erlas­sen. Dies klingt nett, oder? Gut bedeu­tet aber nicht, Ihre Mut­ter, Vater oder Ihr Kind muss­te ins Heim. Gut heißt zum Bei­spiel gar kei­ne Pfle­ge mehr, war­um auch immer, oder von der Pfle­ge­stu­fe 2 in die 1 und Sie kön­nen wie­der arbei­ten gehen. Hier lie­ße sich viel­leicht sogar mit der Pfle­ge­kas­se reden, denn die freut es auch. Viel­leicht bleibt Ihnen sogar ein MDK-Gut­ach­ten erspart oder der MDK-Gut­ach­ter ist so nett, er kennt Ihre finan­zi­el­le Situa­ti­on und die Belas­tung eines Kre­dits. Oder er ist auch ein gehei­mer Kämp­fer fürs Bür­ger­geld und einem guten Teil­ha­be­ge­setz statt Kre­dit­pro­gram­me, die für eine siche­re Ver­schul­dung der Pri­vat­haus­hal­te sorgen.

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by dirkstr

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