Ein Nein, Widerspruch und die Hospizpflege

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Ist es nicht nett? Unser letz­ter Antrag für die Hos­piz­pfle­ge (Kin­der­hos­piz Regen­bo­gen­land) wur­de bear­bei­tet und es gibt kei­ne Über­ra­schung. Er wur­de, wie alle Anträ­ge davor, abge­lehnt. Also nichts neu­es und ich fin­de, es reiht sich auch ganz gut ein zum gro­ßen Nein der Kran­ken­kas­sen beim SAPV. Denn wer braucht noch eine qua­li­ta­tiv gute Ver­sor­gung auf dem Ster­be­bett … Ein Nein, was für mich indi­rekt auch för­der­lich wirkt auf das star­ke „Ja“ zur Ster­be­hil­fe. Schließ­lich nur mit Wor­ten wird man die Angst vorm Ster­ben ohne Wür­de und Lebens­qua­li­tät nicht begeg­nen kön­nen, egal ob beim „Pal­lia­tiv­kind“ oder beim tod­kran­ken Erwach­se­nen. Es bedarf der Umset­zung einer Palliativversorgung.

Doch wir schwei­fen ab vom The­ma „Wider­spruch“. Denn so beißt sich die letz­te Ent­schei­dung der Kran­ken­kas­se mit der bis­he­ri­gen Nicht­be­ar­bei­tung des letz­ten Wider­spruchs. Wenn man doch, so sieht es zumin­dest aus, bei der Kran­ken­kas­se die Mei­nung ver­tritt, sie kön­ne, dür­fe, wie auch immer, uns kei­ne Hos­piz­pfle­ge geneh­mi­gen, dann müss­te die Bear­bei­tung des Wider­spruchs doch kein Pro­blem sein. Der MDK sagt eh nein, wie auch jetzt. Und ein Nein heißt eben auch ein Nein beim Wider­spruch, also des­sen Ableh­nung. Oder täu­sche ich mich da? Jetzt stel­le ich mir noch die Fra­ge: Was schrei­be ich in den neu­en Wider­spruch rein, wenn doch schon alles gesagt wur­de? Viel­leicht gar nichts, aber las­sen wir uns erst­mal das MDK-Gut­ach­ten zu sen­den. Und dies­mal gibt es ja nicht nur einen Wider­spruch, son­dern zwei. Eben weil nicht nur die Hos­piz­pfle­ge abge­lehnt wur­de, son­dern auch die „voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge“, die hier „ergän­zend“ gemeint ist im Antrag, da wir ja die Lady nicht auf län­ge­re Sicht im Kin­der­hos­piz „par­ken“ wol­len. Und ob für die Antrags­be­ar­bei­tung nun die Ver­mitt­ler­stel­le gehol­fen hat, weiß ich nicht. Die haben sich zumin­dest nicht gemeldet.

Neben die­sen Gewirr habe ich noch gelernt, dass die unter­schied­li­che Hand­ha­bung, ob nun die Hos­piz­pfle­ge geneh­migt wird oder nicht, abhän­gig sein sol­le vom jewei­li­gen Rah­men­ver­trag des Kin­der­hos­pi­zes. Ganz ver­stan­den habe ich es zwar noch nicht, da mir ein­mal berich­tet wur­de, es gäbe wie­der­um auch kei­nen Rah­men­ver­trag auf Lan­des­ebe­ne oder die Rah­men­ver­trä­ge sei­en gekün­digt bei einem ande­ren Kin­der­hos­piz. Da gilt es wohl noch Recher­che zu leis­ten und dann wür­de ich ger­ne die­se Rah­men­ver­trä­ge sehen. Aber, und das macht die­se Sache wie­der stut­zig, bei der Kas­se hat nie­mand den Grund in die­sen Ver­trä­gen gese­hen für die Ableh­nung. Dann schei­nen sie wohl eher eine unter­ge­ord­ne­te, wenn über­haupt, Rol­le zu „spie­len“. Und was machen die anhän­gi­gen Kla­gen beim Sozi­al­ge­richt? Also ich den­ke, die­ses Jahr wird sich wohl nichts mehr bewe­gen, so dass wir mit Ruhe in den Advent gehen kön­nen. Schließ­lich nächs­tes Jahr wird es wie­der stres­sig, wenn dann viel­leicht noch Ärger ins Haus steht wegen der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung, also wenn die Kran­ken­kas­se ihre „preis­wer­ten“ Ver­trags­part­ner einen auf­drü­cken will. Sicher­heit, also eine sta­bi­le Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on, ist eine Uto­pie bei chro­nisch Kran­ken und Behin­der­ten, stel­le ich mal dazu als The­se auf.

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by dirkstr

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