Ein Nein, Widerspruch und die Hospizpflege

Ist es nicht nett? Unser let­zter Antrag für die Hos­pizpflege (Kinder­hos­piz Regen­bo­gen­land) wurde bear­beit­et und es gibt keine Über­raschung. Er wurde, wie alle Anträge davor, abgelehnt. Also nichts neues und ich finde, es rei­ht sich auch ganz gut ein zum großen Nein der Krankenkassen beim SAPV. Denn wer braucht noch eine qual­i­ta­tiv gute Ver­sorgung auf dem Ster­be­bett … Ein Nein, was für mich indi­rekt auch förder­lich wirkt auf das starke „Ja“ zur Ster­be­hil­fe. Schließlich nur mit Worten wird man die Angst vorm Ster­ben ohne Würde und Leben­squal­ität nicht begeg­nen kön­nen, egal ob beim „Pal­lia­tivkind“ oder beim tod­kranken Erwach­se­nen. Es bedarf der Umset­zung ein­er Palliativversorgung.

Doch wir schweifen ab vom The­ma „Wider­spruch“. Denn so beißt sich die let­zte Entschei­dung der Krankenkasse mit der bish­eri­gen Nicht­bear­beitung des let­zten Wider­spruchs. Wenn man doch, so sieht es zumin­d­est aus, bei der Krankenkasse die Mei­n­ung ver­tritt, sie könne, dürfe, wie auch immer, uns keine Hos­pizpflege genehmi­gen, dann müsste die Bear­beitung des Wider­spruchs doch kein Prob­lem sein. Der MDK sagt eh nein, wie auch jet­zt. Und ein Nein heißt eben auch ein Nein beim Wider­spruch, also dessen Ablehnung. Oder täusche ich mich da? Jet­zt stelle ich mir noch die Frage: Was schreibe ich in den neuen Wider­spruch rein, wenn doch schon alles gesagt wurde? Vielle­icht gar nichts, aber lassen wir uns erst­mal das MDK-Gutacht­en zu senden. Und dies­mal gibt es ja nicht nur einen Wider­spruch, son­dern zwei. Eben weil nicht nur die Hos­pizpflege abgelehnt wurde, son­dern auch die „voll­sta­tionäre Pflege“, die hier „ergänzend“ gemeint ist im Antrag, da wir ja die Lady nicht auf län­gere Sicht im Kinder­hos­piz „parken“ wollen. Und ob für die Antrags­bear­beitung nun die Ver­mit­tler­stelle geholfen hat, weiß ich nicht. Die haben sich zumin­d­est nicht gemeldet.

Neben diesen Gewirr habe ich noch gel­ernt, dass die unter­schiedliche Hand­habung, ob nun die Hos­pizpflege genehmigt wird oder nicht, abhängig sein solle vom jew­eili­gen Rah­men­ver­trag des Kinder­hos­pizes. Ganz ver­standen habe ich es zwar noch nicht, da mir ein­mal berichtet wurde, es gäbe wiederum auch keinen Rah­men­ver­trag auf Lan­desebene oder die Rah­men­verträge seien gekündigt bei einem anderen Kinder­hos­piz. Da gilt es wohl noch Recherche zu leis­ten und dann würde ich gerne diese Rah­men­verträge sehen. Aber, und das macht diese Sache wieder stutzig, bei der Kasse hat nie­mand den Grund in diesen Verträ­gen gese­hen für die Ablehnung. Dann scheinen sie wohl eher eine unter­ge­ord­nete, wenn über­haupt, Rolle zu „spie­len“. Und was machen die anhängi­gen Kla­gen beim Sozial­gericht? Also ich denke, dieses Jahr wird sich wohl nichts mehr bewe­gen, so dass wir mit Ruhe in den Advent gehen kön­nen. Schließlich näch­stes Jahr wird es wieder stres­sig, wenn dann vielle­icht noch Ärg­er ins Haus ste­ht wegen der Hil­f­s­mit­telver­sorgung, also wenn die Krankenkasse ihre „preiswerten“ Ver­tragspart­ner einen auf­drück­en will. Sicher­heit, also eine sta­bile Ver­sorgungssi­t­u­a­tion, ist eine Utopie bei chro­nisch Kranken und Behin­derten, stelle ich mal dazu als These auf.

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