Es taucht sie immer wieder auf, die leidige Diskussion bei den ärztlichen Rezepten für Hilfsmittel, ich meine bei den Verbrauchsmaterialien wie Absaugkatheter oder Filter für die Beatmung. Die Diskussion dreht sich jetzt aber nicht darum, ob Hilfsmittel für den Verbrauch zum Budget des Artzes gehören oder nicht. Sie gehören nicht dazu. Nein, die Diskussion dreht sich um die Art und Weise des Ablauf von der Rezeptierung der Verbrauchsmittel der Bestellung beim Home-Care-Service und Lieferung. Bei uns läuft es so:
Es wird bei unserem Home-Care-Service oder eben dem Sanitätshaus bestellt per Mail, Telefon oder Fax. Ein Teil, wo eben das Dauerrezept gilt, wird geliefert und wir unterschreiben den Lieferschein, Kopie bleibt hier. Der andere Teil, nun der wird nach Dringlichkeit und der Frage, ob ein Kostenvoranschlag sein muss, auch mit geliefert oder eben nicht.
Doch jetzt muss ich aufklären: Dringlichkeit. Es gibt Verbrauchsmaterialien, da können wir nicht warten, bis ein Kostenvoranschlag eingereicht und genehmigt wurde. Daher wird dieses häufig per Kulanz im Voraus geliefert. Kulanz heißt hier, der Home-Care-Service liefert ohne Kostenzusage der Krankenkasse. Aber in der Regel, da es immer mal wieder Probleme mit Genehmigungen geben kann, liefert die Firma erst, wenn das ärztliche Rezept samt Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse eingereicht und ein Ja „übermittelt“ wurde. Sie übernehmen die Kosten.
Doch, und hier wird es wieder mal spannend, so gibt es Verbrauchsmaterialien, wo man wiederum kein Kostenvoranschlag braucht. Die können gleich, vor der Kostenzusage, geliefert werden. Der Grund sei, man hätte so weniger Bürokratie, was Kosten spare.
Ja, jetzt mag der eine oder andere sagen, dass wird mir jetzt zu kompliziert. Nun, eigentlich ist es simpel: Möchte das Sanitätshaus oder der Home-Care-Service seinen Außenstand möglichst gering halten, so wird erst geliefert, wenn auch klar ist, die Krankenkasse übernimmt die Rechnung.
Komplizierter wird es aber so, und „risikofreundlicher“ für den Home-Care-Service, wie ich es heute erfahren durfte bei einer Familie: Es wird bestellt, es wird geliefert und dann oder gleichzeitig wird das Rezept geordert beim Kinderarzt. Aber nicht, das die Firma gleich das Rezept bekäme vom Arzt. Sie bekommt die Rezepte erst, wenn klar ist, was alles geliefert wurde. Wäre also ein Kostenvoranschlag notwendig oder es bedurfte eine Genehmigung, so geht der Home-Care-Service ein gutes Risiko ein.
Da lobe ich mir unseren Weg mit dem Lieferschein, der unterschrieben an den Home-Care-Service zurück geht, die dann der Krankenkasse nachweisen können, was geliefert wurde. Denn ich hätte keine Lust nach der Lieferung noch mal zur Arztpraxis zu gehen und zu erzählen, was alles dabei war. Am Ende streitet man sich vielleicht noch mit dem Home-Care-Service, da die ihre Rezepte nicht kriegen, weil vielleicht was übersehen wurde. Hierbei glaube ich sogar, es gibt sicherlich noch einen dritten oder vierten Weg und mit noch mehr bürokratischen Aufwand für die Patienten selbst.